Die Antwort von RR-E-ft war doch sehr konkret?
Es gibt doch nur 2 Möglichkeiten.
1) Zahlen oder
2) Nicht zahlen
Für Möglichkeit 1 bedarf es keiner Hilfe, denke ich.
Für Möglichkeit 2 sind die gemachten Angaben viel zu dünn und selbst wenn nicht, geht dies wahrscheinlich über die Möglichkeiten eines Forums hinaus.
Der Anbieter geht aber wohl generell so gegen Einsprüche vor, aufgrund der Kommentare anscheinend auch erfolgreich.
Siehe
Mahnverfahren von TyczkaErfahrungen mit TyczkaEine Historie mit Links
Hilfe! Androhung über Einstellung der (Flüssig)gasversorgungDer Bund der Energieverbraucher hat einen größeren Bereich über Flüssiggas eingerichtet
http://www.energieverbraucher.de/itid__83/Dort wird auch auf eine kostenpflichtige Telefonberatung hingewiesen. welche man u.U. in Anspruch nehmen kann.
Ich beziehe selber kein Flüssiggas aber in den Beiträgen kann man wohl herauslesen, daß es in diesem Bereich neben einer Art Kartell auch Wettbewerb bzw. alternative Bezugsmöglichkeiten gibt.
Viele Preiseinpassungsklauseln und Vertragsbestandteile sind anscheinend auch ungültig. Das ist ein guter Ansatzpunkt aber niemand hier im Forum kennt Ihren Vertrag und kann daher auch schlecht konkrete Hilfe geben.
Ohne einen Anwalt oder deutlich mehr Sachkunde wird es sicherlich schwer in dieser Angelegenheit einen Erfolg zu erzielen.