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Autor Thema: Fragen zu Westfalengas  (Gelesen 6955 mal)

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Offline delo

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Fragen zu Westfalengas
« am: 06. Januar 2008, 11:12:43 »
Hallo Zusammen,
ich habe ein paar ;) Fragen zu Westfalengas. Auch wir haben uns leider beim Neubau in 2005 von den scheinbar günstigen Konditionen blenden lassen. Der Vertrag wurde mit Baubeginn abgeschlossen und begann im Mai 2005. Einzug war erst Dezember 2005, wo auch gleich mal zum 1.1.2006 erhöht wurde, dem wir aber unwissenderweise nicht widersprachen. Nun aber möchte Westfalen zum 1.1.2008 kräftig erhöhen auf 2,12 pro Kubik. Ich habe denen den Unbilligkeitsvordruck geschickt und widersprochen, woraufhin ein Schreiben kam, dass das BGH Urteil nicht greife, man uns aber dennoch informiere, mit Statistiken über Preisindices etc.  Nun die eigtl. Fragen: Unser Vertrag ist ein 2-Jahres Vertrag, nicht wie hier so oft 5 oder 10, sondern nur 2 die liefen lestztes Jahr aus und haben sich stillschweigend verlängert um 1 Jahr, könnte ich daher kündigen zum Mai 08 aber wir haben ja den Miettank, von daher die Fragen: Wenn ich widerspreche weil wir eine unzulässige Preisgleitklausel haben, darf dann Westfalen überhaupt erhöhen ? Wer muss klagen, die oder wir, wenn wir uns weigern den neuen Satz zu zahlen? Kann die Westfalen genau wie wir fristgerecht jedes Jahr kündigen ? Kann man sich mit denen einigen, dass man den Tank kauft, da steht leider nur, wenn der Kunde den Verbleib wünscht und Westfalen dem zu stimmt, dann ist der Zeitwert zu ersetzen ? Ich meine die Lösung Tank abkaufen, wäre mir ganz angenehm, daher weiss ich nicht, ob ein Prozess sinn macht oder ob man auch so sich einigen kann... Wie hoch ist denn der Zeitwert, der Tank war gebraucht und aus 2002... Vielen Dank und viel Grüße,

Dirk.

Offline gastanker

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Fragen zu Westfalengas
« Antwort #1 am: 07. Januar 2008, 15:40:27 »
Hallo delo,

nun Westfalen wird erhöhen egal ob du widersprichst oder nicht. Du kannst zwar versuchen die Endabrechnung für das Jahr (bzw. die letzten 12 Moante) zu dem Preis bezahlen, wie vor der Erhöhung, nur werden sie die Differenz einklagen.

Zum Thema Kündigung, du kannst den Vertrag zum Mai eines jeden Jahres mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Also die Kündigung muss spätestens Ende Januar/Angang Februar bei Westfalen eingehen.

Ja auch Westfalen kann dir den Vertrag kündigen, z.B. wenn du nicht bezahlst oder sonst den Vertrag brichst (z.B. bei Fremdbefüllung).

Stelle doch einfach mal eine Kaufanfrage an Westfalen, zu welchen Konditionen sie dir den Tank verkaufen würden und entscheide dann. Zu welchen Preis sie das allerdings machen, kann ich dir nicht sagen. Ich denke mal nicht, dass sie ihn billigst an dich verkaufen werden.

Gruß gastanker

Offline Watzl

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Fragen zu Westfalengas
« Antwort #2 am: 09. Januar 2008, 19:19:12 »
The same procedure as every time.

Leider, leider, leider........

Machen sie es kurz und schmerzlos. Steigen sie aus dem Vertrag aus. Es ist keine Besserung zu erwarten. Es wird immer das gleiche Spielchen getrieben. In der Hoffnung , dass der Kunde am Ende vollkommen entnervt aufgibt und nicht etwa kündigt, sondern bleibt und die Kröten schluckt.

Haben sie eine passende Rechtsschutzversicherung, dann gehen sie den juristischen Weg. Was sie dazu noch brauchen ist ein Anwalt, der dieses Flüssiggasgeschäft versteht. Beim Bunde der Energieverbraucher bekommen sie da sicherlich eine gute Adresse.

Guten Erfolg

H. Watzl

Offline Sclerocactus

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Fragen zu Westfalengas
« Antwort #3 am: 09. Januar 2008, 22:02:27 »
Eigentum ist halt immer noch das Beste.
Dann bestimme ich wer mich beliefert.

Offline marten

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Fragen zu Westfalengas
« Antwort #4 am: 09. Januar 2008, 22:47:04 »
@Sclerocactus

Wenn es denn Alternativen gibt.

siehe hier

\"Millionenbussen gegen Flüssiggasunternehmen\"

http://www.energienetz.de/index.php?itid=84&content_news_detail=6957&back_cont_id=4043

gruss

marten

Offline Sclerocactus

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Fragen zu Westfalengas
« Antwort #5 am: 09. Januar 2008, 22:59:27 »
Danke für den Tip.
Habe ich schon vor einiger Zeit gelesen.
Da ich bei mir kein Erdgas zur Verfügung habe bin ich leider noch zum geringen Teil auf Heizöl angewiesen. Da ich aber nur alle 4-5 Jahre tanken muss, habe ich natürlich einen gewissen Einfluß auf den Preis, indem ich mir einen günstigen Zeitpunkt aussuchen kann.
Mehr kann man diesbezüglich nicht machen.
Holz ist da die einzige alternative.
Habe mir 60 Ster Holz aus einem Grunstück herausgearbeitet.
Außer Transport und Kettensäge habe ich keine kosten gehabt.

Offline userD0010

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Fragen zu Westfalengas
« Antwort #6 am: 10. Januar 2008, 10:58:04 »
Die derzeit einzig günstige Alternative der Wärmeerzeugung durch Holz wird in absehbarer Zeit garantiert mit einer neuen Verordnung zunichte gemacht.
So soll Gabriel planen, für die Holzbeheizung sog. Emissionsabgaben einzuführen. Und wenn es um höhere Abgaben und Steuern geht, sind unsere Politiker bekanntlich die Schnellsten, wie auch bei der Diätenerhöhung.
Wie ist übrigens der Vorgang Anzeige wegen Wuchers weitergegangen?

Offline marco769

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Fragen zu Westfalengas
« Antwort #7 am: 15. Januar 2008, 17:25:25 »
Hallo,

ich bin auch ein Newbi im Flüssiggasgeschäft. Letzte Woche habe ich auch einen Vertrag bei Westfalengas unterschrieben. Ich will das Haus vermieten und mir schien die Lösung mit dem Zähler gar nicht so schlecht zu sein. So muss ich nicht ständig den Füllstand meines Tanks und die Gaspreise im Auge haben, um den richtigen Zeitpunkt zum Befüllen zu bestimmen.

Ich habe mich auch ein bisschen informiert, wobei man ja auch irgendwann mal eine Entscheidung treffen muss. Die Heizung ist ja nicht das einzige, was bei der (Kern-)Sanierung in dem Altbau gemacht werden muss.

Na ja, wie auch immer. Das Modell von Westfalen fand ich gar nicht so schlecht (ich weiß, hier gibt\'s jede Menge gegenteilige Meinungen, aber nehmt das bitte mal so hin). Allerdings wolle ich eine Kaufoption haben, damit bei einer evtl. Kündigung nach der ersten Vertragslaufzeit (2 J.) dann der Preis nicht erst verhandelt werden muss.

Als Preis wurden 2000 € für einen 2700 l Tank angesetzt. Zusammen mit der Installation (die ja auch von Westfalen übernommen wird, bzw. pauschal für 500 €) dürfte das doch ein realer Preis sein - oder? Allerdings steht diese Vereinbarung nicht in dem Vertrag drin, sondern nur in dem Auftrag. Ist das dann überhaupt wirksam?

Weiterhin wurde meine Kopie von dem Vertrag gar nicht unterschrieben und ich muss gestehen, dass mir zwei Klauseln in dem Vertrag auch gar nicht gefallen. Ich weiß - wer lesen kann ist klar im Vorteil und ich bin ja selbst Schuld, wenn ich die Verträge zwischen Tür und Angel auf der Baustelle unterschreibe und nur überfliege. Allerdings habe ich noch 1,5 Wochen Widerufsrecht als Druckmittel im Ärmel.

Es würde mich daher interessieren, ob folgende Klauseln üblich sind:

In dem ersten Punkt geht es darum, dass ich dafür hafte, dass das Gelände für die Dauer des Vertrages genutzt werden darf. So weit so gut. Dann kommt\'s: \"Aus diesem Grund verpflichtet sich der Kunde, eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für den unterirdischen Flüssiggaslagerbehälter und die erdverlegten Rohrleitungen zugunsten von Westfalen auf dem Grundstück im entsprechenden Grundbuch eintragen zu lassen\". Musste das einer von euch tatsächlich machen´- was ins Grundbuch eintragen lassen? Das wurde überhaupt nicht angesprochen und ich habe dazu eigentlich auch gar keine Lust.

Der zweite Punkt: Hier geht es um die Beendigung des Vertrages, wo ich berechtigt bin, den Tank zurück zu geben (ist ja angeblich bei mir geregelt, weil auf dem Auftrag das Kaufrecht eingeräumt ist). Ich muss den Tank so bereitstellen, dass der Kranwagen ungehindert aufladen kann, etc und ich muss die Kosten übernehmen - alles noch nachvollziehbar, wobei es interessant wäre, welche Kosten entstehen. Der Hammer kommt jetzt: \"Bei Vertragsende ist Westfalen berechtigt, aber nicht verpflichtet, unterirdische Behälter zurückzunehmen\". Spätestens da war mir klar, dass ich den Vertrag nicht zwischen Tür und Angel hätte unterschreiben dürfen.
Wenn der Tank nur noch Schrott ist, darf ich ihn selbst entsorgen und ansonsten darf ich ihn schön frei buddeln, damit Westfalen ihn ungehindert aufladen kann.

Wie gesagt, mich interessiert jetzt im Einzelnen
[list=1]
  • habt ihr ähnliche Klauseln dieser Art in euren Verträgen?
  • ist mein Vertrag bzw. meine Kopie ohne Unterschrift von Westfalen überhaupt gültig?
  • reicht die Bestätigung in dem Auftrag aus, damit ich das Recht zum Kauf des Tanks habe?
  • [/list=1]
    Schadenfreude oder Mitleid über meine Entscheidung hilft mir nicht weiter. Von daher verschont mich bitte damit  ;) Für alle anderen Hinweise bin ich dankbar

Offline Watzl

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Fragen zu Westfalengas
« Antwort #8 am: 15. Januar 2008, 19:44:33 »
Sie werden von soviel Zweifel gepackt und merken nun selbst, dass da nicht alles so sein Richtigkeit haben kann.

Ich bin kein Jurist, aber ich bin mir sicher, dass ihre Vereinbarungen (Auftrag, Vertrag, keine Unterschrift auf der Kopie ...)  deswegen so gestrickt sind, damit der Vertragsversorger sich im Falle des Falles also am Ende der Laufzeit ihen alle Kosten auf Auge drücken kann oder ihnen den Kauf letztlich verwehren wird.

Ich bin mir auch sicher, dass es viele andere gibt, die die gleichen oder ähnliche Klauseln in ihren Verträgen haben und die inzwischen aufgewacht sind und diese Unterschrift bitter bereuen. Die aber im Gegensatz zu ihnen keine Möglichkeit mehr haben so ohne weiteres aus dem Vertrag auszusteigen oder diesen gar nicht zustandekommen zu lassen.

Allein die Bedingungen für den Ausstieg sollten Grund genug sein, die Finger davon zu lassen. Kein vernünftiger Mensch unterschreibt einen solchen Vertrag, der letztlich das Risiko auf den Schultern des Mieters allein legt.

Und:  sie wollen vermieten, da werden natürlich die Mieter das Gas bezahlen müssen. Wenn die eines Tages herausbekommen, dass das Gas auf dem freien Markt billiger zu haben ist, werden sie ihren Mietvertrag überdenken und sie selbst in die Ecke der Abzocker stellen.

Überlegen sie gut und entscheiden sie sich dann richtig.
Mein Rat. Nehmen sie den Vertrag zurück

Guten Erfolg

H. Watzl

Offline balikus

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Fragen zu Westfalengas
« Antwort #9 am: 01. März 2008, 22:56:57 »
Wir haben einen 5-jahresvertrag mit W. und haben der Preiserhöhung widersprochen. Dann ging das ganze hin und her. Sogar ein anwaltschafliches Schreiben haben wir erhalten mit der Drohung des Mahnbescheides. Wir blieben hart und nichts war. Durch den ungültigen Vertrag von W. hatten wir Glück und erhalten jetzt unser Gas für 29,- Euronen für 100 Ltr. Wir bestellen einfach per Einschreiben mit dem Hinweis \"...zum vertragliche vereinbarten Preis von...\". Und die Lieferung kommt prompt. Leider läuft der Vertrag jetzt im Juni aus und W. hat ordnungsgemäß gekündigt ... logisch. Na ja, wenigstens haben wir 2 Jahre lang 50% gespart. Jetzt müssen wir uns einen Tank kaufen (wo wissen wir noch nicht) und können uns auf dem freien Markt bedienen, die sind eh 11,50 Euro günstiger. W. wollte uns den Tank nicht verkaufen, also ran andie Schüppe. Gruß Kai

 

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