Hallo zusammen,
Ich bin aktuell Kunde der LSW-LandE Wolfsburg... und habe inzwischen mal meine tatsaechlichen Verbrauchskosten ausgerechnet. Dabei kam heraus das ich monatlich 10 Euro Abschlag fuer Gas zahle, tatsaechlich aber nur Gas im Werte von 2 Euro verbrauche, etwa 20 kw pro Monat bzw. 250 kw im Jahr.
Nun stehen aber diese 2 Euro tatsaechlicher Verbrauch in keinerlei Relation zur Grundgebühr von 2,98 Euro. Nun meine Frage, kann ich darauf verzichten diese Grundgebühr auf Grund meines Geringverbrauchs zu streichen? Wie sieht es das Gesetz in solchen Faellen vor?
Gruesse,
Tagmond