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NVV AG Mönchengladbach bietet neuen günstigeren Tarif an.

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NVV:
Ich les mir hier eckige Augen, kann aber zu meinem Anliegen keine Antworten finden.
Ich zahle seit meinem Wiederspruch an den Gasversorger einen Arbeitspreis von 4,62 netto (Tarif Stand 10.05).
Die NVV AG Mönchengladbach teilt mir jetzt mit, dass ich, wenn ich keinen Widerspuch einlege zum 01.6.07 automatisch in den neuen Tarif NEWgas wechsele. Dieser Tarif sei Marktorientiert durch die feste Koppelung an den Heizölpreis. Dieser Tarif ist mit einem Arbeitspreis (bei einem Verbrauch von 3001 - 300000 kWh) von 4,55Ct/kWh netto günstiger als der zZt. gültige Arbeitspreis von 5,13 Ct/kWh. Weiter wird der neue Tarif jedes Quartal nach einer festen Formel angepasst. Die Formel lautet:
Arbeitspreis= 0,83+0,0815X HEL
Hell ist das arithmetische Mittel des2. und 7. Vormonats der Notierung des Statistischen Bundesamtes für leichtes Heizöl in €/hl für den Marktort Düsseldorf bei Lieferung in Tankwagen frei Haus (bei einer Abnahme von 40 - 50 hl je Vertrag).
Gleichzeitig nimmt die NVV sich das Recht die Formel zu ändern, wenn der Preis für extra leichtes Heizöl unter 32€/hl notiert.
Wer den Vertrag bis zum 30.5.07 ausgefüllt zurücksendet erhält eine Prämie von 20€.
Ohne Widerspruch hätte ich durch den Gasbezug ab den 01.6.07 dem Vertrag zugestimmt (ohne Prämie).
Wer Widerspricht einlegt, erhält den Grundversorgertarif der 1Ct über dem NEWgas Tarif liegt (macht bei meinem Verbrauch ca. 430 € mehr!).
Fragen:

Ist dieser Tarif durch die feste Koppelung an den Heizölpreis billig und damit die Grundlage meines ersten Widerspruchs entzogen?

Wie begründe ich die Nichtannahme des neuen Tarifs?

Wie ist meine Position bei einer etwaigen Gerichtsverhandlung, wenn ich das auf den ersten Blick vernünftige Tarifangebot ausschlage?

Ist ein Vertrag tatsächlich nur durch den Gasbezug zustande gekommen ?

Bis zum 25.5.07 habe ich die Möglichkeit zu widersprechen. Wer hat einen Rat?

RR-E-ft:
@MVV

Nichts machen.

Auch nicht widersprechen.

Der alte Vertrag gilt ungekündigt fort, einschließlich Widerspruch.

Durch die Gasentnahme kann kein anderer Vetrag zustande kommen, wenn bereits ein ungekündigter Vertrag besteht (vgl. BGH, Urt. v. 28.03.2007 - VIII ZR 144/06 Rn. 21).

Ölpreisbindung ist nicht marktgerecht, sagt etwa der Kartellsenat des OLG Dresden (RdE 2006, 58 ff.).

Folgende Aussage ist vollkommener Humbug:

Die NVV AG Mönchengladbach teilt mir jetzt mit, dass ich, wenn ich keinen Widerspuch einlege zum 01.6.07 automatisch in den neuen Tarif NEWgas wechsele.

Es gilt das, was bei Vertragsabschluss vereinbart wurde und nichts anderes.

Also Füße still halten und vor allem die Rechnungen und Abschläge auch wirklich richtig kürzen.

superhaase:
@NV:

Mit 4,62ct/kWh netto zahlst Du aber recht viel .... zu viel wie Du jetzt siehst.

EDIT
Ist das der Anfangspreis in Deinem Siondervertrag? Nur den solltest Du zahlen.
/EDIT

Wenn Du keinen Sondervertrag hast, solltest Du dem Versorger ankündigen in Zukunft ohne Billigkeitsnachweis nur noch 4ct oder noch weniger zu zahlen, nur dann bist Du auf der sicheren Seite, nicht zu überzahlen.

Ich z.B. zahle 25ct/m³ (entspricht etwa 2,5ct/kWh) plus 8€/Monat brutto. Damit liege ich etwas über dem Erdgasimportpreis und bin mir relativ sicher, nicht zu viel zu bezahlen.
Man sollte daran denken: Zurück kriegt man von den EVUs wohl nie etwas. Selbst eine Rückzahlungsklage wird immer schwierig und risikovoll bleiben.

ciao,
sh

Mr. Morler:
@ RR-E-FT

Danke für die Antwort zu dieser Anfrage, hilft auch mir weiter.
Nur: so richtig wasserfest scheint es mir nicht zu sein, denn: wenn der alte Vertrag ungekündigt mit den Bedingungen bei Vertragsabschluss weiter bestehen soll, kann das doch nur gehen, wenn auch der bisherige Tarif noch existiert. Gerade dies wird ja vom Versorger verneint.

Also ist die Praxis doch wohl so, dass man - die Laufzeiten betreffend - wie im bisherigen (oder auch allgemeinen) Tarif behandelt wird und - den Preis betreffend - selber festlegen muss, was man bezahlen will.

Hat man bislang nicht eingeredet und gekürzt (kenne durchaus mehrere Leute, bei denen das so ist), würde man nach dem neuen Tarif abgerechnet - und dieser düfte ja einem Einspruch nach §315 Stand halten, wie ich gelesen habe. Möchte auch nicht wissen, welche Probleme man dann bei einer Kündigung hat, wenn evtl. ein neuer Anbieter mit gerechten Preisen auftaucht...

Grüße
Frank

superhaase:

--- Zitat von: \"Mr. Morler\" ---... würde man nach dem neuen Tarif abgerechnet - und dieser düfte ja einem Einspruch nach §315 Stand halten, wie ich gelesen habe.
--- Ende Zitat ---

Woraus schließt Du denn das?
Schwer vorstellbar, dass der neue Tarif billig im Sinne des Gesetzes ist - dann müsste er ja etwa 30% unter dem derzeitigen "Marktpreis" liegen....... (nach den bekannten Schätzungen)
Außerdem kann ein Tarif, der an den Heizölpreis gekoppelt ist, per definitionem nicht billig im Sinne der Gesetze sein. Nur eine Kopplung an den Erdgasimportpreis wäre angemessen im Sinne der Billigkeit. Ansonsten verdient sich der Importeur dumm und dusselig.

Bist Du Sondervertragskunde oder Tarifkunde? Ich werd da aus Deinen Äußerungen nicht ganz schlau.
Bei einem Sondervertrag gibt es einen vereinbarten Preis, keinen "Tarif". Dieser Preis gilt und unterliegt i.A. keiner Billigkeitskontrolle. Die Preisänderungeklauseln im Vertrag sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unwirksam.

Wenn Du einen Sondervertrag hast, dann musst Du nur den Anfangspreis zahlen. Alle Preisänderungen sind unwirksam.
Aber den musst Du zahlen, oder Du kündigst / lässt die Kündigung zu. Dann kommst Du in den Grundversorgungstarif als Tarifkunde.

Wenn Du Tarifkunde bist, kannst Du nach $315-Einrede beliebig kürzen und warten auf:
- einen Billigkeitsnachweis durch vollständige Kalkulationsoffenlegung (inklusive Vorlieferanten, also quasi bis zum Importeur)
- eine Zahlungsklage des Versorgers und anschließende Bestimmung eines billigen Preises durch Gericht
- oder (am besten für Dich, wenn Du jetzt anständig kürzt) Klageabweisung wegen Verweigerung der Kalkulationsoffenlegung seitens des EVU.


--- Zitat ---... ein neuer Anbieter mit gerechten Preisen auftaucht...
--- Ende Zitat ---

Damit würde ich innerhalb der nächsten paar Jahre nicht rechnen....
Die großen Vier werden das noch ein paar Jahre zu verhindern wissen....
Das Problem, das Dir entgegenschlägt, wenn Du irgendwann mal kündigst, um zu einem "gerechten" Anbieter zu wechseln, ist, dass Dich Dein alter Versorger auf Zahlung verklagen wird. Diese Klage wird aber wahrscheinlich wegen Verweigerung der Kalkulationsoffenlegung abgewiesen werden. Sollte der Versorger wider Erwarten die Kalkulation offenlegen, um durch Gericht einen billigen Preis bestimmen zu lassen, dann ist ja alles in Ordnung, denn dann musst Du den in der Vergangenheit gerechten, weil billigen, Preis zahlen. Das ist also kein Problem, sondern eigentlich "Dein Ziel" als $315-Einwender.
Also keine Angst vor "Problemen"  :!:

ciao,
sh

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