Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Neue GasGVV verpflichtet zu neuen Lieferverträgen???

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DieAdmin:
Man kann nicht gezwungen werden, einen neuen Vertrag zu unterschreiben. Wenn der Versorger den Sondervertrag kündigt, muss er nämlich weiterhin Gas liefern (Grundversorger), dann eben zu den Tarifen.

Und dann ist man Tarifkunde, und kann nach Unbilligkeitseinwand selber bestimmen, was man bereit ist, unter Vorbehalt der Rückforderung zu zahlen.

Man braucht auf dieses Schreiben auch nicht zu reagieren. Wie der Versorger weiter verfährt, wird er schon mittteilen.

Und für den Fall, dass er tatsächlich kündigt und offeriert, dass er dann in den teuersten Grundtarif beliefert, ist vielleicht dieses Link interessant

Kündigung Sondervertrag


Und die GasGVV gelten für Tarifkunden:
Unbilligkeitseinwand für Neu-Einsteiger

Silla:
@ Evitel2004

Danke für die Nachricht und die Links!
Gruß Silla

energienetz:
Auch hier
http://www.energienetz.de/index.php?itid=2021

steht was zum Thema Vertragskündigungen

Cremer:
@Rose,

garnichts !!!

Abwarten

der alte Vertrag gilt weiter

ktown:

--- Zitat von: \"Silla\" ---Hallo Herr Cremer,

vielen Dank für Ihre Antwort! Ist man gesetzlich wirklich zu einem neuen Vertrag verpflichtet?
--- Ende Zitat ---


Der Gesetzgeber hat im EnWG, in der GasGVV und in der AVBGasV genau geregelt wie verfahren werden soll. Hier wird nirgends was von neuem Vertrag erwähnt.

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