Energiepreis-Protest > Vattenfall Berlin
Vattenfall Mahnpolitik
netti:
Super, das hat geholfen. Danke!
(Also doch nicht richtig gesucht. :? )
netti:
Hallo, da bin ich wieder.
Habe dem Inkassounternehmen geschrieben, dass der Betrag strittig ist etc. Die wiesen mich auf das BGH-Urteil vom 28.03.2007 hin und baten mich nun um die Zahlung der ausbleibenden 30,- plus 60,- Mahngebühren etc.
Auf den ersten Blick klingt das Urteil einleuchtend. Nur dass die Preiserhöhung Von vattenfall nie schriftlich angekündigt wurde, sondern erst in der jahresabrechnung zum Vorschein kam. daher kann ich auch nicht den Stromanbieter wechseln, wenn ich nichts von der Preiserhöhung weiß, oder?
Und selbst wenn ich doch im Unrecht bin, warum hat Vattenfall nicht in den unzählige Mahnungen vorher auf dieses Urteil hingewiesen? dann hätte ich die Inkassogebühren nicht an der Backe.
Kann ich sagen, dass ich nur die 30,- € zahle, da ich nichts von dem Urteil wusste, es aber noch vor Einschalten den Inkassobüros gefallen ist?
Wie ist eure Meinung dazu?
Grüße
Netti
RR-E-ft:
@netti
Das Urteil vom 28.03.2007 besagt nur, dass der anfängliche Strompreis Allgemeiner Tarif/ vereinbarter Sonderpreis keiner Billigkeitskontrolle unterliegt.
Aus dem Urteil des BGH vom 13.06.2007 - VIII ZR 36/06 ergibt sich aber, dass die Energiepreiserhöhung aufgrund eines gesetzlichen Preisänderungsrechts, etwa § 4 AVBEltV der Billigkeitskontrolle unterliegt, so auch § 17 Abs. 1 Satz 3 StromGVV.
Bei Sonderverträgen und Preisänderung nach Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt § 307 BGB zum Tragen.
Die Billigkeit einer streitigen Erhöhung muss also erst nachgewiesen werden, bevor Zahlung verlangt werden kann. Man sollte trotzdem den erhöhten Gesamtpreis gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB als unbillig rügen, so dass es auf die Billigkeit des erhöhten Preises ankommt.
§ 315 BGB findet auf Strompreiserhöhungen Anwendung
Cremer:
@netti,
ich konnte bisher nicht finden, ob Sie Widerspruch nach § 315 BGB eingelegt hatten. Ich gehe aber davon mal aus.
netti:
Hallo an alle,
wollte nur mal berichten wie es ausgegangen ist.
Nachdem das Inkassounternehmen mir nach meiner antwort den schon erwähnten paragraphenkauderwelsch unter die Nase gerieben habe, habe ich eine Anwältin bemüht. Kann ich nur jedem raten SOFORT zu tun.
Jedenfalls sagte sie, ich hätte nach der Strompreiserhöhung damals das Recht gehabt zu kündigen und einen preisgünstigeren Anbieter zu wählen.
Mein einwand: vattenfall kündigte seine erhöhung ja nicht schriftlich an, also kann dieses Argument nicht ziehen.
Sie: doch, weil damals (2005) die Stromanbieter noch nicht dazu verpflichtet waren. Ankündigung in Öffentlichkeit und Handelsblatt oder so reicht.
Ihre Empfehlung war zu bezahlen, bevor sich die Inkassokosten weiter erhöhen.
Gesagt getan. Wollte das auch endlich hinter mir lassen. Blöderweise stellte sich ebenfalls heraus, dass meine Rechtsschutz das nicht abdeckt. Also sind aus 30,- € Vattenfallschulden schonmal 160,- € geworden (incl. Inkassogebühr und Anwaltsberatung)
Naja, Fehler macht man um aus Ihnen zu lernen.
Ich wünsche allen anderen Mitstreitern mehr Glück!
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln