Guten Tag zusammen
einem Freund habe ich in 2004 geraten, die Gasrechnung zu kürzen; wir haben das dann zusammen aufgesetzt und er hat seitdem ca. 400.- EUR weniger gezahlt als laut Rechnung gefordert.
Vor einiger Zeit hatte dieser Freund arge finanzielle Probleme, weshalb er eine Zeit lang gar keine Abschläge mehr zahlen konnte. Das führte dann zur Sperrung des Stromzählers (gleicher Lieferant), womit natürlich auch die Heizung dann nicht mehr funktionierte.
Mittlerweile hat er die versäumten Abschläge nachgezahlt - doch der Versorger weigert sich, die Sperrung wieder aufzuheben, mit der Begründung, es müssten erst alle ausstehenden Zahlungen beglichen werden - obwohl es sich bei dem noch strittigen Betrag definitiv um gekürzte Zahlungen nach §315 handelt.
Meine Frage: hat der Versorger hier vielleicht einfach \"Glück\", dass er eine ehemals berechtigte Sperrung jetzt nicht wieder aufheben muss, also am längeren Hebel sitzt?
Falls er die Sperrung auf jeden Fall aufheben muss: wie sollte man am besten vorgehen?
Vielen Dank für jegliche Hilfe...
Grüße
Frank