Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Kündigung des derzeit gültigen Gaslieferungsvertrages  (Gelesen 14826 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Manny

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Kündigung des derzeit gültigen Gaslieferungsvertrages
« am: 09. April 2007, 20:10:02 »
Hallo zusammen

Auch wenn es hier vieleicht schon oft dikutiert wurde, ich weiss im Moment nicht weiter.....das Angebot ist auch noch verlockend.

Nur wo ist der "Haken" bzw. was sollte ich machen???

Diese Tage "flatterte" folgendes ins Haus :

Kündigung des derzeit gültigen Gaslieferungsvertrages zum 30.6.2007
Angebot eines Sondervertrages "Erdgas Perfekt"

die Bundesregierung hat am 07.07.2005 ein neues Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erlassen, welches die Grundsätze für die Versorgung mit Erdgas regelt. Im § 36 EnWG wurde die Verpflichtung für die Grundversorger GWG festgelegt, Haushaltskunden im Niederdrucknetz zu Allgemeinen Bedingungen und zu allgemeinen Preisen zu beliefern. Die Geschäftsbedingungen der Grundversorgung gibt die "Verordnung über die Allgemeine Bedingung für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz" (GasGVV) vor.

Die geänderte Gesetzeslage macht es erfordelich, die bestehenden Verträge mit Kunden zur Versorgung von Erdgas neu zu gestalten. Wir müssen daher den derzeit gültigen Gaslieferungsvertrag mit allen Nebenvereinbarungen nach §32 Abs.1 AVBGasV mit Wirkung zum 30.06.2007 kündigen. Wenn Sie einen Sondervertrag mit längerer Kündigungsfrist mit uns abgeschlossen haben, kündigen wir diesen Sondervertrag zum nächstmöglichen Termin.

Sie haben ab dem 01.07.2007 Anspruch auf eine Gasversorgung zu den Allgemeinen Bedingungen und Preisen der Grundversorgung, die wir diesem Schreiben beifügen. Dieser Anspruch gilt für Haushaltskunden un Gewerbekunden bis 10.000 kWh/a und tritt automatisch in Kraft (§36 und §3 Abs. 22 EnWG). Ihre Versorgung mit Erdgas ist damit ab dem 01.07.2007 auf jeden Fall gesichert.

Möchten Sie in Zukunft Ihr Erdgas noch günstiger beziehen?

Hierzu bietet Ihnen die GWG den Sondervertrag " ErdgasPerfekt" an. Dieser Vertrag hat eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten und eine Kündigungsrist von 6 Wochen zum Vertragsende. Außerdem bitten wir Sie um die Erteilung einer Einzugsermächtigung. Die Arbeitspreise basieren auf dem Preisstand 01.04.2007 (Ziffer 3 des Vertrages - sieh Anlage 2) und können sich quartalsweise ändern (Ziffer 7 des Vetrages).

Wir haben für Sie berechnet, was Sie durch den neuen Vertrag Erdgas Perfekt einsparen können. Unter Ansatz Ihres bisherigen Gasbedarfs ergibt sich folgender Vergleich:

Kosten auflaufender Vertrag:

    Grundpreis:                                                                        159,60 €/a
    Arbeitspreis:   11.403 kWh  x  0,0489 € kWh                        557,61 €/a
                                                                                             717,21 €/a
    Umsatzsteuer (19%)                                                           136,27 €/a
    Summe:                                                                                                    853,48 €/a


Kosten neuer Vertrag ErdgasPerfekt:


    Grundpreis:                                                                          120,00 €/a
    Arbeitspreis:   11.403 kWh  x  0,0475 € kWh                          541,64 €/a
                                                                                               661,64 €/a
   Umsatzsteuer  (19%)                                                             125,71 €/a
   Summe:                                                                                                      787,35 €/a



Ein wechsel zu Erdgas Perfekt ist auch schon zum 01.04.2007 möglich. Sie müssten uns nur den Auftrag zur Lieferung von Erdgas nach Erdgas Perfekt (Anlage 2 zu diesm Schreiben) bis zum 15.04.2007 unterschrieben zurücksenden. Sie können den Auftrag natürlich auch später zurücksende. Der Vertrag tritt dann ab 1. des übernächsten Monats in Kraft.

Was passiert, wenn Sie auf unser Schreiben nicht reagieren?

Dann tritt ab 01.07.2007 ein Vertrag auf Basis der Allgemeinen Bedingungen und Preise für die Grund- und Ersatzversorung in Kraft. Hier betragen die Kosten für die Versorung mit Erdgas bei Anwendung des Preisstandes 01.04.2007  855,20 €/a inkl. Umsatzsteuer.


Zusatzvereinbarung zu Erdgas Perfekt
Festpreis vom 01.04.2007 bis zum 31.03.2008

Wie bereits oben beschrieben, ändert sich der Arbeitspreis von ErdgasPerfekt quartalsweise (Ziffer 7 der Geschäftsbedingungen).

Wir haben aber für unsere Kunden an der Londonder Börse 10 Mio. kWh Erdgas für den Zeitraum 01.04.2007 bis 31.03.2008 abgesichert. Wir sind in der Lage, für diesen Zeitraum die Preise zu garantierten.

Der Festpreis setzt sich aus dem Arbeitspreis (Stand 01.04.2007: ErdgasPerfekt Ziffer 3) zuzüglich eines Aufschlages auf die Arbeitspreise von 0,16 Ct/Kwh (netto) zusammen. Der Aufschlag ergibt sich aus den Preisen für die Absicherungsprodukte und den zu zahlenden Prämien. Wir bieten diesen Festpreis als Zusatzvereinbarung zum Sondervertrag Erdgas Perfekt nur so lange an, bis die abgesicherte Menge von 10 Mio. kWh verkauft ist. Möchten Sie Ihren Gaspreis für ein Jahr mit Hlfe von GWG absichern, so senden Sie uns bitte umgehend zusammen mit dem Sondervertrag Erdgas Perfekt auch die Zusatzvereinbarung (Anlage 3) zurück. Wir werden Ihnen den Festpreis bestätigen, soweit das Kontingent von 10 Mio. kWh noch nicht ausgeschöft ist.


Würde mich freuen wenn man mir beim "aufschlüsseln" des Schriftstückes helfen könnte.

Es grüßt aus Grevenbroich
Manny

Offline kamaraba

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.017
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.faire-energiepreise.de
Kündigung des derzeit gültigen Gaslieferungsvertrages
« Antwort #1 am: 10. April 2007, 10:19:22 »
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Kündigung des derzeit gültigen Gaslieferungsvertrages
« Antwort #2 am: 10. April 2007, 12:15:32 »
@Manny,

wollen die denn die Kunden für dumm verkaufen?

Zitat
Wir haben aber für unsere Kunden an der Londonder Börse 10 Mio. kWh Erdgas für den Zeitraum 01.04.2007 bis 31.03.2008 abgesichert. Wir sind in der Lage, für diesen Zeitraum die Preise zu garantierten.
[/i]

Dann heißt es einpaar Zeilen weiter:


Zitat
zum Sondervertrag Erdgas Perfekt nur so lange an, bis die abgesicherte Menge von 10 Mio. kWh verkauft ist.
[/i]

und:

Zitat
Wir werden Ihnen den Festpreis bestätigen, soweit das Kontingent von 10 Mio. kWh noch nicht ausgeschöft ist.


das ist alles nur Kundenfang.

Oberflächlich betrachtet gibt es offensichtlich keinen Haken. :cry:

da muss man auch mal in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sogenannte Zusatzbedingungen (Kleingedrucktes) reinschauen.

Man sollte mal Fragen, welche bedingungen denn nun gelten sollen.

Die GasGVV offensichtlich nicht, denn die ist nur für Haushaltzskunden und Grundversorgungskunden.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Kündigung des derzeit gültigen Gaslieferungsvertrages
« Antwort #3 am: 10. April 2007, 12:25:47 »
@Cremer

Zitat
Wir haben für Sie berechnet, was Sie durch den neuen Vertrag Erdgas Perfekt einsparen können.


So ein Unfug.

Richtigerweise:

Wir haben ausgerechnet, um wieviel wir die Preise nur absenken wollen. Wir können diese auch  absenken, weil sie bisher zu hoch waren.

Der Haken ist wohl, dass man sich aufe einen Preis einigt, der dann wegen dieser Einigung nicht mehr kontrolliert werden kann.

Ich bin immer wieder neidisch, wie einfach man ein Vertragsangebot angeblich abklopfen kann, zumal, wenn man die AGB nicht gelesen hat. :oops:

Offline Manny

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Kündigung des derzeit gültigen Gaslieferungsvertrages
« Antwort #4 am: 10. April 2007, 22:41:55 »
Hallo zusammen

Was mich da als erstes mal stuzig macht.......

"Dieser Anspruch gilt für Haushaltskunden und Gewerbekunden bis 10.000 kWh/a und tritt automatisch in Kraft (§36 und §3 Abs. 22 EnWG)."

und nach den 10.000 KWh/a, was kommt dann??
ich meine, die rechnen mir vor was ich bei meinem jetzigem Verbrauch von 11.403 KWh einsparen könnte............damit liege ich ja schon über 10.000 KWh.

Sorry, ich bin nicht gerade "firm" in dieser Paragrafen Sprache (wohl auch aus gesundheitlichen Gründen), ich verstehe das alles nicht so recht.
Sicherlich geht es hier wohl um einen "Festvertrag", da kann ich wohl im nachhinein nicht mehr kommen und sagen...."also das akzeptiere ich so nicht"
Das Schriftstück "Allgemeine Bedingungen und allgemeine Preise" könnte ich morgen mal auf der Firma einscannen lassen.........
vieleicht hilft das Euch weiter mir bei der Endscheidung zu helfen.

Ich bin wiklich sehr "nervös"........was bitte soll ich machen???

Gruß Manny

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Kündigung des derzeit gültigen Gaslieferungsvertrages
« Antwort #5 am: 11. April 2007, 07:59:15 »
@manny,

der § 1 des EnWG sagt eine möglichst günstige und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Gas

http://bundesrecht.juris.de/enwg_2005/__1.html

Damit haben die Versorger m.E. auch die Pflicht, wenn eine Schwelle erreicht ist, von der an die Versorgung in einem anderen Tarif günstiger ist, diesen auch anzuwenden.

Haben Sie bereits Widerspruch gemäß Musterbrief gegen diue Preishöhe an sich und die Preissteigerungen eingelegt?

Ich gehe mal davon aus, dass Sie gerade eine Jahresrechnung erhalten haben.

Danach könnten Sie Ihre eigene Jahresrechnung erstellen und die günstigeren Preise abrerechnen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline eislud

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 737
  • Karma: +0/-0
Kündigung des derzeit gültigen Gaslieferungsvertrages
« Antwort #6 am: 11. April 2007, 20:44:40 »
@Manny
Zitat von: \"@Manny\"
Sie haben ab dem 01.07.2007 Anspruch auf eine Gasversorgung zu den Allgemeinen Bedingungen und Preisen der Grundversorgung, die wir diesem Schreiben beifügen. Dieser Anspruch gilt für Haushaltskunden un Gewerbekunden bis 10.000 kWh/a und tritt automatisch in Kraft (§36 und §3 Abs. 22 EnWG). Ihre Versorgung mit Erdgas ist damit ab dem 01.07.2007 auf jeden Fall gesichert.

Hiermit ist gemeint, dass ein Anspruch auf Grundversorgung für Haushaltskunden besteht - Punkt.
Außerdem ist hier gemeint, dass der Anspruch auf Grundversorgung auch für Gerwerbekunden für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Verbrauch besteht. Für den Anteil des Jahresverbrauches über 10.000 kWh besteht bei Gewerbekunden kein Anspruch auf Grundversorgung.  
     
So geht es aus den §§ 36 und 3 Abs. 22 EnWG hervor.

Wer Haushaltskunde ist, der hat also auch mit 11.403 kWh einen Anspruch auf eine Grundversorgung.

Gruss eislud

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Kündigung des derzeit gültigen Gaslieferungsvertrages
« Antwort #7 am: 11. April 2007, 22:09:18 »
@eislud,

ist zwar alles richtig,

gemeint ist aber doch, dass ab 10.000 kWh der andere Tarif günstiger sein  wird.

Dann muss man sich in den neuen/anderen Tarif einstufen lassen.

Und eben deshalb ist dies m.E. kontrovers zu dem § 1 des EnWG
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Kündigung des derzeit gültigen Gaslieferungsvertrages
« Antwort #8 am: 11. April 2007, 22:45:09 »
@Cremer

Auch der Haushaltskunde mit einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh hat einen Anspruch auf eine möglichst preisgünstige Grundversorgung, was bedeuten kann, dass innerhalb der Grundversorgungstarife Staffelpreise gebildet werden, die automatisch nach Bestpreis abgerechnet werden.

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Kündigung des derzeit gültigen Gaslieferungsvertrages
« Antwort #9 am: 12. April 2007, 07:45:00 »
@fricke,

ist grundsätzlich richtig.

Aber wie sieht es denn in der Praxis aus?

Ab einem bestimmten Verbrauch bieten die Versorger einen günstigeren Tarif an. Der ist aber gleichzeitig dann ein Sondertarif und damit nicht mehr in der Grundversorgung
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Schwalmtaler

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 343
  • Karma: +0/-0
Kündigung des derzeit gültigen Gaslieferungsvertrages
« Antwort #10 am: 12. April 2007, 09:17:30 »
Aufgrund des Verbrauches kann ein Versorger nicht einen Grundversorgungstarif in einen Sondertarif einfach umwandeln. Zum Abschluss und damit einer Gültigkeit kommt ein Sondertarif nur durch eine gemeinsame Willenserklärung = Einigung zu stande.

Innerhalb der Grundversorgung kann es mehrere Preisstufen geben, die der Versorger automatisch aufgrund des Verbrauches abrechnet.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Kündigung des derzeit gültigen Gaslieferungsvertrages
« Antwort #11 am: 12. April 2007, 13:05:06 »
@Cremer

In der Praxis sieht es wohl oft so aus, dass die Tarifgestaltung in der Grundversorgung nicht dem § 2 Abs. 1 EnWG entspricht.

Diese Praxis ist dann gesetzwidrig und deshalb abzustellen.

Erwarte bitte niemand, dass man sich als Verbraucher mit  einer  solchen Praxis abfindet. Gerade dafür gibt es ja die Kontrollmöglichkeit des § 315 BGB bezüglich einseitig festgelegter Entgeltbestimmungen.

Der Kunde, der Anspruch auf eine möglichst preisgünstige Grundversorgung hat, darf nicht daruf verwiesen werden, erst einen Sondervertrag außerhalb der Grundversorgung abzuschließen, um in den Genuss einer möglichst preisgünstigen Versorgung zu gelangen, auf welche er innerhalb der Grundversorgung gem. § 36 EnWG einen gesetzlichen Anspruch hat.

Es ist unzulässig, einen gem. § 36 EnWG grundversorgten Kunden in einen Vertrag außerhalb der Grundversorgung (Sondervertrag gem. § 41 EnWG) einzuordnen.

Offline kamaraba

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.017
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.faire-energiepreise.de
Kündigung des derzeit gültigen Gaslieferungsvertrages
« Antwort #12 am: 12. April 2007, 17:25:11 »
@RR-E-ft

Zitat
In der Praxis sieht es wohl oft so aus, dass die Tarifgestaltung in der Grundversorgung nicht dem § 2 Abs. 1 EnWG entspricht.

Diese Praxis ist dann gesetzwidrig und deshalb abzustellen.


Als juristischer Laie frage ich, wer stellt diese Praxis ab und wie  :?:

Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Kündigung des derzeit gültigen Gaslieferungsvertrages
« Antwort #13 am: 12. April 2007, 19:32:52 »
@kamaraba

Feuerwehr, Polizei, Staatsanwalt, der "Absteller" mit Abstellhahn nach vorheriger Androhung? :wink:

Diese Praxis können ersichtlich nur die Grundversorger selbst abstellen.
Wie, liegt auf der Hand.

Gerichte können über die Billigkeitskontrolle mittelbar Druck auf diese ausüben, wenn ein betroffener  Verbraucher deshalb klagt oder als Beklagter geltend macht, dass der ihm gegenüber einseitig festgelegte Preis nicht dem Prinzip der Preisgünstigkeit und verursachungsgerechten Kostenzuordnung entspricht:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?p=26452#26452

Wo kein Kläger, da kein Richter (§ 308 ZPO).

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Kündigung des derzeit gültigen Gaslieferungsvertrages
« Antwort #14 am: 12. April 2007, 19:49:46 »
@Fricke,

da ich mit der Feuerwehr verbandelt bin  :wink:
bitte ich diese aus dem Spiel zu lassen.

Die Feuerwehren werden heutzutage sowieso vielfach misssbraucht für alle möglichen Dinge :evil:
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz