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Autor Thema: Letzte Mahnung vor Klageerhebung  (Gelesen 4127 mal)

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Offline xjrracer

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Letzte Mahnung vor Klageerhebung
« am: 25. Mai 2007, 15:02:36 »
Ich brauche ganz dringend einen Rat.
Bin Gaskunde bei Tyczka und habe bis jetzt allen Drohungen dieser Firma standgehalten.
Von Mahnungen bis Gassperrandrohung alles abgeblockt.
Doch jetzt schreibt mir ein Inkassobüro, das sie den Auftrag haben, den geschuldeten Betrag von 76€ plus Gebühren, insgesamt ca.140€ einzutreiben.
Titel: Letzte Mahnung vor Klageerhebung!
Leider wurde ich im Forum nicht fündig, deshalb wende ich mich ganz dringend an Mitglieder die damit schon Erfahrungen gemacht haben.
Frfistsetzung ist der 28.05.07.
Wie soll ich reagieren?
MfG
xjrracer

Offline RR-E-ft

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Letzte Mahnung vor Klageerhebung
« Antwort #1 am: 25. Mai 2007, 15:14:53 »
@xjrracer

Wer im Recht ist, kann einer Klage gelassen entgegen sehen.

Offline xjrracer

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Letzte Mahnung vor Klageerhebung
« Antwort #2 am: 26. Mai 2007, 15:57:18 »
DRINGEND!!!!!!!!!!!!
Bitte nochmals um einen guten Rat, oder weiss jemand wie es nach dieser Klageerhebung weitergeht.
Die Zeit läuft mir davon.
Wer kann konkrete Angaben machen!!!!!

Offline HHeinz

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Letzte Mahnung vor Klageerhebung
« Antwort #3 am: 27. Mai 2007, 16:09:33 »
Die Antwort von RR-E-ft war doch sehr konkret?
Es gibt doch nur 2 Möglichkeiten.
1) Zahlen oder
2) Nicht zahlen
Für Möglichkeit 1 bedarf es keiner Hilfe, denke ich.
Für Möglichkeit 2 sind die gemachten Angaben viel zu dünn und selbst wenn nicht, geht dies wahrscheinlich über die Möglichkeiten eines Forums hinaus.
Der Anbieter geht aber wohl generell so gegen Einsprüche vor, aufgrund der Kommentare anscheinend auch erfolgreich.
Siehe
Mahnverfahren von Tyczka
Erfahrungen mit Tyczka
Eine Historie mit Links
Hilfe! Androhung über Einstellung der (Flüssig)gasversorgung
Der Bund der Energieverbraucher hat einen größeren Bereich über Flüssiggas eingerichtet
http://www.energieverbraucher.de/itid__83/
Dort wird auch auf eine kostenpflichtige Telefonberatung hingewiesen. welche man u.U. in Anspruch nehmen kann.
Ich beziehe selber kein Flüssiggas aber in den Beiträgen kann man wohl herauslesen, daß es in diesem Bereich neben einer Art Kartell auch Wettbewerb bzw. alternative Bezugsmöglichkeiten gibt.
Viele Preiseinpassungsklauseln und Vertragsbestandteile sind anscheinend auch ungültig. Das ist ein guter Ansatzpunkt aber niemand hier im Forum kennt Ihren Vertrag und kann daher auch schlecht konkrete Hilfe geben.
Ohne einen Anwalt oder deutlich mehr Sachkunde wird es sicherlich schwer in dieser Angelegenheit einen Erfolg zu erzielen.

 

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