Hallo Forum!
Schon seit dem letzten Jahr versuche ich bei meinem Versorger korrigierte Abrechnungen für die beiden letzten beiden Abrechnungszeiträume zu erhalten. Nachdem meine Schreiben nicht gefruchtet haben, erhielt ich hier im Forum den Tip, damit einen Anwalt zu bemühen, was ich auch getan habe. Allerdings auch ohne Erfolg. Der Versorger bleibt stur und argumentiert, daß meine Rechtsauffassung falsch sei und die bisher ausgestellten Abrechnungen korrekt sind. Diese enthalten aber die bekannten ungerechtfertigten Mahnkosten, die ständig mit den aktuellen Abschlägen rechtswidrig aufgerechnet werden. Der Anwalt meinte zuerst, wenn der Versorger sich weiterhin weigert, könnte man Feststellungsklage einreichen und den Versorger damit zur Korrektur der Abrechnungen bewegen. Nun scheut der Anwalt aber diesen Weg, weil er meint, daß wir Gefahr laufen würden, vom Gericht zum Nachweis der unbilligen Energiepreise gezwungen werden können.
Nun möchte ich selbst Druck dadurch ausüben, indem ich die Abschlagszahlungen an den Versorger vollständig einstelle (natürlich nach vorheriger Ankündigung). Dabei möchte ich mich auf §30 der AVBV berufen, da eine Zahlungsverweigerung mit einer fehlerhaften Rechnung begründet wäre. Gem. §26 AVBV ist der Versorger zur verständlichen Rechnungsstellung verpflichtet, was bei meinen Abrechnungen keinesfalls der Fall ist.
Frage: Wenn ich wie oben beschrieben handele, hätte der Versorger dann das Recht, die Versorgung einzustellen, wenn er weiterhin argumentiert, daß die bisherigen Abrechnungen korrekt sind?