Hallo,
ich hoffe, daß meine Fragen hier unter Grundsatzfragen richtig ist.
Mein EVU ist die EWE.
Ich habe kürzlich meine Jahresabrechnung bekommen.
Widerspruch wegen §315 habe ich ab dem Zeitraum 2004 eingelegt. (Des öfteren)
Bekam bis vor einigen Monaten regelmäßig Mahnungen.
Nun steht in der Jahresabrechnung:
a) geleistete Abschlagszahlungen (ca.) 800,-- €
Tatsächlich geleistet habe ich aber rund 1300,--€ (2006/2007)
Im letzten Jahr war es ähnlich, da ging es um etwa 140,--€, bzgl. der Abschläge. Den Betrag habe ich noch nachvollziehen können und nichts unternommen, weil es mir nicht aufgefallen ist, daß das ja eigentlich nicht richtig ist, daß EWE einfach weniger Abschläge bestätigt als geleistet wurden.
Ich vermute, daß die EWE einfach die Mahnbeträge hier von den geleisteten Zahlung abgezogen hat, da die Zahl aber mit meiner Berechnung für 2007 nicht übereinstimmt, weiß ich nicht wie EWE das berechnet hat.
1) Muß die EWE nicht richtig ausweisen, was ich an Abschlägen tatsächlich geleistet habe und separat genau aufzeichnen, was die EWE meint für Forderungen zu haben? (weil ich ja nach den Preisen von 2004 meine Zahlungen leiste, sind es schon Hunderte von €, die EWE nach ihren Preisen fordern müßte).
Auch wie sie auf die Mahnbeträge kommt, wird nicht erklärt.
b) Wenn ich meinen Verbrauch (Gas, Strom) zusammenrechne mit den alten Netto - Preisen berechne, 19 % Mwst. dazu addiere und das durch 12 teile, müßte ich den ab jetzt gültigen Abschlagsbetrag korrekt ermittelt haben. Da komme ich auf ca. 110,-- €, wenn ich die aktuellen Preise von EWE zugrunde lege, komme ich auf ca. 135,--€. EWE fordert aber 170,--€
Jetzt die Fragen:
1) s.o.
2) Kann ich für die Abrechnung 2007 fordern, daß ich eine korrekte Abrechnung bekomme, wo die tatsächlichen Abschläge bestätigt werden? Oder ist die Vorgehensweise von EWE korrekt?
3) Kann ich dies auch für 2006 noch fordern? Ist das notwendig?
4) Kann ich eine detaillierte Aufstellung über die Forderungen der EWE verlangen? (Also nicht nur den Mahnbetrag, sondern auch wie er berechnet wurde, oder ist das erst im Falle eines Gerichtsprozesses nötig?)
5) Muß ich irgend etwas unternehmen, wegen der meines Erachtens falsch berechneten Abschläge von 170,--€, oder ist das irrelevant, weil ich sowieso meine eigene Rechnung aufstelle?
Sonnige Grüße an alle Mitstreiter und vielen, vielen Dank an alle, die mir helfen.
Gasolinchen