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Autor Thema: Thermische Abrechnung von Flüssiggas  (Gelesen 6092 mal)

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Offline Allgemein12

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Thermische Abrechnung von Flüssiggas
« am: 22. April 2007, 21:04:45 »
Hallo,

mich würde mal interessieren. bei wem ebenfalls die thermische Abrechnung eingeführt wurde. Dazu hätte ich folgende Fragen:

1. wurde auf der Jahresrechung angegeben, wie der "z-Faktor" berechnet wurde und stimmt die angegebene Höhe des Verbrauchsstandortes mit der tatsächlichen Höhe überein?

2. wurde eventuell bei der Umrechnung des qm-Preises in den kwh-Preis gemogelt (es ergibt sich ein anderer Heizwert, wenn qm-Preis durch kwh-Preis teilt, als dann bei der Abrechnung benutzt wurde)? z.B. Bruttopreise:
qm-Preis = 210 € / kwh-Preis 7,38 ct. = 28,45 kwh/qm; auf der Abrechnung wird dann mit einem Heizwert von 28,51 kwh/qm gerechnet. Das ergibt eine kleine, nicht dokumentierte Preiserhöhung!  :shock:

Soll man eine so manipulierte Jahresrechnung akzeptieren :?:

Vielen Dank für Eure Antworten und Ratschläge (gern auch als PN).

MfG
Allgemein12_Deutschland

Offline gastanker

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Thermische Abrechnung von Flüssiggas
« Antwort #1 am: 23. April 2007, 13:27:23 »
Hallo,

ich werde zwar nicht über Zähler abgerechnet. Aber wollte dir mal ein paar Hinweise geben.

1) Die geodätische Höhe kannst du einfach nachprüfen, indem du bei der Stadtverwaltung nachfragst, welche genaue Höhenlage dein Ort hat. Am besten fragst du beim Katasteramt auf welcher geodätischen Höhe dein Grundstück liegt.

Es könnte sein, dass dein Versorger entweder mit einem Mittelwert der Höhe arbeitet, oder aber die Höhe der Ortsmitte nimmt.

2) Zum Thema "Ungenauigkeiten" bei der Umrechnung des m³-Preises in Preis je kWh, wieviel beträgt denn dieser Unterschied bei deiner Rechnung?
Ist es denn ein "lohnenswerter" Betrag oder ist das "nur" ein kleiner Betrag.

Was ich damit sagen will ist, lohnt es sich überhaupt dagegen vorzugehen, weil wenn es sich hier um, sagen wir mal 5-20 EUR handelt, dann sind ja eigentlich die Kosten, die hast um dagegen vorzugehen (Telefonate, Briefe, Beratungen, deine eingesetzte Zeit) höher und somit würde es sich meiner Meinung nach nicht lohnen.

Wohl gemerkt, wenn du "nur" um die Differenz bei der Umrechnung mit deinem Versorger streitest (und nicht um den gesamten Preis).

Ich habe das mal mit deinen hier veröffentlichten Zahlen nachgerechnet und ich komme auf eine Differenz 0,014 ct/kWh (Rechenweg: ich bin von deinen 2,10 EUR/m³ und dem Heizwert 28,51 kWh/m³ ausgegangen, ergibt einen Preis von rund 7,366 ct/kWh.)

Wie hoch ist denn dein Jahresverbrauch?
bei 1000 kWh beträgt die Rundungsdifferenz 0,14 EUR (auf dem Gesamtrechnungsbetrag)
bei 10000 kWh = 1,40 EUR.

Geht es dir wirklich um diese Centbeträge oder willst du deinem Versorger generell wegen dem Preis die Rechnung kürzen, weil ich glaube kaum, dass du eine Rechnungskürzung nur an Hand von diesen mathematischen Ungenauigkeiten bei der Umrechnung durchbekommst.

Trotzdem viel Erfolg

Gruß gastanker

Offline Ready XL

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Thermische Abrechnung von Flüssiggas
« Antwort #2 am: 25. April 2007, 21:19:51 »
Hi,

...mir liegt ein  Sachverständigen-Gutachten vor, das besagt, dass bei thermischer Umrechnung in kW/h für jeden einzelnen Abnehmer der thermische Umrechnungsfaktor ermittelt werden muss. Die meisten Versorger umgehen dieses Kostenrisiko und verwenden meist den obersten Heizwert als Umrechnungsfaktor.

Ready XL

Offline Ready XL

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Thermische Abrechnung von Flüssiggas
« Antwort #3 am: 28. Februar 2008, 10:16:21 »
Hallo,

... möchte in das Thema \"Umrechnungsfaktor\" wieder etwas beleben. Mein Versorger weigert sich beharrlich, den Brennwertfaktor, also den Umrechnungsfaktor von m³  in  kWh trotz mehrfacher Aufforderung, offen zu legen. Der Versorger behauptet, das renommierte Institut in Essen hätte auf Anfrage von mehreren Flüssiggasversorgern eine sogenannte Umrechnungstabelle erstellt. Diese will aber meine Versorger nicht rausrücken.

Bei einem Jahresverbrauch von ca. 500 m³ macht die Differenz zwischen dem oberen Heizwert von 28,123 bis 28,28 bzw. dem vom Lieferanten berechneten Brennwert von 29,50 kWh je  m³ immerhin € 50.- inkl. MWSt. aus.

Grundsätzliche Frage: Habe ich ein Anrecht auf Offenlegung der Errechnung dieses Faktors?

Im Grunde sind hier dem Galsieferanten doch Tür und Tor geöffnet.

Gruß
Ready XL

Offline Allgemein12

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Thermische Abrechnung von Flüssiggas
« Antwort #4 am: 05. März 2008, 13:40:33 »
Hallo,

generell gilt, dass der Lieferant den gesamten Rechenweg so darlegen muss, dass er für den Verbraucher nachvollziehbar ist.  Bei meinem ehemaligen Versorger gab es ein Schriftstück von ca. 10 Seiten, in dem die Art und Weise der thermischen Abrechnung bis ins Detail erläutert wurde. Bei der Umrechnung von verbrauchten m³ in kWh gibt es eigentlich nur zwei variable Größen: den Verbrauch und die geodätische Höhe der Abnahmestelle. Der Rest wird sowieso als konstant angenommen. Interessant in diesem Zusammenhang ist, wie viele Normzustände Gas annehmen kann. Laut Unterlagen für die thermische Abrechnung sind das zwei: den Normzustand bei -273 °C und den Normzustand bei 0 °C.

@Ready XL

Der Umrechnungsfaktor, den Du suchst ist der Brennwert. Dieser sollte in Deinem Vertrag angeben sein. Wenn er über 28,28 kWh je m³ liegt, ist das schon etwas bedenklich. Hier wäre dann die Antwort Deines Versorgers interessant.

MfG
Allgemein12_Deutschland

Offline Ready XL

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Thermische Abrechnung von Flüssiggas
« Antwort #5 am: 06. März 2008, 11:18:45 »
@ Allgemein12_Deutschland,

Hallo allerseits,

.. stimmt, lt. Vertrag liefert We...... AG Flüssiggas mit einem Brennwert (Ho) von 14 kWh/kg Flüssiggas. Im umfangreichen Schriftverkehr mit WE..... wird dieser Wert nach TRF 1996 mit 13,98 kWh/kg zitiert, also fast identisch. Da 1 m³ Flüssiggas ca. 2 kg wiegt, ist der obere Brennwert für 1 m³ Gas ca. 28,0 bis 28,2 kWh.

Trotzdem rechnet We.... AG, mit Faktor 29,5 kWh/m³ ab. Genauere Angaben machen die aber nicht, die winden sich herum wie ein Aal.

Habe daher jetzt die Hess. Eichbehörde eingeschaltet. Mal schau\'n was da so passiert.

Gruß
Ready XL

 

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