Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Gutachten E.ON Westfalen-Weser  (Gelesen 5895 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Frank Striewe

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 27
  • Karma: +0/-0
Gutachten E.ON Westfalen-Weser
« am: 17. Dezember 2004, 10:02:39 »
Das Gutachten, welches E.ON Westfalen-Weser in Auftrag gegeben hat, liegt in Auszügen nun vor. Demnach hat E.ON WW den Gaspreis um 0,06ct/kWh zu stark erhöht. Demnach wäre also eine Erhöhung um 9,5% statt 11% gerechtfertigt. Wieder kein Wort zur Erhöhung des Grundpreises um 43%. Das Gutachten ist so ausgefallen wie von E.ON erwartet. Nach Angaben von E.ON bleibt die Preiserhöhung um 11% des Gasbezugspreises und um etwa 43% des Grundpreises somit bestehen. Der Gaspreis soll Mitte 2005 noch einmal geprüft werden, und eine evtl. Überzahlung (inkl. Zinsen) mit der Jahresabrechnung 2006 zurückerstattet werden.
Für mich gibt es nur eine Antwort: Auch eine Erhöhung vom 9,5% ist deutlich überzogen. Wir müssen weiterhin gemeinsam gegen E.ON WW unsere berechtigten Interessen vertreten. Gem. BGB kann nur ein Gericht die Billigkeit der Preiserhöhung prüfen, ein sog. unabhängiges Gutachten von E.ON WW hat keinerlei rechtliche Bindung.
Anmerkung: E.ON WW hatte versprochen, für den Fall das das Gutachten zu dem Schluss kommt die Erhöhung  wäre zu hoch ausgefallen, den Preis entspr. zu senken. Davon ist nun keine rede mehr.

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Gutachten E.ON Westfalen-Weser
« Antwort #1 am: 17. Dezember 2004, 11:26:16 »
Was ist Ihre Meinung zu den um 43% erhöhtem Grundpreis?
Warum wird nichts in dem Gutachten ausgesagt? War das nicht Bestandteil des Gutachten?
Warum hat Eon Westfalen-Weer ein gutachten in Auftrag gegeben?
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Schwalmtaler

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 343
  • Karma: +0/-0
Gutachten E.ON Westfalen-Weser
« Antwort #2 am: 17. Dezember 2004, 11:31:45 »
Man sollte auch noch fragen, wer dieses Gutachten erstellt hat und von wem dieses bezahlt wird!

siehe auch Thema \"wer kennt Wibera?\"

So wie ich die bisherigen Ausführungen verstanden habe, kann nach Widerspruch mit Hinweis auf §315 BGB sowieso nur ein Gericht die Un- bzw. Billigkeit per Urteil erklären.

Gruß aus Schwalmtal

Offline Frank Striewe

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 27
  • Karma: +0/-0
Gutachten E.ON Westfalen-Weser
« Antwort #3 am: 17. Dezember 2004, 12:44:53 »
Wer das Gutachten erstellt hat, weiss ich leider nicht. Ein Anruf im Kundencenter brachte keine Klarheit ( dürfen wir nicht mitteilen). Wie genau der Auftrag an das Wirtschaftsprüfungsunternehemn lautet: auch hier schweigt E.ON WW
Wer das Gutachten bezahlt: E.ON Westfalen-Weser
Sinn des Gutachtens war es scheinbar die Preiserhöhung durch E.ON WW zu rechtfertigen. Falls ich mehr erfahre setzte ich die Infos ins Forum.

Gruß
Frank

Offline Frank Striewe

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 27
  • Karma: +0/-0
Gutachten E.ON Westfalen-Weser
« Antwort #4 am: 23. Dezember 2004, 15:04:25 »
Hallo,

das Gutachten hat die \"WIBERA\" Wirtschafsberatungs AG erstellt. Der Auftrag war wohl nur die aktuelle Preiserhöhung zu überprüfen. Ob der Preis insgesamt gerechtfertigt ist, gehörte nicht zum Prüfungsumfang, scheinbar auch nicht die Erhöhung des Grundpreises um 43%!!

Schade das das Gutachten nicht veröffentlicht wird. Jetzt kann sich jeder elber überlegen ob er diesem Gutachten glaubt oder eher nicht. Ich persönlich glaube dem Ergebnis nicht.

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Gutachten E.ON Westfalen-Weser
« Antwort #5 am: 23. Dezember 2004, 15:38:21 »
Lieber Herr Frank Striewe,

fragen Sie doch mal schriftlich bei Eon WW an, aus welchen Gründen und mit welcher Begründung der Grundpreis um 43% angehoben wurde. Grundpreise enthalten die Kosten für Wartung, Unterhalt, einschl. Zähler, Abpserrschieberanlagen, Druckminderanlagen und ggf. Zwischenspeicheranlagen des Rohrleitungsnetzes.

Fragen Sie nach, was der Grundpreis alles beinhaltet.
Für die Erhöhung des Arbeits-/Leistungspreises von 9-11% wurde bereits alles gesagt.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline energiemichel

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 6
  • Karma: +0/-0
Gutachten E.ON Westfalen-Weser
« Antwort #6 am: 23. Dezember 2004, 23:49:02 »
Hallo Leute!
Bei der Energie Schwaben heisst der bei Euch gerade erwähnte Grundpreis wohl \"Servicepauschale\" und wurde schon 2003 bei meinem Tarif klammheimlich ohne Ankündigung und Begründung von 12 auf 13 Euro/mtl., also um 8% verteuert. Auch dagegen hätte man eigentlich Einspruch einlegen sollen, aber da lag ich anscheinend noch im Erdgas-Koma... :wink:
schöne Grüsse aus Schwabulan !!!

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz