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Autor Thema: Flüssiggastank auf Nutzungsbasis  (Gelesen 9343 mal)

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Offline kaja1962

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Flüssiggastank auf Nutzungsbasis
« am: 08. Mai 2007, 21:49:34 »
Hallo,

In meinem Flüssiggasvertrag stehen folgende zusätzliche Vereinbarungen:
Der Miettank geht nach ca. 2 Jahren in einen Nutzungsbehälter über unter Anrechnung der bisher geleisteten Mietzahlung. Soweit so gut, ich habe den Tank jetzt also bezahlt, aber gehören tut er nach wie vor Tyczka. Wie komme ich aus diesem Nutzungsvertrag heraus, so dass der Tank mir gehört und ich meinen Gaslieferanten frei wählen kann.

Vielen Dank

Offline gastanker

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Flüssiggastank auf Nutzungsbasis
« Antwort #1 am: 09. Mai 2007, 01:09:13 »
Zitat von: \"kaja1962\"
Hallo,

In meinem Flüssiggasvertrag stehen folgende zusätzliche Vereinbarungen:
Der Miettank geht nach ca. 2 Jahren in einen Nutzungsbehälter über unter Anrechnung der bisher geleisteten Mietzahlung. Soweit so gut, ich habe den Tank jetzt also bezahlt, aber gehören tut er nach wie vor Tyczka. Wie komme ich aus diesem Nutzungsvertrag heraus, so dass der Tank mir gehört und ich meinen Gaslieferanten frei wählen kann.

Vielen Dank


Hallo kaja1962,

also zusammengefasst ist deine Situation: Zuerst hast du für 2 Jahre einen  Mietvertrag abgeschlossen, der nun in einen Nutzungsvertrag geändert wurde. Dir wurde so zu sagen die Zahlung des einmalig zuzahlenden Nutzungsrecht, was normalerweise sofort in EINER Summe fällig wird, über 2 Jahre gestreckt. Damit ist KEIN Kaufvertrag zu Stande gekommen.

Dein Problem kannst du nur dadurch lösen, indem du bei Tyczka anfragst, ob sie den Behälter zu welchem Preis verkaufen. Die Erfolgsaussichten dürften gering sein, da die Vertragslieferanten kaum ihre Behälter verkaufen. Vorsorglich von mir der Hinweis, dass du Tyczka auch nicht mit dem Argument, du hättest den Behälter über die 2-jährige Mietzahlung abbezahlt, zum Verkauf des Behälters zwingen kannst.

Sollte Tyczka dir nicht den Tank verkaufen wollen, dann bleibt dir nur der Weg übver Vertragskündigung bei Tyczka und Kauf eines neuen Tankes , um dann auf den "freien" Markt zu tanken.

Gruß

gastanker

Offline HJS

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Flüssiggastank auf Nutzungsbasis
« Antwort #2 am: 09. Mai 2007, 08:40:29 »
...es beruhigt mich, dass wir nicht die einzigen sind, die auf solche Angebote reingefallen sind. Nimm dir einen Anwalt und lass ihn mit Tyczka verhandeln. Allerdings musst Du kalkulieren, ob dir das Ausbuddeln und der Abtransport teurer kommen als die Ablöse und die Anwaltskosten.

Offline gastanker

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Flüssiggastank auf Nutzungsbasis
« Antwort #3 am: 09. Mai 2007, 15:29:21 »
Zitat von: \"HJS\"
...es beruhigt mich, dass wir nicht die einzigen sind, die auf solche Angebote reingefallen sind. Nimm dir einen Anwalt und lass ihn mit Tyczka verhandeln. Allerdings musst Du kalkulieren, ob dir das Ausbuddeln und der Abtransport teurer kommen als die Ablöse und die Anwaltskosten.


Hallo zusammen,

erstmal zu HJS, ich weiß leider nicht, wie dein Vertrag zu Stande gekommen ist, bzw. wie das oder die Gespräche gelaufen sind.

Jedenfalls sollte man nicht immer von einem Reinfall sprechen, denn wenn man sich vor der Vertragsunterschrift nicht die AGB´s und/oder Lieferbedingungen durchliest, bzw. sich nicht sämtliche Details, gerade was die Eigentumsverhältnisse des Behälters angeht, genau erklären lässt, dann ist man als Vertragsnehmer zumindest zum Teil "mitschuldig".

Wenn man sich den Vertrag durchliest, wird man auf das Detail stoßen, dass der Tank nur zur Nutzung überlassen wird. Dies ist nicht mit dem Eigentumsübergang auf den Vertragsnehmer zu vergleichen. Wenn man das nicht versteht, dann sollte man sich das doch einfach vor der Unterschrift von dem Vertreter des Versorgers genau erklären lassen.

Im Gegensatz dazu steht in einem BehälterKAUFvertrag, dass das Eigentum des Behälters (mit den entsprechenden Daten) auf den Käufer übergeht.

Ich weiß, jetzt kommt garantiert von irgendjemand der Einspruch, dass der Normalbürger kein Jurist ist. Dem halte ich entgegen, dass man kein Jurist sein muss, um Verträge genau zu lesen und auch die entsprechenden Fragen zu stellen, wenn man etwas nicht versteht. Sowas nennt man Eigenverantwortung.  (Zudem sollte jeder den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum kennen).

Ich denke mal, gerade in der heutigen Zeit sollte es selbstverständlich sein, dass man bei Vertragsabschlüssen (egal ob Wohnung, Arbeit, Auto, Handy usw.) sich über sämtliche Details informiert.


Zum Schluss nochmal an den TE die Frage gerichtet, wie sind die Vertragsgespräche gelaufen? Wie wurde diese Vertragskonstellation erklärt? Vorallem wie wurde das NUTZUNGSrecht erklärt?

Um die Gemüter etwas zu beruhigen, wenn natürlich der Vertreter des Versorgers etwas "falsch" erklärt ist das mehr als ärgerlich. aber besonders dann sollte man mehrfach nachfragen.

Gruß

gastanker

Offline HJS

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Flüssiggastank auf Nutzungsbasis
« Antwort #4 am: 09. Mai 2007, 16:48:12 »
...klar bin ich der Esel gewesen. Wir haben das vor 10 Jahren gemacht und hatten keine Ahnung von solchen Spielchen. Dieses Forum gab es damals auch nicht.

Ich vertraute damals dem Vertreter, der auch handschriftlich den Kauf auf Raten vereinbarte. Dass es trotzdem Nutzungskauf war, hat mir der Vertreter nicht erläutert -- siehe oben. Im übrigen geschah das ganze in der Schlussphase unseres Neubaus. Damals hatte ich etwas andere Sorgen und war für jeden Posten dankbar, den wir nicht gleich bezahlen mussten. Damit haben die uns geködert.

Der Vertreter hat mir auch damals einen Wartungsvertrag aufgeschwätzt, wegen der teuren inneren Prüfung. Der ist mittlerweile auch gekündigt.

Offline HJS

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Flüssiggastank auf Nutzungsbasis
« Antwort #5 am: 10. Mai 2007, 10:26:53 »
Nachsatz: Mit welchen Methoden der Anbieter arbeitet, zeigt eine Rechnung, die mir heute ins Haus flatterte. Ich hätte für die Wartungspauschale, die bereits im Januar fällig war und bezahlt wurde noch einmal die volle Rechnung bezahlen müssen. Die Rechnung habe ich nach einem Anruf bei Tyczka zerissen.

Noch ein Argument: Für die innere Rohrleitungsprüfung verlangt Tyczka 238 Euros. Ich lasse das von einem Freien für ein Drittel der Kosten machen.

@Gastanker: Du argumentierst wie ein Gas-Oligopolist. Deren Standpunkt kenne ich zur Genüge.

Offline gastanker

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Flüssiggastank auf Nutzungsbasis
« Antwort #6 am: 10. Mai 2007, 12:57:51 »
Hallo HJS,

nun das mit der doppelten Rechnung könnte 2 Gründe haben:

1) man wollte absichtlich doppelt kassieren (eher unwahrscheinlich, da man sich mit solchen Methoden die Kunden vergrault) oder
2) es gab einen Fehler in deren Rechnernetzwerk, bzw. im Fakturaprogramm, wodurch die Rechnung erneut verschickt wurde.

Da wir nun mal in einer mittlerweile stark vernetzten EDV-Welt leben KANN so etwas mal passieren, vorallem da nicht jede einzelne Rechnung vor dem Verschicken von einem Mitarbeiter geprüft wird.

Zum Preis der Rohrleitungsprüfung nur soviel, da die Rohrleitung sich in deinem Eigentum befindet, besteht ja auch kein Zwang diese durch deinen Versorger prüfen zu lassen. Er hat eben nur die Pflicht, einen Nachweis über diese Prüfung zu erbringen, sonst darf die Anlage nicht weiter betrieben werden. Nun warum gibt es eine so hohe Preisdifferenz? Einfach erklärt, weil T. diese Dienstleistung durch einen Subunternehmer anbietet, der höchstwahrscheinlich der T. für diese Leistung den gleichen Preis wie dir nennt, aber da T. an dem Weiterverkauf dieser Leistung leben will, schlägt sie eben noch einen Zuschlag oben drauf. Das die Differenz dann doch so groß ist, naja vielleicht läuft bei T. grad der Gasumsatz nicht so wie erwünscht und sie versuchen die fehlenden Gasumsätze über Nebenprodukte wieder reinzuholen.

Und bevor Spekulationen auftauchen, ja ich kenne mich im Handelsgeschäft aus, da ich gelernter Kaufmann im Großhandel bin und deshalb mich in die Lage eines Anbieter von Dienstleistungen und Produkten versetzen kann. Und was das Thema mit dem Nutzungsvertrag angeht, nur nochmal kurz der Hinweis, wenn nirgernds in einem Vertrag etwas von Kauf und Übergang des Eigentums steht, dann ist es kein Kaufvertrag (und das ist in jeder Branche so).

Ich hoffe damit Klarheit geschaffen zu haben

Offline HJS

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Flüssiggastank auf Nutzungsbasis
« Antwort #7 am: 11. Mai 2007, 09:25:37 »
..."und das ist in jeder Branche so": Das ist mir neu. Wenn ich von dir ein Auto kaufe, dann gehört es mir, wenn ich dir den Kaufpreis auf den Tisch lege. Ich bin noch nirgends mit der Unsitte des Nutzungskaufs gestoßen. Deshalb hat es mich beim Tank auch kalt erwischt.

Ich zweifle auch nicht deine Kompetenz an. Ich merke sehr wohl, dass du Ahnung hast, worüber du schreibst. Nur ist mir die Argumentation etwas einseitig. Du hast es hier mit Konsumenten zu tun, die keine eigene Rechtsabteilung haben. Und dass die über den Tisch gezogen werden, kannst du fast in jedem Posting nachlesen. Also ist doch was faul.

Offline gastanker

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Flüssiggastank auf Nutzungsbasis
« Antwort #8 am: 11. Mai 2007, 14:30:45 »
Hallo HJS,

nun erstmal danke.

Dein Beispiel mit dem Autokauf ist zwar richtig, aber wenn man will könnte man die Verträge auch anders gestalten. Es kommt eben halt drauf an, was man mit den Verträgen bezweckt, im Fall des Autoverkaufs würde es mir in 1. Hinsicht auch darum gehen den Wagen loszuwerden.

Was wollen aber die Gasanbieter mit dem Nutzungskauf? Nun, ich habe vor geraumer Zeit mal mit einem Bekannten gesprochen, der auch so einen Nutzungsvertrag hat. Ich fragte ihn nach seinen Gründen. Grund Nr 1 und Hauptgrund war: nach der einmaligen Zahlung des Nutzungsrechtes MUSS er keine weiteren monatlichen Mietzahlungen (die in 1 Jahresrechnung abgerechnet werden) bezahlen. Bevor jetzt die Frage nach den Wartungen kommt, ja er hat sich entschieden die Wartungen nach Aufwand in 1 Summe zu zahlen. Im Endeffekt hat er so einen Behälter bei sich stehen für den so betrachtet keine monatlichen Zahlungen anfallen. Er wollte eben keine monatlichen Mietzahlungen leisten. Ok er hatte damals auch den Komplettbetrag in einer Summe zur Hand und hatte sich für dieses Modell entschieden. Heute würde er es nicht mehr machen, wenn er vor die Wahl gestellt würde. Wir müssen uns auch vor Augen halten, dass der Flüssiggasmarkt vor 10-15 Jahren noch nicht so war wie heute, was vor allem die Zahl der Anbieter betrifft, sowie die Preisgestaltung (siehe wieder Hauptrohstoff für Flüssiggas = Rohöl und das war auch mal deutlich günstiger als heute). Heute wäre es wahrscheinlicher, dass er sich den Behälter kaufen würde. Gut er hat zwar auch das Problem mit den Gaspreisen, aber er in seinem Vertrag von damals hat er eine Preisklauseln wonach er auch woanders tanken kann, wenn sein Anbieter nicht auf den Preis eingeht und so wie ich mitbekommen habe, fährt er damit ganz gut.

Nun zu dem Thema Umwandlung Mietverträge in Nutzungsverträge:

Da liegt sicherlich das gleiche Prinzip zu Grunde, das heißt man zahlt die ersten 2 Jahre den Nutzungsbetrag über die Miete ab (was man auch besser und eindeutiger regeln könnte, indem man von vornherein einen Nutzungsvertag abschließt und für das Nutzungsrecht eine Ratenzahlung über 24 Monate vereinbart) und stellt dann ab dem 3. Jahr den Behälter mietfrei zur Verfügung, so dass eigentlich nur noch die Wartungsgebühren (entweder nach Aufwand oder als monatliche Wartungspauschale).

Zu dem Punkt mit der Rechtsabteilung, ja wie ich schon geschrieben habe, reicht eigentlich gesunder Menschenverstand und Misstrauen aus. Leider erlebe ich es in meiner Verwandtschaft und Bekanntschaft, dass wenn Verträge geschlossen werden (gleich welcher Art ob Wohnung, Versicherung oder Handy), diese meist nur bei der Unterschrift gelesen werden. Klar so ein Vertreterbesuch ist schon eine andere Atmosphäre, aber dafür gibt es ja das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und Haustürgeschäften. Auf dieses Widerrufsrecht MUSS vom Vertreter hingewiesen und vom Kunden unterschrieben werden. Zumindest steht es im Vertrag drin.

Aber worauf ich eigentlich hinaus möchte, ist die Tatsache, dass Menschen sie finanziell belastende Verträge unterschreiben (auch wenn durch den Vertreter Hektik gemacht wird), sich diese aber nicht später nochmal in Ruhe durchlesen (am nächsten Tag oder so) oder erst dann wenn es zu spät ist. Aber selbst dann gibt es immernoch die Möglichkeit der Vertragskündigung.

Auch wenn ich nicht die rechtlichen Kenntnisse meiner kfm. Ausbildung hätte, lese ich mir z.B. Versicherungsverträge in aller Ruhe später nochmal durch und wenn ich merke, dass ich da etwas unterschrieben habe, was mir nicht passt, dann rufe ich nochmal beim Vertreter oder dessen Gesellschaft an und lass mir das erklären. Kommt keine Einigung zu Stande, widerrufe ich den Vertrag oder unterschreibe ihn nicht (sofern er mir per Post zugeschickt wurde).

Zum allgemeinen Thema wieder zurück, wenn sich hier soviele über ihre Gasanbieter aufregen, gerade wenn sie Nutzungsverträge haben, warum kündigen sie diese nicht einfach zum nächsten Zeitpunkt? Vorallem unter dem hier häufig zu lesenden Gesichtspunkt, dass sich der Kauf eines Behälters bei der Gaspreisdifferenz (die hier immer angeführt wird) doch schon nach kurzer Zeit wieder amortisiert. Wenn jetzt jemand mit dem Argument kommt, ja ich habe das Geld für einen Behälterkauf nicht zur Verfügung, dann mal die Gegenfrage wozu gibt es Banken (und da sollte man sich mehrere Angebote einholen) und kann man den Händler nicht nach einer Ratenzahlung fragen? Zudem wird ja auch ich in unzähligen Posts in verschiedenen Threads ja immer wieder beschrieben, wie einfach man ein "freier" Gaskunde wird.
Das ist die Frage, die mich beschäftigt. Für mich stellt sich dann die Frage, ob einige Gaskunden "Masochisten" sind und auf die "Schmerzen" durch ihre Gasanbieter stehen, nur um sie hier niederzuschreiben? Oder aber haben diese Kunden nicht doch irgendwelche Vorteile bei ihren achso bösen Vertragslieferanten?

Zu dem Thema noch der Exkurs für Kunden, die an Leitungsnetzen hängen, soweit ich weiß gibt es in keinem Leitungsnetz den Zwang sich an dieses anschließen zu müssen. Wer nun aber ein Haus mit so einem fertigen Anschluss gekauft hat, kann sich auch wieder vom Netz abnabeln lassen (was sicherlich entsprechend kosten würde). Selbst wenn man den Hausanschluss behält, steht nirgends geschrieben, wieviel m³ Gas man aus dem Netz entnehmen muss oder? Dann könnte man, schnell gedacht, sich (wenn es ein FG-Netz ist) ja such einen eigenen Tank kaufen und hauptsächlich darüber sein Haus versorgen (ich glaube kaum, dass so eine Lösung in den technischen Vorschriften verboten ist, sofern die Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden). Gut bei Erdgas sieht es leider etwas anders aus. Es sei denn man legt sich eine 2. Gasleitung von dem eigenen Tank ins Haus und stellt seine Heizung um und dreht die E-Gasleitung zu.
Bei beiden Varianten würde, nur die Grundgebühr fällig, denn es wird ja keiner gezwungen eine bestimmte Gasmenge aus einem Netz zu entnehmen. Ich führe diese Lösungen deswegen auf, weil ja auf sie das gleiche Argument gilt, dass bei der Gaspreisdifferenz sich solche Umbauten schon nach kurzer Zeit lohnen (sollten).

Offline 009985

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Flüssiggastank auf Nutzungsbasis
« Antwort #9 am: 12. Mai 2007, 13:33:01 »
Hallo HJS können Sie mir sagen wo Sie die Rohrleitung prüfen lassen,ich sll auch 238€ dafür bezahlen. Im voraus vielen Dank. ps:Sie können mir auch die Antwort an folgende E-mail senden ,j,glashauser@freenet.de

Offline HJS

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Flüssiggastank auf Nutzungsbasis
« Antwort #10 am: 14. Mai 2007, 08:39:43 »
...ich habe bei meinem freien Gaslieferanten nachgefragt. Der macht mir das für ein Drittel! Da ich bis vor kurzem auch noch geknebelt wurde, kenne ich das Angebot. Ich weiß nicht, wie Du geknebelt wirst bzw welche Verträge du hast. Vielleicht musst du ja die Prüfung von deinem Vertragspartner Tyczka erledigen lassen.

"Die Rohrleitungsprüfung ist wichtig, da bei undichten Rohren Gas ins Haus strömt. Falls das nicht gemacht wird, muss die Anlage stillgelegt werden," sagt mein Lieferant. Dafür wird die Leitung abgeklemmt und ein 30 Sekunden mit Druck beaufschlagt.

Offline 009985

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Flüssiggastank auf Nutzungsbasis
« Antwort #11 am: 14. Mai 2007, 09:35:17 »
vielen Dank für Ihre Info,wer ist Ihr Lieferant? Ich habe meinen Vertrag gekündigt da er zum 05.08.2007 ausläeft.

 

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