... würde man nach dem neuen Tarif abgerechnet - und dieser düfte ja einem Einspruch nach §315 Stand halten, wie ich gelesen habe.
Woraus schließt Du denn das?
Schwer vorstellbar, dass der neue Tarif billig im Sinne des Gesetzes ist - dann müsste er ja etwa 30% unter dem derzeitigen "Marktpreis" liegen....... (nach den bekannten Schätzungen)
Außerdem kann ein Tarif, der an den Heizölpreis gekoppelt ist, per definitionem nicht billig im Sinne der Gesetze sein. Nur eine Kopplung an den Erdgasimportpreis wäre angemessen im Sinne der Billigkeit. Ansonsten verdient sich der Importeur dumm und dusselig.
Bist Du Sondervertragskunde oder Tarifkunde? Ich werd da aus Deinen Äußerungen nicht ganz schlau.
Bei einem Sondervertrag gibt es einen vereinbarten Preis, keinen "Tarif". Dieser Preis gilt und unterliegt i.A. keiner Billigkeitskontrolle. Die Preisänderungeklauseln im Vertrag sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unwirksam.
Wenn Du einen Sondervertrag hast, dann musst Du nur den Anfangspreis zahlen. Alle Preisänderungen sind unwirksam.
Aber den musst Du zahlen, oder Du kündigst / lässt die Kündigung zu. Dann kommst Du in den Grundversorgungstarif als Tarifkunde.
Wenn Du Tarifkunde bist, kannst Du nach $315-Einrede beliebig kürzen und warten auf:
- einen Billigkeitsnachweis durch vollständige Kalkulationsoffenlegung (inklusive Vorlieferanten, also quasi bis zum Importeur)
- eine Zahlungsklage des Versorgers und anschließende Bestimmung eines billigen Preises durch Gericht
- oder (am besten für Dich, wenn Du jetzt anständig kürzt) Klageabweisung wegen Verweigerung der Kalkulationsoffenlegung seitens des EVU.
... ein neuer Anbieter mit gerechten Preisen auftaucht...
Damit würde ich innerhalb der nächsten paar Jahre nicht rechnen....
Die großen Vier werden das noch ein paar Jahre zu verhindern wissen....
Das Problem, das Dir entgegenschlägt, wenn Du irgendwann mal kündigst, um zu einem "gerechten" Anbieter zu wechseln, ist, dass Dich Dein alter Versorger auf Zahlung verklagen wird. Diese Klage wird aber wahrscheinlich wegen Verweigerung der Kalkulationsoffenlegung abgewiesen werden. Sollte der Versorger wider Erwarten die Kalkulation offenlegen, um durch Gericht einen billigen Preis bestimmen zu lassen, dann ist ja alles in Ordnung, denn dann musst Du den in der Vergangenheit gerechten, weil billigen, Preis zahlen. Das ist also kein Problem, sondern eigentlich "Dein Ziel" als $315-Einwender.
Also keine Angst vor "Problemen" :!:
ciao,
sh