Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
EON Avacon : keine Zahlungen wg. fehlerhafter Abrechnungen?
kamaraba:
@harry01
--- Zitat ---Schon seit dem letzten Jahr versuche ich bei meinem Versorger korrigierte Abrechnungen für die beiden letzten beiden Abrechnungszeiträume zu erhalten.
--- Ende Zitat ---
Ich verstehe das hier so: Warum wollen Sie Ihren Versorger zwingen, die von Ihnen geänderten eigenen Abrechnungen als die seinen anzuerkennen?
Belassen Sie es doch dabei - Sie machen Ihre Rechnung auf und der Versorger seine. Punkt.
Sie legen Widerspruch gegen die Rechnungen gemäß Musterbrief ein und harren der Dinge die da kommen.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de
Harry01:
@kamaraba
Warum ich diese Abrechnungen haben möchte, habe ich oben erläutert. Ich will ja nicht, daß der Versorger meine Abrechnungen anerkennt. Er soll die Beträge nur so aufschlüsseln, daß daraus die korrekten Verrechnungen hervorgehen.
Trotzdem bleibt immer noch die Ausgangsfrage:
Könnte ein Gericht eine Sperrung billigen, wenn ich gar keine Abnschläge mehr zahle und er argumentiert, daß die Abrechnungen korrekt sind?
kamaraba:
@harry01
Fragen Sie mal den Anwalt Ihres Vertrauens!
Ich denke schon, dass Ihr Versorger hier eine Sperre durchsetzen kann.
M. E. ist die Abrechnung des Versorgers ja "nicht fehlerhaft" im eigentlichen Sinne, in Ihren Augen schon..
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de
Harry01:
@karamba
Meinen Anwalt habe ich darauf schon angesprochen. Er vermag nicht sagen zu können, ob ein Gericht dann eine Sperrandrohung für rechtswidrig erachtet.
Seinerzeit wurde mir die Sperrung schon einmal angedroht, wogegen ich erfolgreich mit einer einstweiligen Anordnung vorgegangen bin. Der EA wurde nicht wegen §315 BGB stattgegeben, sondern weil der rückständige Betrag "nur" bei unter 200 Euro lag und eine Sperre unverhältnismäßig gewesen wäre. Inzwischen liegt dieser aus Sicht des Versorgers rückständige Betrag jedoch schon bei über 1000 Euro. Es gibt aber wohl am hiesigen Amtsgericht nun weitere Urteile hinsichtlich §315 BGB gegen diesen Verorger, wo Sperrandrohungen abgewiesen wurden.
e-Stromer:
hallo, Harry,
ein Versorger darf nicht ohne Grund sperren.
Dein Versorger weiß im Moment genau, dass er keine Forderung
gegen Dich durchsetzen kann, denn es gibt keine.
Wenn er das Recht zu einer Sperrung hätte, würde er das schon längst getan haben.
Schon eine Androhung ist rechtswidrig.
Vielleicht ist Dein RA nicht auf dem Laufenden?
Ich würde ihm die wichtigsten Urteile zeigen und auf dieses Forum hinweisen.
...warten auf Juni-Urteil
und bis dahin keine Sorgen machen – eingespartes Geld bunkern...
Meinem Versorger teilte ich mit, dass ich mich an das Kartellamt usw. wende,
falls er irgendwelche ‚Mätzchen macht’.
Gruß
Stromer
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