Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
EON Avacon : keine Zahlungen wg. fehlerhafter Abrechnungen?
Harry01:
Hallo Forum!
Schon seit dem letzten Jahr versuche ich bei meinem Versorger korrigierte Abrechnungen für die beiden letzten beiden Abrechnungszeiträume zu erhalten. Nachdem meine Schreiben nicht gefruchtet haben, erhielt ich hier im Forum den Tip, damit einen Anwalt zu bemühen, was ich auch getan habe. Allerdings auch ohne Erfolg. Der Versorger bleibt stur und argumentiert, daß meine Rechtsauffassung falsch sei und die bisher ausgestellten Abrechnungen korrekt sind. Diese enthalten aber die bekannten ungerechtfertigten Mahnkosten, die ständig mit den aktuellen Abschlägen rechtswidrig aufgerechnet werden. Der Anwalt meinte zuerst, wenn der Versorger sich weiterhin weigert, könnte man Feststellungsklage einreichen und den Versorger damit zur Korrektur der Abrechnungen bewegen. Nun scheut der Anwalt aber diesen Weg, weil er meint, daß wir Gefahr laufen würden, vom Gericht zum Nachweis der unbilligen Energiepreise gezwungen werden können.
Nun möchte ich selbst Druck dadurch ausüben, indem ich die Abschlagszahlungen an den Versorger vollständig einstelle (natürlich nach vorheriger Ankündigung). Dabei möchte ich mich auf §30 der AVBV berufen, da eine Zahlungsverweigerung mit einer fehlerhaften Rechnung begründet wäre. Gem. §26 AVBV ist der Versorger zur verständlichen Rechnungsstellung verpflichtet, was bei meinen Abrechnungen keinesfalls der Fall ist.
Frage: Wenn ich wie oben beschrieben handele, hätte der Versorger dann das Recht, die Versorgung einzustellen, wenn er weiterhin argumentiert, daß die bisherigen Abrechnungen korrekt sind?
Cremer:
@Harry01,
einen eigenen Anwalt zu konsultieren kostet doch nur Zeit und Geld.
Einfacher ist es:
Eigene Jahresrechnungen erstellen und danach abrechnen, was natürlich eine entspr. Kürzung der Abschläge vorausetzt.
Möge doch der Versorger mahnen wie er will.
Bei mir mahnen die Stadtwerke Kreuznach seit Sept. 2004.
Da sind Beträge von jetzt 2400 € aufgelaufen und bei der anderen Liegenschaft von 2500 €.
Na und? :D
Ich erstelle fleißig immer meine Jahresrechnungen.
Harry01:
@Cremer
Der Anwalt kostet weder meine Zeit noch mein Geld!
Meine eigens erstellten Abrechnungen nützen nichts z.B. bei amtlichen Vorlagen, wie ich sie häufig benötige.
Natürlich erstelle ich auch meine eigenen Abrechnungen bzw. teile dem Versorger mein Vorgehen mit. Trotzdem habe ich Anspruch auf korrekte Abrechnungen.
Soweit ich weiß, erstellt Ihr Versorger bei Ihnen andere Abrechnungen, wie Sie mal geschrieben haben. Solche Abrechnungen würden mir schon reichen.
Leider ist meine Frage damit aber noch nicht beantwortet.
e-Stromer:
hallo, Harry,
wenn Du Dich auf § 315 BGB Billigkeitseinrede berufst,
(diesen Punkt hat Dein Versorger sicher nicht im besagten § 30 drin)
ist schon bereits eine Androhung der Gassperrung rechtswidrig.
Solange Preise strittig sind, sind keine Zahlungen fällig.
Im übrigen kann ein Kunde niemals die Billigkeit von Energiepreisen wissen,
sondern nur der Versorger selbst, weshalb ein \'versierter Richter\' das nicht von einem Verbraucher
verlangen wird. Du kannst die Offenlegung der Preiskalkulation Deines Versorgers verlangen
oder vom Gericht feststellen lassen. Ich lasse es meinen Versorger (vor Gericht) tun, wenn er das möchte.
Bis dahin sitze ich einfach aus.
Genaues findest Du hier:
http://www.forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4664&sid=bc44e8ef230658a5d3830a5fa16c80e5
und hier:
http://www.forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3697&sid=bc44e8ef230658a5d3830a5fa16c80e5
und und und in allen Rubriken ... noch mehr...
Gruß
Stromer
Harry01:
@e-Stromer
Nein, natürlich hat mein Versorger §315 BGB nicht in den AVB drin. Mir ist auch bekannt, daß eine Sperrung in dem Fall rechtswidrig ist.
Ist sie aber auch rechtswidrig, wenn ich eben gar nichts mehr zahle, weil ich eben korrekte Abrechnungen haben möchte bzw. bis ich diese erhalten habe? In dem Fall sind die Preise ja nur bedingt strittig. Momentan bereichert sich der Versorger mit nicht zustehenden Forderungen und durch die Verrechnung mit aktuellen Abschlagszahlungen werden die Jahresabrechnungen verschleiert
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