Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Neue GasGVV verpflichtet zu neuen Lieferverträgen???

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Cremer:
@joebi,

ich habe da mal diesbezügl. meine Stadtwerke Kreuznach schriftlich angefragt

Vorlage Schreiben mit 3 Textpassagenänderungen (nicht wegen neuer gesetzlicher Bestimmungen!!!) in den beiliegenden "Besonderen Bedingungen"

daraufhin Widerspruch von mir.

Daraufhin Kündigung des Vetrages zum 31.12.2006, wegen neuer gesetzlicheer Grundlagen, da die AVBGasV nicht mehr gelten soll, sondern die GasGVV.

Vorlage neuer Verträge auf der Grundlage der (alten) AVBGasV  

Das ist Schikane (§ 226BGB) und gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), deshalb Widerspruch.

DieAdmin:
Ich zitiere mal aus der PM von der VZ


--- Zitat ---Zudem ist eine Kündigung der bestehenden Lieferverträge durch den Gasversorger wegen der eingelegten Widersprüche ein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung und damit kartellrechtswidrig, so die Auffassung der Verbraucherzentrale.

--- Ende Zitat ---

Und da kann man sich an die Landeskartellbehörden bzw an das Bundeskartellamt wenden und seinen Fall schildern.
http://www.bundeskartellamt.de

Sogar per email geht das: poststelle (at) bundeskartellamt.bund.de

Ich zitiere aus der Antwortmail, die ich vom Bundeskartellamt erhielt (war ein anderer Zusammenhang):
\"Für die Tätigkeit des Bundeskartellamtes sind Hinweise aus der Bevölkerung wie der Ihre eine wirklich sehr hilfreiche Unterstützung\"

Das macht doch Mut, oder. Halte ich für sinnvoller, als wenn diese Schikane nur \"unter uns\" (Versorger und Kunde) bleibt.

Hätte ich einen Sondervertrag und die EVI würde mir diesen wegen meines Widerspruchs kündigen oder in einen neuen nötigen, wäre wieder eine Email an das Bundeskartellamt unterwegs.  :wink:

Rosé:
Hallo, leider werde ich aus diesen beiträgen nicht schlau. Kann mir jemand genau sagen was ich meinem Versorger mitteilen muß um diesen Neuen Vertrag nicht zu unterschreiben müssen, sondern mein alten Vertrag behalten will ?

Silla:
Hallo alle zusammen,

die Erdgas Südsachsen behauptet ja, dass, aufgrund ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Anpassung der Verträge, jeder Kunde diesen "Auftrag zur Belieferung mit Erdgas" unterzeichnen muss. Ich glaube allerdings, dass diese Anpassung mit dem Einzelkunden gar nichts zu tun hat, sondern intern vom Gasunternehmen zu erledigen ist, und im Anschluss nur eine Information an den Kunden weitergereicht werden müsste.
Liege ich da richtig? Dann könnte man das Ansinnen des Versorgers einfach auf sich beruhen lassen!
Wo lässt sich nachlesen, was der Gesetzgeber mit "Verpflichtung zur Anpassung der Verträge" gemeint hat?

Vielen Dank im voraus!
Gruß Silla

Rosé:
Hallo, in den allgemeinen bestimmungen der GasGvv §1 steht geschrieben das diese verordnung für alle geschlossenen verträge erst nach dem 12 Juli 2005 gilt. Erdas Südsachsen hat aber eine ergänzende bedingung zur GasGvv auf der Letzten seite hinzu gefügt wo unter A. Anwendungsbereich steht:

Für alle übrigen Verträge mit Haushaltskunden (Vertragsabschluss vor dem 12.7.2005 ) gelten die GasGVV und die ergänzenden Bedingungen zur GasGVV ab den 1.5.07.

Da dies eine eigenständig hizugefügte Ergänzung ist, muß ich dies doch nicht anerkennen bzw. so einen Vertrag unterschreiben.

Wenn der versorger was neues hinzufügt, was mich schlechter stellt können die mich doch nich dazu zwingen oder?

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