Als Einsteiger in diese Materie beginne ich, mich auch mit den grundsätzlichen u. rechtlichen Fragen zu beschäftigen. Gebrauche aber mal Beistand und eine geistige Anleihe (interessiert vielleicht allgemein)
1. Jede der regionalen E.-Versorgerinnen scheint Tochterunternehmen eines Konzerns wie z.B. eon.energie zu sein. Ich unterstelle, dass daraus die volle rechtliche, wirtschaftliche und strategische Abhängigkeit bzw. Verflechtung zu folgern ist.
2. Demzufolge ist die gesamte Situation und das Handeln dieses Konzerns (und falls dieser ebenfalls abhängig sein sollte auch das des Mutterkonzerns) zu durchleuchten, um § 315 gerecht werden zu können.#
Deshalb habe ich mir z.B. den letzten Geschäftsbericht der eon.energie (http//www.eon-energie.com/frameset_german/company/company_facts/company_facts_report/company_facts_report.jsp) angeschaut. Der gibt allerhand Stoff zum Nachdenken und für Fragen an dieser Stelle
3. Kann es aufgrund der engen unternehmerischen Verflechtung sowohl einen \"echten\" Großlieferanten-Preis als auch einen \"echten\" Gestehungspreis geben? Können Töchterunternehmen und deren Mutter-Konzern jeder für sich eine Gewinnmarge bei der 315-Frage in die Waagschale werfen? Dazu weiter folgendes
4. Die Unternehmenskette besitzt ökonom.-faktisch nur einen Topf. Wirtschaftlich wirksam werden also lediglich die Geld- und Werteflüsse, die in einen oder aus einem fremden Kreislauf fließen. Interne Vorgänge, Absprachen, Verrechnungen und sonstige fiktive Posten verfälschen.m.E. den gerichtlich nach § 315 festzusetzenden Endpreis.
5. Die Konzern-Mütter erwerben bzw. handeln mit Unternehmen, Beteiligungen, Aktien u.ä. und gehen ähnliche Geschäftsrisiken im Ausland ein. Diese Geschäfte dürfen m.E. ebenfalls nicht einseitig zu Lasten der Endpreisgestaltung gehen. Oder sollte mir entgangen sein, dass z.B. Börsengewinne des Konzerns bei der Endpreisgestaltung berücksichtigt worden sind?
6. Wenn die (sozialmarkt-)wirtschaftlich fragwürdige Ölpreisbindung des Gaspreises allein zu Lasten des Verbrauchers geht, dann muß man den Verbraucher, wenn man systemgerecht sein wollte, auch an den genannten positiv wirksam werdenden Geschäften partizipieren lassen.
Oder sehe ich das völlig falsch?
Hinter allen hier im Forum gestellten Fragen ist doch letztendlich der fragende Blick auf den Ablauf und Ausgang eines möglichen 315-Prozesses gerichtet. Wird sich bereits der Amtsrichter, der über den ersten Fall entscheiden muß, auch mit sozialmarktwirtschaftlichen Aspekten beschäftigen? Für uns Verbraucher wäre es von Vorteil, wenn diese Themen vorher auf einem größeren öffentlichen und politischen Terrain diskutiert werden würden.
hg.i.