Hallo.
Prima Forum.
Habe mal eine Frage hoffe ihr könnt mir einen Tipp geben.
Ich hatte früher die obere Wohnung in meinem Haus vermietet, aber nutze sie seit ein paar Jahren selbst.
Wie nun hier im Forum mehrfach beschrieben erhob ich vor etwa 1 Jahr Unbilligkeitseinwand, gegen den Gaspreis, alle Preise und deren Höhe insgesamt etc.
Aufgrund der früher vermieteten Wohnung, habe ich nun 2 Abnahmestellen (kein Vertragskunde) die sich wie folgt darstellen.
Vertragskonto 1 beinhaltet 1 Gas- und 1 Stromzähler.
Vertragskonto 2 nur Strom.
Beide Verträge gleiche Kundennummer und gleicher Abnehmer.
In der aktuellen Jahresverbrauchsabrechnung ergibt sich, nach Gaspreis Neuberechnung auf Basis (09/04 zzgl.2%) jetzt folgendes Problem.
Zahlen erfunden.
Vertrag 1 Kunde Herr xyz KundenNr.111
Strom zu zahlen 50,00 Euro
Gas Guthaben 150,00 Euro
Vertrag 2 Kunde Herr xyz KundenNr.111
Strom zu zahlen 100,00 Euro
Jetzt meine Überlegung:
Kann ich jetzt so verfahren das ich sage,
A. Unbilligkeitseinwand gegen alles (Strom und Gas)
B.
Strom1 50Euro + Strom2 100Euro =150Euro
Abzüglich Guthaben 150Euro ergibt zu Zahlen 0,00Euro ?
Ist es jetzt besser, den Versorger um Überweisung des Guthaben aus Vertrag 1 (100Euro) zu bitten, und nach Eingang die restlichen 100 zu zahlen?
Oder sollte man gleich gegeneinander aufrechnen?
Viele Grüße
Alfred