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Autor Thema: Abschlagszahlungen falsch in der Jahresrechnung angegeben  (Gelesen 9215 mal)

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Offline Gasolinchen

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Hallo,

ich hoffe, daß meine Fragen hier unter Grundsatzfragen richtig ist.

Mein EVU ist die EWE.

Ich habe kürzlich meine Jahresabrechnung bekommen.
Widerspruch wegen §315 habe ich ab dem Zeitraum 2004 eingelegt. (Des öfteren)
Bekam bis vor einigen Monaten regelmäßig Mahnungen.

Nun steht in der Jahresabrechnung:  

a) geleistete Abschlagszahlungen (ca.) 800,-- €
    Tatsächlich geleistet habe ich aber rund 1300,--€  (2006/2007)

Im letzten Jahr war es ähnlich, da ging es um etwa 140,--€, bzgl. der Abschläge. Den Betrag habe ich noch nachvollziehen können und nichts unternommen, weil es mir nicht aufgefallen ist, daß das ja eigentlich nicht richtig ist, daß EWE einfach weniger Abschläge bestätigt als geleistet wurden.

Ich vermute, daß die EWE einfach die Mahnbeträge hier von den geleisteten Zahlung abgezogen hat, da die Zahl aber mit meiner Berechnung für 2007 nicht übereinstimmt, weiß ich nicht wie EWE das berechnet hat.

1) Muß die EWE nicht richtig ausweisen, was ich an Abschlägen tatsächlich geleistet habe und separat genau aufzeichnen, was die EWE meint für Forderungen zu haben? (weil ich ja nach den Preisen von 2004 meine Zahlungen leiste, sind es schon Hunderte von €, die EWE nach ihren Preisen fordern müßte).

Auch wie sie auf die Mahnbeträge kommt, wird nicht erklärt.

b) Wenn ich meinen Verbrauch (Gas, Strom) zusammenrechne mit den alten Netto - Preisen berechne, 19 % Mwst. dazu addiere und das durch 12 teile, müßte ich den ab jetzt gültigen Abschlagsbetrag korrekt ermittelt haben. Da komme ich auf ca. 110,-- €, wenn ich die aktuellen Preise von EWE zugrunde lege, komme ich auf ca. 135,--€.    EWE fordert aber 170,--€

Jetzt die Fragen:

1) s.o.

2) Kann ich für die Abrechnung 2007 fordern, daß ich eine korrekte Abrechnung bekomme, wo die tatsächlichen Abschläge bestätigt werden? Oder ist die Vorgehensweise von EWE korrekt?

3) Kann ich dies auch für 2006 noch fordern?  Ist das notwendig?

4) Kann ich eine detaillierte Aufstellung über die Forderungen der EWE verlangen? (Also nicht nur den Mahnbetrag, sondern auch wie er berechnet wurde, oder ist das erst im Falle eines Gerichtsprozesses nötig?)

5) Muß ich irgend etwas unternehmen, wegen der meines Erachtens falsch berechneten Abschläge von 170,--€, oder ist das irrelevant, weil ich sowieso meine eigene Rechnung aufstelle?

Sonnige Grüße an alle Mitstreiter und vielen, vielen Dank an alle, die mir helfen.

Gasolinchen

Offline Cremer

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Abschlagszahlungen falsch in der Jahresrechnung angegeben
« Antwort #1 am: 25. April 2007, 21:08:40 »
@Gasolinchen,

a.)
1.) ja die sollten das alles schön getrennt auflisten.

Mahnungen von den geleisteten Abschlägen abziehen, ist nicht statthaft, wenn Sie gemäß dem Musterbriuef Widerspruch eingelegt hatten.

Empfehle Widerspruch gemäß § 30 AVBGasV einzulegen, weil Rechnung nicht korrekt ist.

b)
1.) Tun Sie es so, zahlen nur 110 € Abschlag

2.) Ja gemäß § 30 AVBGasV

3.) ja

4.) ja

5.) ist eigentlich irrelevant, da Sie Ihre eigene Rechnung erstellen. Sie sollten aber trotzdem dem Versorger mitteilen, wieviel Sie als Abschlag zahlen bereits sind und ggf. wie das ermittelt wurde.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Energiesparfuchs

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Abschlagszahlungen falsch in der Jahresrechnung angegeben
« Antwort #2 am: 26. April 2007, 16:38:27 »
Hallo,

wo ich das hier gerade lese fällt mir Folgendes auf: Ich habe letztes Jahr genau das gleiche Problem gehabt und in meinem Widerspruchsschreiben eine korrigierte Rechnung verlangt, aber nie eine bekommen.

Was muß man tun, damit das EVU der Forderung nachkommt?
Bzw. was muß man tun, wenn das EVU der Forderung eben nicht nachkommt?
Ist da jetzt überhaupt noch etwas zu machen?

Gespannte Grüße und vielen Dank!

Energiesparfuchs

Offline RR-E-ft

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Abschlagszahlungen falsch in der Jahresrechnung angegeben
« Antwort #3 am: 26. April 2007, 20:46:45 »
@Energiesparfuchs

Also ich habe mich auch auf § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB berufen und kürze Abschlagsanforderungen und Rechnungsbeträge bis auf die Beträge, die aktuell gerade fällig sind, so dass es zu keinen Überzahlungen kommen kann.

Die Rechnungen hefte ich ab, um zu wissen, was der Versorger darüber hinaus noch haben wollte und noch zu bekommen hat, wenn er die Billigkeit seiner Preise nachweist und Forderungen vielleicht doch dereinst irgendwann fällig werden könnten.

Was ich darüber hinaus mit einer korrigierten Rechnung anstellen sollte, vermag ich nicht zu erkennen. Wofür braucht man denn so etwas?

Etwa weil es schön aussieht, zum Einrahmen und an die Wand hängen?  :D

Was wollen Sie denn überhaupt mit einer korrigierten Rechnung?

Die Forderung nach einer solchen ist Energie- und Ressourcenverschwendung.

Offline Energiesparfuchs

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Abschlagszahlungen falsch in der Jahresrechnung angegeben
« Antwort #4 am: 27. April 2007, 17:19:00 »
@RR-E-ft,

ja wozu eigentlich?
Spart ja Arbeit, wenn man nix schreiben muß!  :P
Vielen Dank für die prägnante Antwort!

Nur, wenn wie Gasolinchen oben beschrieben hat, die Jahresrechnung nicht nachvollzogen werden kann, weil die errechneten Abschlagsbeträge voneinander abweichen, was ist dann?

Hinterher behauptet noch das EVU man hätte die vom EVU falsch genannte Abschlagssumme "anerkannt", weil man ihr nicht widersprochen hat bzw. keine entsprechende Korrektur hat.

Und, wenn es dann tatsächlich mal zu einer Entscheidung über billig oder auch nicht kommt, kommt es wieder zum Streit, weil das EVU was anderes errechnet hat als der Kunde und dann mehr fordert als ihm zusteht!  :roll:

Was dann? Interessiert mich wirklich.

Energiesparfuchs

Offline Gasolinchen

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Abschlagszahlungen falsch in der Jahresrechnung angegeben
« Antwort #5 am: 27. April 2007, 17:43:59 »
Ja, ich muß gestehen, daß ich im Moment etwas verwirrt bin. (grübel)  :roll:

Erst mal vielen Dank für die Antworten. Obwohl Herr Cremer und Herr Fricke genau das Gegenteil voneinander schreiben.  :o

Herr Cremer sagt ich solle mit Hinweis auf § 30... schreiben, Herr Fricke schreibt: alles unnötig!
Hmmm, was nun?

Also, daß die EWE auf andere Zahlen kommt als ich, liegt in der Natur der Sache, weil ich ja einen anderen Tarif zugrunde lege. Darüber hinaus ist aber die Abschlagsberechnung von der EWE auch nach ihren Zahlen anders als meine.

Wenn ich nach EWE Zahlen rechne, dann komme ich trotzdem auf eine andere noch zu zahlende Summe. Die Rechnung ist zu meinen Ungunsten. Und da wäre es evtl. doch sinnvoll zu wissen wie EWE auf diese Zahlen kommt. Ich denke, daß EWE falsch gerechnet hat, könnte ja aber auch sein, daß ich einen Denkfehler in meiner Rechnung habe. Wie gesagt ich kann die Zahlen nicht nachvollziehen.


Wenn ich schreibe, habe ich das richtig verstanden, daß ich wie folgt schreiben könnte:

...

hiermit widerspreche ich Ihrer Jahresrechnung vom..., wegen eines offensichtlichen Fehlers
(§ 30 AVBGasV) . Ich habe nicht 800, -- €, sondern 1300,--€ an Abschlägen bezahlt.
Die noch zu zahlende Summe stimmt nicht. Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie auf die Summe von ... kommen!

Ich bitte um eine korrigierte Jahresabrechnung mit der richtigen Angabe, der von mir tatsächlich erbrachten Abschlagszahlungen...!

Mein Widerspruch nach § 315 bleibt hiervon unberührt.

Mit freundlichen Grüßen ...

...


Sonnige Grüße


Gasolinchen

Offline enerveto

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Abschlagszahlungen falsch in der Jahresrechnung angegeben
« Antwort #6 am: 03. Mai 2007, 21:37:21 »
Abschlagszahlungen falsch in der Jahresrechnung angegeben
Abgrenzung Rechnung von Kontokorrentabrechnung

„Eine Rechnung oder auch Faktura ist ein Dokument, das eine detaillierte Aufstellung über eine Geldforderung für eine Warenlieferung oder eine sonstige Leistung enthält. …und … Angaben über die Leistung (Art, Menge, Datum, Preis), die Zahlung (Zahlungsbedingungen, Bankverbindung) und den Aussteller (Firma, Adresse) – [sowie den Empfänger, Name Adresse]. Die steuerliche [insbesondere Umsatzsteuer] Anerkennung von Rechnungen … ist an genaue Bedingungen geknüpft…

„Ein Kontokorrent ist die gegenseitige Verrechnung von Ansprüchen und Leistungen zweier Partner.
Beim Kontokorrent steht ein Kaufmann mit … einem Nichtkaufmann in ständiger Geschäftsverbindung. Sie verrechnen ihre gegenseitigen Ansprüche … in einer periodischen Abrechnung, mittels laufender Rechnung. Mit dem dadurch errechneten Saldo, der durch Rechtsgeschäft anerkannt werden muss, entsteht eine eigenständige Forderung. … Erforderlich ist  ein zumindest einseitiges Handelsgeschäft, eine ständige Geschäftsverbindung sowie eine Kontokorrentabrede, deren wichtigster Inhalt die Festlegung einer Rechnungsperiode ist. … Die Kontokorrentabrede begründet das Kontokorrent. Ihr Inhalt ist im Kern die Abrede, in bestimmten, regelmäßigen Zeitabschnitten zu verrechnen und den Salo festzustellen. … Das Saldoanerkenntnis ist ein Rechtsgeschäft …“
(Internet Web-Seite „Wikipedia“)

Fraglich ist, ob die eigentliche Rechnung (Abrechnung der Energie) für den Abrechnungszeitraum wegen Einwand gem. § 315 BGB zu berichtigen ist?
Fraglich ist, ob sich der Einwand gem. § 30 AVBV gegen die „Abrechnung der Energielieferung“ und/oder gegen die „Kontokorrentabrechnung der Abschlagszahlungen“ richtet?

Mit freundlichen Grüßen

Offline Gasolinchen

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Abschlagszahlungen falsch in der Jahresrechnung angegeben
« Antwort #7 am: 07. Mai 2007, 08:54:46 »
Hallo,

vielen Dank für die Antworten.

Ich denke, daß das EVU seine Rechnung wegen der Abschläge nicht korrigieren wird, weil es ja seine eigene Meinung dazu hat.
Dennoch bin ich der Meinung, daß der Kunde ein Recht darauf hat, zu erfahren wie der Energieversorger zu den Beträgen kommt. Dann erst kann der Kunde erkennen, ob das EVU auch nach den von dem EVU festgelegten Preisen richtig gerechnet hat.
Wie gesagt, ich komme auch nach EVU-Preisen nicht auf die selben Zahlen!
Daher glaube ich, daß sie falsch gerechnet haben.
Das kann ich aber erst mit Bestimmtheit wissen, wenn ich den Rechenweg des EVU kenne, da ich nicht ausschließen kann, daß sich bei dem inzwischen entstanden Durcheinander meiner und seiner Zahlen ein Rechen– oder Denkfehler eingeschlichen hat.

Also:  habe ich eine Möglichkeit, den Energieversorger dazu zu bringen, mir das genau aufzulisten, wie er zu seiner Abrechnung kommt, oder nicht. Und wenn ja wie?
Mit § 30 AVBGasV oder ohne bzw. mit einem anderen § ?

Vielen Dank  an alle , die mir da weiterhelfen können und wollen.

Mit freundlichen Grüßen


Gasolinchen

Offline superhaase

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Abschlagszahlungen falsch in der Jahresrechnung angegeben
« Antwort #8 am: 07. Mai 2007, 09:11:35 »
@Gasolinchen:
Ich würde - um sicherzugehen -  per Einschreiben mit Rückschein die offensichtlich falsche Abrechnung (Abschlagszahlungen falsch angegeben etc.) monieren und um eine detailierte Aufstellung bzw. korrigierte Abrechnung bitten.
Kopie davon natürlich aufheben.
Wenn das EVU dies nicht tut, dann würde ich die Sache ruhen lassen.

Weitere Anstrengungen wären verschwendete Zeit, wie Fricke schon sagte.
Du kannst das EVU nicht "zwingen", außer durch eine Klage - aber das wäre ja Unsinn....

Im Falle eines späteren Gerichtsverfahrens, falls das EVU Dich jemals auf Zahlung verklagen sollte, hast Du Deinen Schrieb und alle Unterlagen und Kontoauszüge parat.
Was soll dann schiefgehen?

Bis dahin zahlst Du ja nichts, was Du nicht willst......

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Schwalmtaler

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Abschlagszahlungen falsch in der Jahresrechnung angegeben
« Antwort #9 am: 07. Mai 2007, 11:32:29 »
Die noch verbleibende Differenz zu deinen Lasten könnte durch Mahn- und Bearbeitungsgebühren entstanden sein.

Offline Gasolinchen

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Abschlagszahlungen falsch in der Jahresrechnung angegeben
« Antwort #10 am: 08. Mai 2007, 17:11:46 »
@superhaase,

Du hast Recht, so ist es wohl am sinnvollsten! Danke!

@Schwalmtaler,

die Mahngebühren habe ich schon berücksichtigt, aber es stimmt trotzdem nicht! Danke!

Grüße

Gasolinchen

Offline terminator3

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Abschlagszahlungen falsch in der Jahresrechnung angegeben
« Antwort #11 am: 16. Oktober 2007, 18:01:15 »
@gasolinchen:

Oh dafür ist die EWE leider bekannt und berühmt ! Ich selber habe glaube keine einzige korrekte Abrechnung hier. Gerade was geleistete Vorauszahlungen betrifft....

Im Prinzip ist es ganz einfach die Rechnung korrigiert zurücksenden mit der Bitte um eine korrekte Ausführung. (die kommt bloß meistens nicht..)

Sollte eine Nachzahlung gefordert werden würde ich nur die geleisteten Vorauszahlungen vom Rechnungsbetrag abziehen, damit es nicht zu einer Überzahlung kommt.

Gerne schreibt die EWE auch mal Mahngebhren oben drauf, die würde ich im Zweifelsfall mit überweisen.

Aber auch ein Anruf bei der EWE wirkt manchmal Wunder...

Gruß T3

 

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