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Autor Thema: Avacon Sa.-Anh./ Niedersachen Erhöhung 1.10.04  (Gelesen 5041 mal)

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Offline walter3

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Avacon Sa.-Anh./ Niedersachen Erhöhung 1.10.04
« am: 21. Januar 2005, 12:06:45 »
Hallo,

da mittlerweile noch weitere Avacon Kunden rebellieren stelle ich noch ein paar Fragen zu den Beiträgen des Forums:

1.Mir ist noch unklar, ob ich jetzt die in der Jahresverbrauchsabrechnung vom 9.1.2005 enthaltene Preiserhöhung kürzen kann. Dazu folgende Details:

Preiserhöhung am 01.10.2004 um 8,3 % von 3,62 auf 3,92 ct. netto

Abrechnungsperiode: 26.11.2003 bis 30.11.2004

Abschlagsrechnung bis 31.10.2004

Jahresverbrauchsabrechnung vom 09.01.2005 zugegangen am 14.1.2005

Einwand der Unbilligkeit mit Schreiben vom 15.1.2005 Zugang per email bestätigt !

Also kann die Jahresverbrauchsabrechnung entsprechend (will heißen minus 8,3 % plus
2 %) gekürzt werden ?


2.Bezüglich der Abschlagsrechnungen für die Abrechnungsperiode 1.12.2004 bis 30.11.2005 hatte ich entsprechend dem Musterschreiben die der AVACON „erteilte Einzugsermächtigung nur zum Einzug von Entgelten, Abschlagszahlungen sowie Ausgleichszahlungen zum Abschluss der Jahresrechnung zu den bisherigen Preisen zzgl. eines Aufschlags von 2 Prozent beschränkt“, was ja nichts anderes heißt, als daß es der Avacon nur erlaubt ist, mein Konto mit Abschlagszahlungen zu den Preisen vor dem 01.10.2004 zuzügl. 2 % unter Zugrundelegung der Jahresverbrauchsmenge der letzten Abrechnungsperiode zu belasten.
Insofern liegt es an der AVACON wieviel Sie von meinem Konto abbucht.
Für den Fall, daß die Avacon auf Ihrer Forderung beharrt, also die Abaschlagsrechnung in der Höhe abbucht, wie in der Jahresverbrauchsabrechnung angekündigt, hatte ich der AvaCON in meinem Schreiben angekündigt, daß „darüber hinaus gehende Abbuchungen nicht von der Einzugsermächtigung gedeckt sind. Sollte es auf Grund unzulässiger überhöhter Abbuchungen Ihrerseits zu Mehrkosten/Rückbuchungskosten kommen, geht dies zu Ihren Lasten. „
Die Abschlagsberechnung für die nächsten 11 Monate weist im Übrigen eine Erhöhung von
19,3 % auf den bereits seit 1. Oktober 2004 erhöhten Preis auf, was wiederum darauf schließen läßt, daß sie beabsichtigt, den Gaspreis von 3,92 ct. auf 4,68 ct. netto zu erhöhen!

Was habe ich vergessen, was muß ich noch beachten ???

Offline rlc

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Avacon Sa.-Anh./ Niedersachen Erhöhung 1.10.04
« Antwort #1 am: 22. Januar 2005, 00:19:20 »
Zitat
(43) Kann ich mich auch noch gegen zurückliegende Preiserhöhungen wehren?
Nein, wenn der Betrag einmal bezahlt wurde, kann er weder zurückgeholt werden, noch kann nachträglich bestimmt werden, dass er auf eine andere spätere Forderung zu verrechnen ist. Wenn aber die Erhöhung nicht bezahlt wurde dann muss der Versorger auf Zahlung klagen und dann gilt das hier gesagte.
Siehe http://www.energienetz.de/index.php4?pre_cat_open=2&id=131&subid=1382&subsubid=1445&&SID=f332342bc255d7b4f2bf0ff6f63df0c7

 

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