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Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht

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eislud:
@smile

--- Zitat ---Die Badenova nimmt Teilnehmer an der Sammelklage aus der Mahnschiene. Wenn Sie also an der Sammelklage teilnehmen, genügt eine Nachricht darüber an die Badenova. - Dr.Uwe Hobohm
--- Ende Zitat ---
So kann es Herr Hobohm meines Erachtens schon nicht formuliert haben. Die Badenova ist schon nicht Kläger. Man sollte sich wohl bei der Gasprotestinitiative Südwest http://bioinfo.tg.fh-giessen.de/energieprotest/ melden, wenn man der Sammelklage beitreten möchte.

Es nützt meines Erachtens gar nichts, wenn Du eine Erlaubnis zur Veröffentlichung hast. Diese Erlaubnis muß dem Bund der Energieverbraucher vorliegen, denn er könnte gegebenenfalls für eine Copyright-Verletzung haftbar gemacht werden.

Gruss eislud

ESG-Rebell:

--- Zitat ---Original von eislud
@smile

--- Zitat ---Die Badenova nimmt Teilnehmer an der Sammelklage aus der Mahnschiene. Wenn Sie also an der Sammelklage teilnehmen, genügt eine Nachricht darüber an die Badenova. - Dr.Uwe Hobohm
--- Ende Zitat ---
So kann es Herr Hobohm meines Erachtens schon nicht formuliert haben. Die Badenova ist schon nicht Kläger.
--- Ende Zitat ---
Die Badenova ist nicht Kläger sondern Beklagte - dies stimmt zwar.

Aber die Badenova erfährt ja nur nach einem Schriftsatzwechsel regulär davon, dass sich die Zusammensetzung der Klägerseite (also Zu-/Abgang von Kunden) geändert hat. Sofern neu teilnehmende Kunden keine unverzügliche Mitteilung an die Badenova vornehmen, hat diese doch keinen Anlass, von eventuellen Mahnungen Abstand zu nehmen.

Gruss,
ESG-Rebell.

eislud:
@ESG-Rebell
Du hast völlig recht, ich hatte es fälschlichweise darauf bezogen, was man tun muß, um an der Sammelklage teilzunehmen. Danke für die Korrektur.
Gruss eislud

Johanna:
@smile

Hallo,
bin auch einer von 1000 !! die das Schreiben von Badenova erhalten haben.

Erst am 6.11. habe ich mich  an der Sammelklage zu beteiligt.

Der Badenova habe ich dies schriftlich mitgeteilt.

Den Forderungsbetrag würde ich - auch nicht unter Vorbehalt - an die Badenova überweisen.

Gruss
Jo

RR-E-ft:
@Smile

Zahlung unter Vorbehalt ist dämlich.
Erst recht, wenn man sich einer Sammelklage anschließt.

Man muss dann nämlich im Zweifel nochmals auf Rückzahlung klagen, auch wenn die Feststellungsklage Erfolg hat. Eine Feststellungsklage kann sogar wegen der Vorrangigkeit der Leistungsklage auf Rückzahlung unzulässig sein. Das ist dann der Fall, wenn die Feststellungsklage nur einen abgeschlossenen Zeitraum betrifft, in dem vollständig - wenn auch unter Vorbehalt gezahlt - wurde, und die Wirkung der Feststellungsklage nicht auch in die Zukunft reicht.

Vorbehaltszahlung ist also vollkommen töricht, zumal selbst dann, wenn eine Feststellungsklage verloren geht, der Lieferant bei Rechnungskürzung selbst auf Zahlung klagen müsste.

Wenn man sich von einer Vorbehaltszahlung verspricht, dass man damit Gerichtskosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung spart, ist das schon deshalb dämlich, weil bei einer Zahlungsklage des Lieferanten nur der offene Rechnungsbetrag Streitgegenstand ist und den Gegenstandswert wie auch die Prozesskosten bestimmt.

Bei einer negativen Feststellungsklage richtet sich hingegen der Gegenstandswert nach dem 3,5 fachen eines zu zahlenden Jahresbetrages (§ 9 ZPO).

Für die Feststellungsklage sind also die Prozesskosten eigentlich höher. Zudem muss man als Kläger einen Teil der Prozesskosten (nämlich die Gerichtskosten und zumindest die Kosten des eigenen Anwalts) vorschießen.

Wird man selbst verklagt, muss man nur die Anwaltskosten für die Tätigkeit des eigenen Anwalts vorschießen.

Der Lieferant muss die Gerichtskosten und die Kosten seines Anwalts vorschießen und hat einen Kostenerstattungsanspruch hinsichtlich dieser Kosten nur, wenn er in dem Zahlungsklagerverfahren obsiegt.

Unterliegt er, hat er auch die Anwaltskosten des verklagten Kunden zu erstatten.

Aus den verschiedensten Gründen ist es deshalb selten dämlich, bestrittene Forderungen unter Vorbehalt zu zahlen, erst recht, wenn man selbst eine Feststellungsklage wegen der Unwirksamkeit von Preiserhöhungen erhebt.

So dämlich sollte niemand sein.

Immerhin wurden die Nachteile von Vorbehaltszahlungen hier so oft besprochen, dass es völlig unverständlich ist, wie sich Verbraucher immer noch darauf einlassen können.

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