Das Gutachten, welches E.ON Westfalen-Weser in Auftrag gegeben hat, liegt in Auszügen nun vor. Demnach hat E.ON WW den Gaspreis um 0,06ct/kWh zu stark erhöht. Demnach wäre also eine Erhöhung um 9,5% statt 11% gerechtfertigt. Wieder kein Wort zur Erhöhung des Grundpreises um 43%. Das Gutachten ist so ausgefallen wie von E.ON erwartet. Nach Angaben von E.ON bleibt die Preiserhöhung um 11% des Gasbezugspreises und um etwa 43% des Grundpreises somit bestehen. Der Gaspreis soll Mitte 2005 noch einmal geprüft werden, und eine evtl. Überzahlung (inkl. Zinsen) mit der Jahresabrechnung 2006 zurückerstattet werden.
Für mich gibt es nur eine Antwort: Auch eine Erhöhung vom 9,5% ist deutlich überzogen. Wir müssen weiterhin gemeinsam gegen E.ON WW unsere berechtigten Interessen vertreten. Gem. BGB kann nur ein Gericht die Billigkeit der Preiserhöhung prüfen, ein sog. unabhängiges Gutachten von E.ON WW hat keinerlei rechtliche Bindung.
Anmerkung: E.ON WW hatte versprochen, für den Fall das das Gutachten zu dem Schluss kommt die Erhöhung wäre zu hoch ausgefallen, den Preis entspr. zu senken. Davon ist nun keine rede mehr.