Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Neue GasGVV verpflichtet zu neuen Lieferverträgen???
Silla:
Hallo liebe Forenfreunde,
auf Grundlage der neuen GasGVV vom November 2006 sandte mir die Erdgas Südsachsen heute ein Schreiben, mit der Nachricht, dass sie gesetzlich verpflichtet wäre, alle bestehenden Gaslieferverträge, denen bisher die AVBGasV zugrunde lag, anzupassen. Alle Kunden, auch diejenigen, die von den mitgesandten neuen Preisangeboten, an die man sich binden kann, keinen Gebrauch machen möchten, sind aufgefordert, einen erneuten "Auftrag zur Belieferung mit Erdgas" zu stellen und ein entsprechendes Formular auszufüllen, auf dessen Rückseite unter Geschäftsbedingungen zu lesen ist, dass der Gaspreis der beigelegten Preisinformation entspricht.
Vor beinahe zwei Jahren habe ich erklärt, dass ich die Erhöhungen der Preise für unbillig halte und zahle seitdem den alten Preis.
Mit dem neuen Auftrag unterschreibe ich doch den derzeitigen Preis und hebe meinen Einspruch auf, oder sehe ich das falsch?
Was kann ich tun?
Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße!
Silla
Cremer:
@Silla,
richtig, mit Unterschrift würden Sie einen neuen Vertrag haben.
Wenn Sie einen Sondervertrag haben, gelten die neuen Bestimmungen GasGVV gerade nicht. da gelten die alten AVBGasV weiterhin.
Der Versorger versucht auch der Zwangslage des § 315 rauszukommen.
Bei mir haben die Stadtwerke ebenfalls mit der Begründung der neuen gesetzlichen Grundlage den alten Vertrag mit der AVBGasV gekündigt und einen neuen Vertrag auf der Grundlage der AVBGasV vorgelegt.
Das ist Schikane nach § 226 BGb
Silla:
Hallo Herr Cremer,
vielen Dank für Ihre Antwort! Ist man gesetzlich wirklich zu einem neuen Vertrag verpflichtet? Wie haben Sie auf diese Schikane reagiert?
Herzliche Grüße!
Silla
joebi:
Hallo Herr Cremer.
Ähnlich wie auch anderen Verbrauchern ist auch mir ein neuer Sondervertrag zugesandt worden. (Alter Vertrag seit 1977)
Durch Ihren Hinweis ..... gelten die neuen Bestimmungen GasGVV gerade nicht ,bin ich in sofern verunsichert weil ein Auszug der AGB bezüglich der GasGVV zu dem neuen Vertrag mitgesandt wurde.
Sollten Sie an den AGB interessiert sein ,bitte ich um Nachricht.
Freundliche Grüsse
joebi
DieAdmin:
Zu der Problematik, das neue Verträge erforderlich sein sollen,
hat die VZ Thüringen eine Pressemitteilung herausgegeben:
http://www.vzth.de/presse.php?id=383
Vielleicht findet sich ähnliches auf der HP der VZ Sachsen.
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