Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: EON Avacon : keine Zahlungen wg. fehlerhafter Abrechnungen?  (Gelesen 12799 mal)

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Offline Harry01

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Hallo Forum!

Schon seit dem letzten Jahr versuche ich bei meinem Versorger korrigierte Abrechnungen für die beiden letzten beiden Abrechnungszeiträume zu erhalten. Nachdem meine Schreiben nicht gefruchtet haben, erhielt ich hier im Forum den Tip, damit einen Anwalt zu bemühen, was ich auch getan habe. Allerdings auch ohne Erfolg. Der Versorger bleibt stur und argumentiert, daß meine Rechtsauffassung falsch sei und die bisher ausgestellten Abrechnungen korrekt sind. Diese enthalten aber die bekannten ungerechtfertigten Mahnkosten, die ständig mit den aktuellen Abschlägen rechtswidrig aufgerechnet werden. Der Anwalt meinte zuerst, wenn der Versorger sich weiterhin weigert, könnte man Feststellungsklage einreichen und den Versorger damit zur Korrektur der Abrechnungen bewegen. Nun scheut der Anwalt aber diesen Weg, weil er meint, daß wir Gefahr laufen würden, vom Gericht zum Nachweis der unbilligen Energiepreise gezwungen werden können.

Nun möchte ich selbst Druck dadurch ausüben, indem ich die Abschlagszahlungen an den Versorger vollständig einstelle (natürlich nach vorheriger Ankündigung). Dabei möchte ich mich auf §30 der AVBV berufen, da eine Zahlungsverweigerung mit einer fehlerhaften Rechnung begründet wäre. Gem. §26 AVBV ist der Versorger zur verständlichen Rechnungsstellung verpflichtet, was bei meinen Abrechnungen keinesfalls der Fall ist.

Frage: Wenn ich wie oben beschrieben handele, hätte der Versorger dann das Recht, die Versorgung einzustellen, wenn er weiterhin argumentiert, daß die bisherigen Abrechnungen korrekt sind?

Offline Cremer

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EON Avacon : keine Zahlungen wg. fehlerhafter Abrechnungen?
« Antwort #1 am: 06. Mai 2007, 20:38:43 »
@Harry01,

einen eigenen Anwalt zu konsultieren kostet doch nur Zeit und Geld.

Einfacher ist es:

Eigene Jahresrechnungen erstellen und danach abrechnen, was natürlich eine entspr. Kürzung der Abschläge vorausetzt.

Möge doch der Versorger mahnen wie er will.

Bei mir mahnen die Stadtwerke Kreuznach seit Sept. 2004.

Da sind Beträge von jetzt 2400 € aufgelaufen und bei der anderen Liegenschaft von 2500 €.

Na und? :D

Ich erstelle fleißig immer meine Jahresrechnungen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Harry01

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EON Avacon : keine Zahlungen wg. fehlerhafter Abrechnungen?
« Antwort #2 am: 06. Mai 2007, 21:28:27 »
@Cremer

Der Anwalt kostet weder meine Zeit noch mein Geld!

Meine eigens erstellten Abrechnungen nützen nichts z.B. bei amtlichen Vorlagen, wie ich sie häufig benötige.

Natürlich erstelle ich auch meine eigenen Abrechnungen bzw. teile dem Versorger mein Vorgehen mit. Trotzdem habe ich Anspruch auf korrekte Abrechnungen.

Soweit ich weiß, erstellt Ihr Versorger bei Ihnen andere Abrechnungen, wie Sie mal geschrieben haben. Solche Abrechnungen würden mir schon reichen.

Leider ist meine Frage damit aber noch nicht beantwortet.

Offline e-Stromer

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EON Avacon : keine Zahlungen wg. fehlerhafter Abrechnungen?
« Antwort #3 am: 06. Mai 2007, 22:21:45 »
hallo, Harry,

wenn Du Dich auf § 315 BGB Billigkeitseinrede berufst,
(diesen Punkt hat Dein Versorger sicher nicht im besagten § 30 drin)
ist schon bereits eine Androhung der Gassperrung rechtswidrig.
Solange Preise strittig sind, sind keine Zahlungen fällig.

Im übrigen kann ein Kunde niemals die Billigkeit von Energiepreisen wissen,
sondern nur der Versorger selbst, weshalb ein \'versierter Richter\' das nicht von einem Verbraucher
verlangen wird. Du kannst die Offenlegung der Preiskalkulation Deines Versorgers verlangen
oder vom Gericht feststellen lassen. Ich lasse es meinen Versorger (vor Gericht) tun, wenn er das möchte.

Bis dahin sitze ich einfach aus.

Genaues findest Du hier:

http://www.forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4664&sid=bc44e8ef230658a5d3830a5fa16c80e5

und hier:

http://www.forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3697&sid=bc44e8ef230658a5d3830a5fa16c80e5

und und und in allen Rubriken ... noch mehr...

Gruß
Stromer

Offline Harry01

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EON Avacon : keine Zahlungen wg. fehlerhafter Abrechnungen?
« Antwort #4 am: 06. Mai 2007, 22:49:49 »
@e-Stromer

Nein, natürlich hat mein Versorger §315 BGB nicht in den AVB drin. Mir ist auch bekannt, daß eine Sperrung in dem Fall rechtswidrig ist.

Ist sie aber auch rechtswidrig, wenn ich eben gar nichts mehr zahle, weil ich eben korrekte Abrechnungen haben möchte bzw. bis ich diese erhalten habe? In dem Fall sind die Preise ja nur bedingt strittig. Momentan bereichert sich der Versorger mit nicht zustehenden Forderungen und durch die Verrechnung mit aktuellen Abschlagszahlungen werden die Jahresabrechnungen verschleiert

Offline kamaraba

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EON Avacon : keine Zahlungen wg. fehlerhafter Abrechnungen?
« Antwort #5 am: 06. Mai 2007, 22:49:59 »
@harry01

Zitat
Schon seit dem letzten Jahr versuche ich bei meinem Versorger korrigierte Abrechnungen für die beiden letzten beiden Abrechnungszeiträume zu erhalten.


Ich verstehe das hier so: Warum wollen Sie Ihren Versorger zwingen, die von Ihnen geänderten eigenen Abrechnungen als die seinen anzuerkennen?
Belassen Sie es doch dabei - Sie machen Ihre Rechnung auf und der Versorger seine. Punkt.
Sie legen Widerspruch gegen die Rechnungen gemäß Musterbrief ein und harren der Dinge die da kommen.

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Offline Harry01

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« Antwort #6 am: 06. Mai 2007, 23:01:30 »
@kamaraba

Warum ich diese Abrechnungen haben möchte, habe ich oben erläutert. Ich will ja nicht, daß der Versorger meine Abrechnungen anerkennt. Er soll die Beträge nur so aufschlüsseln, daß daraus die korrekten Verrechnungen hervorgehen.

Trotzdem bleibt immer noch die Ausgangsfrage:

Könnte ein Gericht eine Sperrung billigen, wenn ich gar keine Abnschläge mehr zahle und er argumentiert, daß die Abrechnungen korrekt sind?

Offline kamaraba

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« Antwort #7 am: 06. Mai 2007, 23:25:43 »
@harry01

Fragen Sie mal den Anwalt Ihres Vertrauens!
Ich denke schon, dass Ihr Versorger hier eine Sperre durchsetzen kann.
M. E. ist die Abrechnung des Versorgers ja "nicht fehlerhaft" im eigentlichen Sinne, in Ihren Augen schon..

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Offline Harry01

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« Antwort #8 am: 06. Mai 2007, 23:52:38 »
@karamba

Meinen Anwalt habe ich darauf schon angesprochen. Er vermag nicht sagen zu können, ob ein Gericht dann eine Sperrandrohung für rechtswidrig erachtet.

Seinerzeit wurde mir die Sperrung schon einmal angedroht, wogegen ich erfolgreich mit einer einstweiligen Anordnung vorgegangen bin. Der EA wurde nicht wegen §315 BGB stattgegeben, sondern weil der rückständige Betrag "nur" bei unter 200 Euro lag und eine Sperre unverhältnismäßig gewesen wäre. Inzwischen liegt dieser aus Sicht des Versorgers rückständige  Betrag jedoch schon bei über 1000 Euro. Es gibt aber wohl am hiesigen Amtsgericht nun weitere Urteile hinsichtlich §315 BGB gegen diesen Verorger, wo Sperrandrohungen abgewiesen wurden.

Offline e-Stromer

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EON Avacon : keine Zahlungen wg. fehlerhafter Abrechnungen?
« Antwort #9 am: 07. Mai 2007, 14:36:07 »
hallo, Harry,

ein Versorger darf nicht ohne Grund sperren.
Dein Versorger weiß im Moment genau, dass er keine Forderung
gegen Dich durchsetzen kann, denn es gibt keine.
Wenn er das Recht zu einer Sperrung hätte, würde er das schon längst getan haben.
Schon eine Androhung ist rechtswidrig.

Vielleicht ist Dein RA nicht auf dem Laufenden?
Ich würde ihm die wichtigsten Urteile zeigen und auf dieses Forum hinweisen.

...warten auf Juni-Urteil
und bis dahin keine Sorgen machen – eingespartes Geld bunkern...

Meinem Versorger teilte ich mit, dass ich mich an das Kartellamt usw. wende,
falls er irgendwelche ‚Mätzchen macht’.

Gruß
Stromer

Offline e-Stromer

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« Antwort #10 am: 07. Mai 2007, 14:55:09 »

Offline Harry01

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« Antwort #11 am: 07. Mai 2007, 21:16:01 »
@e-Stromer

bis jetzt hatte der Versorger keinen Grund zu sperren, das ist mir klar. Deshalb ja auch meine Frage:

Hat der Versorger dann einen Grund, wenn ich gar keine Abschläge mehr zahle, weil die Abrechnungen nicht korrekt sind?

Es kann schon sein, daß der RA nicht auf dem Laufenden ist. Ich denke aber eher, daß er etwas zu ängstlich ist. Ich hatte ihn beauftragt, das Mahnverfahren zur Erstellung korrigierter Abrechnungen durchzusetzen und seine Kosten gleich dem Versorger in Rechnung zu stellen. Er hat meine vorangegangenen Schreiben dann nochmals dem Versorger gegenüber bestärkt und bei einer weiteren Verweigerung der Korrektur der Verbrauchsabrechnungen erklärt, daß dann eine gerichtliche Auseinandersetzung unabwendbar sei. Hierauf müßten nun Taten folgen. Der RA meint aber, weiter abzuwarten, weil er nicht klagen will aus oben beschriebenem Grund. Es wäre besser, wenn der Versorger klagt, und darauf kann man wohl lange warten... Da mir das nicht weiterhilft, will ich das nun wieder selbst in die Hand nehmen. Vielleicht verdient der RA daran nicht genug.

Offline Cremer

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EON Avacon : keine Zahlungen wg. fehlerhafter Abrechnungen?
« Antwort #12 am: 08. Mai 2007, 07:34:06 »
@Harry01,

warum wollen Sie denn unbedingt klagen.

Wenn Sie gekürzt haben, Abschläge und eigene Abrechnungen erstellt hatten, dann ist der Versorger dran den nächsten Zug zu tun.

Genau wie baim Schachspielen. :mrgreen:

Aussitzen heißt die Devise!!
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline kamaraba

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EON Avacon : keine Zahlungen wg. fehlerhafter Abrechnungen?
« Antwort #13 am: 08. Mai 2007, 08:38:02 »
@Harry01

Herr Cremer hat schon Recht, warum wollen Sie klagen?
Sie haben doch alles, nämlich das Geld in der Tasche....
und mehr soll es ja nicht sein :wink:
Ich weiss nicht, was Sie damit bezwecken wollen, Ihren Versorger dazu
zu zwingen Ihre Rechnung anzuerkennen :?:

Zitat
Der RA meint aber, weiter abzuwarten, weil er nicht klagen will aus oben beschriebenem Grund. Es wäre besser, wenn der Versorger klagt, und darauf kann man wohl lange warten... Da mir das nicht weiterhilft, will ich das nun wieder selbst in die Hand nehmen. Vielleicht verdient der RA daran nicht genug.


Auch Ihr eigener Anwalt schlägt Ihnen vor abzuwarten. Das hat nix damit zu, dass er daran nicht genug verdient. Dieser handelt in Ihrem Interesse und zeigt Ihnen auf wo die Risiken liegen und Sie sollten diesem Rat folgen.  :idea:

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Offline Harry01

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« Antwort #14 am: 08. Mai 2007, 10:29:46 »
@kamaraba

Wie ich schon schrieb, brauche ich Verbrauchsabrechnungen u.a. für amtliche Vorlagen. Es wirft immer Mißverständnisse auf, wenn auf den Abrechnungen keine Abschlagszahlungen zu erkennen sind, aber mehrere hundert Euro an Mahnkosten aufgeführt sind. Und nun soll mal jemand dem Amtsschimmel den Unbilligkeitseinwand erklären und wie daraus diese Kosten resultieren.....Das wirft endlose Diskussionen auf!

Um es nochmal klarzustellen: Ich will den Versorger keinesfalls dazu zwingen, meine Rechnung anzuerkennen. Ich möchte nur, daß die Anrechnung meiner Abschläge korrekt in der Abrechnung aufgeführt wird und nicht mit rechtswidrig erhobenen Mahnkosten und den nicht zustehenden Rückstandsbeträgen aus den vorangegangenen Abrechnungen aufgerechnet werden!

Herr Cremer schrieb mal, daß er genau solche Abrechnungen selbst erhält, und genau das will ich auch erreichen. Weitere Postings hier im Forum zeigen, daß bisher nur mein Versorger solche Abrechnungen verweigert.

 

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