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Autor Thema: Abrechnung o. verrechnung bei mehreren Abnahmestellen?  (Gelesen 5579 mal)

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Offline AlfredW

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Abrechnung o. verrechnung bei mehreren Abnahmestellen?
« am: 09. Juni 2007, 13:56:04 »
Hallo.
Prima Forum.
Habe mal eine Frage hoffe ihr könnt mir einen Tipp geben.
Ich hatte früher die obere Wohnung in meinem Haus vermietet, aber nutze sie seit ein paar Jahren selbst.
Wie nun hier im Forum mehrfach beschrieben erhob ich vor etwa 1 Jahr Unbilligkeitseinwand, gegen den Gaspreis, alle Preise und deren Höhe insgesamt etc.

Aufgrund der früher vermieteten Wohnung, habe ich nun 2 Abnahmestellen (kein Vertragskunde) die sich wie folgt darstellen.
Vertragskonto 1 beinhaltet 1 Gas- und 1 Stromzähler.
Vertragskonto 2 nur Strom.
Beide Verträge gleiche Kundennummer und gleicher Abnehmer.

In der aktuellen Jahresverbrauchsabrechnung ergibt sich, nach Gaspreis Neuberechnung auf Basis (09/04 zzgl.2%) jetzt folgendes Problem.

Zahlen erfunden.

Vertrag 1 Kunde Herr xyz KundenNr.111
Strom zu zahlen 50,00 Euro
Gas Guthaben 150,00 Euro

Vertrag 2 Kunde Herr xyz KundenNr.111
Strom zu zahlen 100,00 Euro


Jetzt meine Überlegung:

Kann ich jetzt so verfahren das ich sage,
A. Unbilligkeitseinwand gegen alles (Strom und Gas)

B.
Strom1 50Euro + Strom2 100Euro =150Euro
Abzüglich Guthaben 150Euro ergibt zu Zahlen 0,00Euro ?

Ist es jetzt besser, den Versorger um Überweisung des Guthaben aus Vertrag 1 (100Euro) zu bitten, und nach Eingang die restlichen 100 zu zahlen?

Oder sollte man gleich gegeneinander aufrechnen?

Viele Grüße
Alfred

Offline Cremer

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Abrechnung o. verrechnung bei mehreren Abnahmestellen?
« Antwort #1 am: 10. Juni 2007, 23:07:13 »
@AlfredW,

nach Ankündigung (schriftlich gegenüber dm Versorger) wäre, da nur eine Kundennummer, eine Aufrechnung künftig möglich
MFG
Gerd Cremer
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Offline AlfredW

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Abrechnung o. verrechnung bei mehreren Abnahmestellen?
« Antwort #2 am: 10. Juni 2007, 23:47:52 »
@Cremer

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Ist es nach Ihrer Ansicht sinnvoll, den Unbilligkeitseinwand nun zu erweitern?
So das ich ihm in Zukunft gegen die Gas- und Strompreise richte,
sowie neuerdings ja auch gegen Preissenkungen.

Mit freundlichem Gruß
Alfred

Offline Cremer

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Abrechnung o. verrechnung bei mehreren Abnahmestellen?
« Antwort #3 am: 11. Juni 2007, 11:27:54 »
@AlfredW

Unbilligkeitseinwand erweitern.

Niochmals auf das Verbot der gegenseitigen Aufrechnung von Strom, Gas, Wasser, Abwasser hinweisen, wie es ja bereits im Musterbrief drinsteht.

Kommen Sie der Forderung  entgegen, in dem Sie getrennt die Abschläge je für Strom, Gas, Wasser und Abwaaser in Einzelüberweisungen monatlich tätigen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Abrechnung o. verrechnung bei mehreren Abnahmestellen?
« Antwort #4 am: 11. Juni 2007, 11:35:31 »
@Cremer

Ein gegenseitiges Aufrechnungsverbot besteht nicht.

Zugunsten des Versorgers könnte ein gesetzliches oder vertraglich vereinbartes Aufrechnungsverbot bestehen (vgl. etwa § 31 AVBV)

Eine anderweitige Verrechnung der Zahlungen des Kunden darf dann nicht erfolgen, wenn der Kunde genau bestimmt, auf welche konkreten Forderungen er welche konkrete Zahlung leistet (§ 366 ff. BGB).

Offline Cremer

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Abrechnung o. verrechnung bei mehreren Abnahmestellen?
« Antwort #5 am: 11. Juni 2007, 16:11:30 »
@Fricke,

richtig, dank für die klaren Worte.

Deshalb sollte man Überweisungen der Abschläge nach Energiearten getrennt vornehmen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline AlfredW

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Abrechnung o. verrechnung bei mehreren Abnahmestellen?
« Antwort #6 am: 15. Juni 2007, 18:26:07 »
Hallo.

Erst mal vielen Dank für die Information Herr @Fricke und Herr Cremer

Abschläge zahle ich schon immer mit dem Vermerk.

KundenNR : VertragskontoNR: Abschlag GAS für MM/JJJJ

Von daher sollte es kein Problem darstellen.

Alles andere habe ich jetzt erstmal so gemacht.
Wenn es meinem Versorger nicht gefallen sollte wird er sich schon melden.
Oder ist das Falsch?

Allerdings bereitet mir das neue BHG-Urteil, vom 13.06.2007 Kopfzerbrechen.

Offline AlfredW

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Abrechnung o. verrechnung bei mehreren Abnahmestellen?
« Antwort #7 am: 03. Juli 2007, 14:02:40 »
Hallo.

Brauche dringend noch mal eine Information.
Habe es so gemacht wie beschrieben (verechnung der Beträge).
Jetzt war ich ein paar Tage im Urlaub,
und finde in meiner Post eine Sperrandrohung für den nur Stomanschluss.
Bei der Gas/Strom Abnahmestelle,  habe ich damals gleich beim Unbilligkeitseinwand ein Hausverbot erteilt.

Das Probelm ist jetzt,
die Sperrandrohung ist laut Aussage meiner Nachbarin, am Freitag eingegangen,
und die Frist ist für Morgen also Mittwoch gesetzt.

Es ist in so kurzer Zeit nicht mehr möglich dies per Einscheiben zu lösen.
Deshalb meine Frage . Erneutes Hausverbot per FAX?

Liebe Grüße
Alfred

Offline Cremer

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Abrechnung o. verrechnung bei mehreren Abnahmestellen?
« Antwort #8 am: 03. Juli 2007, 20:00:39 »
@AlfredW,

Ich würde das Hausverbot erneuern mit Bezug auf das alte Hausverbot.

Gleichzeitig würde ich schreiben, dass Sie bis gestern in Urlaub waren und deshalb die Sperrfrist nicht wirksam ist.

Sie brauchen ja nicht aufmachen, bzw. stellen Sie sicher, dass der Versorger nicht an die Zähleinrichtung für Strom und Gas rankommt.
MFG
Gerd Cremer
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Offline bjo

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Abrechnung o. verrechnung bei mehreren Abnahmestellen?
« Antwort #9 am: 03. Juli 2007, 20:24:44 »
zu dem wie du weiter vorgehen solltest kann ich dir nix sagen.
Parallel zum Widerspruch solltest du mal prüfen lassen ob man die die Strom zähler zusammen legen kann.
Habe ich zu meiner Zeit als Elektriker des öfteren gemacht.  

Der Elektriker meldet deinen nicht mehr benötigten Zähler ab.

Meinem Nachbarn habe ich das selbe geraten. Da seine Zähler direkt nebeneinander waren hat das ganze nur 90 EUR einmalig gekostet.

 

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