Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Widerspruch jedes Jahr neu einreichen?
RR-E-ft:
@Ready XL
Eine Preisanpassungsklausel ist dann unwirksam, wenn sie unzulässig ist.
Unzulässig ist sie dann, wenn sie nicht zulässig ist.
Wann eine Klausel nur zulässig ist, hat der BGH entschieden.
Ready XL:
@RR-E-ft
... vielen Dank nach Erfurt!
Ready XL
marten:
Widerspruch jedes Jahr neu einrichen?
Aufgrund der Beiträge hier im Forum habe ich erfahren , das ich wohl Gas Sondervertragskunde bin und beim Strom Grundverversorgungskunde.
Bisher habe ich bei jeder Jahresrechnung immer nur aufgrund § 315 (fehlende Billigkeit) für Gas und Strom widersprochen.
Ich habe den Gas- und Strompreis mit Stand vom 31.12.2004 angesetzt + 2 % ( Wurde damals so empfohlen vom Bund der Energieverbraucher)
und die berechneten Preise dann dementsprechend gekürzt und dem Versorger dieses auch mitgeteilt.
Wie sollte ich jetzt bei der nächsten Jahresrechnung verfahren?
mfg
marten
eislud:
@marten
Ist man Sondervertragskunde kann man regelmäßig auf den laut Vertrag vereinbarten Anfangspreis kürzen, weil eine Preisanpassungsklausel regelmäßig unwirksam ist (Transparenzgebot § 307 BGB). Gibt es keine Preisanpassungsklausel, gibt es schon überhaupt kein Recht zur Preiserhöhung.
Ist man Haushaltskunde in der Grundversorgung kann man auf jedenfall kürzen bis zum zuletzt akzeptierten, also gezahlten, Preis. Ab dann widerspricht man den Preiserhöhungen und zahlt weiter den zuvor akzeptierten Preis bis die Billigkeit der Preiserhöhung nachgewiesen ist (Billigkeit § 315 BGB). So die BGH Entscheidung vom 13.06.2007.
Die Billigkeit wird weder durch ein vom Versorger in Auftrag gegebenes Gutachten noch durch die Aussage des Versorgers bewiesen. Letztlich kann hier nur ein Gericht Klärung schaffen.
Solltest vielleicht auch noch mal hier, hier und hier nachlesen.
Gruss eislud
marten:
@eislud
Die genannten Beiträge habe ich zwar schon größtenteils gelesen gehabt, aber das Thema ist halt nicht einfach und ich möchte einfach keinen Fehler bei meinem Widerspruch der nächsten Jahresrechnung machen.
Bis vor kurzen habe ich immer noch gedacht, ich wäre sowohl bei Strom als auch bei Gas Grundversorgungskunde, da ich bei Vertragsbeginn in 2002 jeweils dieses sogenannte \"Begrüssungschreiben erhalte habe\".
Das eine unterschiedliche Eingruppierung erfolgt ist, war für mich nicht ersichtlich und durchschaubar.
Transparenz sieht anders aus!
Wie ist die praktische Umsetzung?
Ich müsste im Prinzip zwei Argumentationen aufbauen, einmal als Sondervertragskunde und einmal als Grundversorgungskunde.
Als Sondervertragskunde müsste ich ja auf die fehlende Preisanpassungsklausel bzw. bei einer vorhandenen Preisanpassungsklausel auf die fehlende Transparenz der selben hinweisen.
Was ist z.B. von einer Preisanpassungsklausel zu halten die wie folgt lautet:
Es gilt die jeweils gültige Preisliste.
Wie hat Dein Versorger auf die gekürzte Jahresrechnung auf den Stand von 1998 reagiert?
mfg
marten
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