Hallo zusammen
Auch wenn es hier vieleicht schon oft dikutiert wurde, ich weiss im Moment nicht weiter.....das Angebot ist auch noch verlockend.
Nur wo ist der "Haken" bzw. was sollte ich machen???
Diese Tage "flatterte" folgendes ins Haus :
Kündigung des derzeit gültigen Gaslieferungsvertrages zum 30.6.2007
Angebot eines Sondervertrages "Erdgas Perfekt"
die Bundesregierung hat am 07.07.2005 ein neues Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erlassen, welches die Grundsätze für die Versorgung mit Erdgas regelt. Im § 36 EnWG wurde die Verpflichtung für die Grundversorger GWG festgelegt, Haushaltskunden im Niederdrucknetz zu Allgemeinen Bedingungen und zu allgemeinen Preisen zu beliefern. Die Geschäftsbedingungen der Grundversorgung gibt die "Verordnung über die Allgemeine Bedingung für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz" (GasGVV) vor.
Die geänderte Gesetzeslage macht es erfordelich, die bestehenden Verträge mit Kunden zur Versorgung von Erdgas neu zu gestalten. Wir müssen daher den derzeit gültigen Gaslieferungsvertrag mit allen Nebenvereinbarungen nach §32 Abs.1 AVBGasV mit Wirkung zum 30.06.2007 kündigen. Wenn Sie einen Sondervertrag mit längerer Kündigungsfrist mit uns abgeschlossen haben, kündigen wir diesen Sondervertrag zum nächstmöglichen Termin.
Sie haben ab dem 01.07.2007 Anspruch auf eine Gasversorgung zu den Allgemeinen Bedingungen und Preisen der Grundversorgung, die wir diesem Schreiben beifügen. Dieser Anspruch gilt für Haushaltskunden un Gewerbekunden bis 10.000 kWh/a und tritt automatisch in Kraft (§36 und §3 Abs. 22 EnWG). Ihre Versorgung mit Erdgas ist damit ab dem 01.07.2007 auf jeden Fall gesichert.
Möchten Sie in Zukunft Ihr Erdgas noch günstiger beziehen?
Hierzu bietet Ihnen die GWG den Sondervertrag " ErdgasPerfekt" an. Dieser Vertrag hat eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten und eine Kündigungsrist von 6 Wochen zum Vertragsende. Außerdem bitten wir Sie um die Erteilung einer Einzugsermächtigung. Die Arbeitspreise basieren auf dem Preisstand 01.04.2007 (Ziffer 3 des Vertrages - sieh Anlage 2) und können sich quartalsweise ändern (Ziffer 7 des Vetrages).
Wir haben für Sie berechnet, was Sie durch den neuen Vertrag Erdgas Perfekt einsparen können. Unter Ansatz Ihres bisherigen Gasbedarfs ergibt sich folgender Vergleich:
Kosten auflaufender Vertrag:
Grundpreis: 159,60 €/a
Arbeitspreis: 11.403 kWh x 0,0489 € kWh 557,61 €/a
717,21 €/a
Umsatzsteuer (19%) 136,27 €/a
Summe: 853,48 €/a
Kosten neuer Vertrag ErdgasPerfekt:
Grundpreis: 120,00 €/a
Arbeitspreis: 11.403 kWh x 0,0475 € kWh 541,64 €/a
661,64 €/a
Umsatzsteuer (19%) 125,71 €/a
Summe: 787,35 €/a
Ein wechsel zu Erdgas Perfekt ist auch schon zum 01.04.2007 möglich. Sie müssten uns nur den Auftrag zur Lieferung von Erdgas nach Erdgas Perfekt (Anlage 2 zu diesm Schreiben) bis zum 15.04.2007 unterschrieben zurücksenden. Sie können den Auftrag natürlich auch später zurücksende. Der Vertrag tritt dann ab 1. des übernächsten Monats in Kraft.
Was passiert, wenn Sie auf unser Schreiben nicht reagieren?
Dann tritt ab 01.07.2007 ein Vertrag auf Basis der Allgemeinen Bedingungen und Preise für die Grund- und Ersatzversorung in Kraft. Hier betragen die Kosten für die Versorung mit Erdgas bei Anwendung des Preisstandes 01.04.2007 855,20 €/a inkl. Umsatzsteuer.
Zusatzvereinbarung zu Erdgas Perfekt
Festpreis vom 01.04.2007 bis zum 31.03.2008
Wie bereits oben beschrieben, ändert sich der Arbeitspreis von ErdgasPerfekt quartalsweise (Ziffer 7 der Geschäftsbedingungen).
Wir haben aber für unsere Kunden an der Londonder Börse 10 Mio. kWh Erdgas für den Zeitraum 01.04.2007 bis 31.03.2008 abgesichert. Wir sind in der Lage, für diesen Zeitraum die Preise zu garantierten.
Der Festpreis setzt sich aus dem Arbeitspreis (Stand 01.04.2007: ErdgasPerfekt Ziffer 3) zuzüglich eines Aufschlages auf die Arbeitspreise von 0,16 Ct/Kwh (netto) zusammen. Der Aufschlag ergibt sich aus den Preisen für die Absicherungsprodukte und den zu zahlenden Prämien. Wir bieten diesen Festpreis als Zusatzvereinbarung zum Sondervertrag Erdgas Perfekt nur so lange an, bis die abgesicherte Menge von 10 Mio. kWh verkauft ist. Möchten Sie Ihren Gaspreis für ein Jahr mit Hlfe von GWG absichern, so senden Sie uns bitte umgehend zusammen mit dem Sondervertrag Erdgas Perfekt auch die Zusatzvereinbarung (Anlage 3) zurück. Wir werden Ihnen den Festpreis bestätigen, soweit das Kontingent von 10 Mio. kWh noch nicht ausgeschöft ist.
Würde mich freuen wenn man mir beim "aufschlüsseln" des Schriftstückes helfen könnte.
Es grüßt aus Grevenbroich
Manny