Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Widerspruch jedes Jahr neu einreichen?

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Salomee:
Befürchte ich das richtig, daß ich das ganze Rundumpaket jedes Jahr erneut komplett machen muss?

Oder reicht es, wenn ich mich auf den einmal eingereichten Widerspruch  berufe?

und zwar anlässlich der Jahresabrechnung? (Da ich über Termine wo Preise erhöht werden ja nicht extra informiert werde, und diese auch nicht jeden Tag nachprüfe...)

Gibt es Fristen, die man zum Wiederholungswiderspruch verpassen kann?

Gruß
Salomee

Cremer:
@Salomee,

ich persönlich halte es für besser, alles bei jeder Preiserhöhung gebetsmühlenhaft zu wiederholen.

Stranz:
Ich möchte meine Frage möglichst klar stellen und hoffe auf eine klare Antwort:

Muss ich meinen Einwand zu den Gaspreisen bei jeder Ankündigung einer Preiserhöhung erneut formulieren, obwohl ich diesen Einwand seit 2004 wiederholt ausgesprochen habe?
Hintergrund:
In dem Ankündigungsschreiben zur Preiserhöhung zum 01.01.2008 wird mir ein 6-wöchiges Widerspruchsrecht eingeräumt.
Widerspreche ich, will mir der Versorger den Vertrag kündigen.
Widerspreche ich nicht, wird mir das dann als (stillschweigende) Zustimmung ausgelegt? Mache ich somit einen (formal) rechtlichen Fehler?

eislud:
@Stranz
Wenn Du Sondervertragskunde bist, also die Preisanpassungsklausel beanstandest, ist meines Erachtens ein Widerspruch gegen jede Preiserhöhung nicht notwendig. Sofern die Preisanpassungsklausel unwirksam ist, gilt sowieso nur der Preis, der anfänglich im Vertrag vereinbart wurde. Ein Schweigen gilt bei Privatpersonen nicht als Zustimmung. Ich wiederspreche den Preiserhöhungen nur einmal im Jahr zusammen mit meiner selbst erstellten Jahresrechnung.

Wenn Du Kunde in der Grundversorgung bist, wovon ich aber nicht ausgehe, könnte das vielleicht anders aussehen. Hier würde ich jeder Preiserhöhung wiedersprechen. Ich bin mir aber hier nicht sicher.

Als Kunde in der Grundversorgung kann man Dir aber schon nicht kündigen.

Gruss eislud

Ready XL:
@eislud,

.. mal ne blöde Frage. Wann ist denn eine Preisanpassungsklausel unwirksam.

Ready XL, immer noch am grübeln

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