Energiepreis-Protest > Vattenfall Berlin

Vattenfall Mahnpolitik

<< < (3/3)

RR-E-ft:
@netti

Das sollte man sich schon die Frage stellen, ob man vom Anwalt richtig beraten wurde.

Einseitige Strompreiserhöhungen unterliegen der Billigkeitskontrolle, nach Unbilligkeitseinwand ggf. Fälligkeit erst mit Rechtskraft eines Urteils (BGH NJW 2005, 2919), so dass man sich gar nicht im Verzug befindet und deshalb auch kein Verzugsschaden (Mahn- und Inkassokosten) geschuldet sein kann. Dass dies auch für ein gesetzliches Preisänderungsrecht (§ 4 AVBV) gilt, hat der BGH ebenfalls festgestellt (BGH NJW 2007, 2540). Dies ergibt sich auch aus § 17 Abs. 1 Satz 3 StromGVV. Das hat mit der Frage, ob man den Vertrag im Falle einer Preiserhöhung den Vertrag kündigen kann, gar nichts zu tun (vgl. BGH NJW 2003, 1449; BGH NJW 2007, 1054).

Wurde man vom Anwalt falsch beraten, hat man gegen diesen einen Schadensersatzanspruch. Der Schaden besteht möglicherweise in den gezahlten aber nicht geschuldeten Inkassogebühren und Anwaltskosten.

Auch Anwälte haben die Möglichkeit, aus Fehlern zu lernen. Man muss ihnen hierzu ggf. Gelegenheit geben.

Man sollte immer sofort zu einem Anwalt gehen, der auch etwas von Energierecht versteht.

RR-E-ft:
@netti

Schade um das Geld.

Siehste hier.


--- Zitat ---Strom-Rebellin siegt vor Gericht gegen Vattenfall
Die Rentnerin hatte ihre Stromrechnung eigenmächtig für drei Jahre rückwirkend gekürzt. Ihre Begründung: Per Gesetz muss ein Monopol-Anbieter nachweisen, dass seine Preise nicht missbräuchlich überhöht sind. Der Stromriese lehnte jedoch ab, diesen Beweis anzutreten – und zog seine Klage zurück.
--- Ende Zitat ---

Für die gute Beratung sollte man sich bei der Kollegin bedanken.

netti:
hmm... ja. Shit happens.

Aber wie gesagt. Die Rechtsschutz übernimmt das nicht. und als Studentin habe ich nicht die Möglichkeit das Geld in einen weiteren Anwalt zu investieren um jetzt gegen den ersten Anwalt vorzugehen.

Aber ich werde der Anwältin, die mich beraten hat mal diesen Link senden. Vielleicht helfen ihr die Infos.

Navigation

[0] Themen-Index

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln