@Cremer
Ich habe auch gedacht, daß bei mir nicht mehr gemahnt wird. Aber jetzt ist die 1000-Euro-Grenze überschritten und das Mahnverfahren wurde anscheinend wieder aufgenommen.
Wenn der Rückstand bzw. der aus Sicht des Versorgers rückständige reine Differenzbetrag aufgeführt wäre, wäre das völlig in Ordnung.
Was aber aktuell hier gemacht wird, grenzt an Betrug, weil sich der Versorger an nicht zustehenden Forderungen bereichert.
Andersherum gefragt:
Liese sich die "amtliche Person" in einem etwas längeren Gespräch überzeugen, dass man so handeln muss.
Nein, ich möchte niemanden von irgendetwas überzeugen. Das soll hier auch nicht ausdiskutiert werden. Ich möchte einfach nur eine Antwort bzw. eine Einschätzung auf bzw. zu meiner Frage.
Ein "man könnte doch" oder "wäre es nicht möglich, wenn" hilft mir nicht wirklich weiter.
Ich hatte gehofft, daß hier jemand mitliest, der auch schon die Abschlagszahlungen vollständig eingestellt hat und der hier von seinen Erfahrungen berichten könnte.
Der ausstehend(summierte) Betrag aus den Vorjahren wurde als Position "Rechnung/Forderung" auf der aktuellen Jahresrechnung 31.12.2006 aufgeführt.
Dann wurden bei Ihnen die Abschläge aber nicht auf diese rückständige Forderung angerechnet?
Bei mir sieht die Abrechnung so aus, daß ein Außenstehender gar nicht erkennen kann, daß hier Forderungen aus den Vorjahren gegengerechnet wurden. Deshalb meine ich, die Abrechnung ist nicht leicht verständlich, so wie es die AVB vorsieht und deshalb würde ich die Abschlagszahlungen so lange einstellen, bis ich Abrechnungen zu meiner Zufriedenheit erhalten habe. Leider kann ich auch nicht "nur" die Verbrauchsberechnung vorlegen, weil die neue Höhe der Abschläge auf der Seite steht, wo auch die Position "Mahnkosten" auftaucht.