Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => L => Stadt/Versorger => LSW Wolfsburg / GVG Gifhorn => Thema gestartet von: Tagmond am 02. April 2007, 13:28:32
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Hallo zusammen,
Ich bin aktuell Kunde der LSW-LandE Wolfsburg... und habe inzwischen mal meine tatsaechlichen Verbrauchskosten ausgerechnet. Dabei kam heraus das ich monatlich 10 Euro Abschlag fuer Gas zahle, tatsaechlich aber nur Gas im Werte von 2 Euro verbrauche, etwa 20 kw pro Monat bzw. 250 kw im Jahr.
Nun stehen aber diese 2 Euro tatsaechlicher Verbrauch in keinerlei Relation zur Grundgebühr von 2,98 Euro. Nun meine Frage, kann ich darauf verzichten diese Grundgebühr auf Grund meines Geringverbrauchs zu streichen? Wie sieht es das Gesetz in solchen Faellen vor?
Gruesse,
Tagmond
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Beim derzeitigen Verbrauch empfiehlt es sich, beim Versorger eine Abschlagsanpassung zu erwirken. Dies ist nach § 13 Abs. 1 Satz 4 GasGVV möglich, wenn man glaubhaft machen kann, dass der eigene Verbrauch erheblich geringer ist, als dies in der bisherigen Höhe der Abschlagszahlungen festgemacht wurde.
An der Höhe der Grundgebühr selbst läßt sich -wie auch bei der Höhe des geforderten Verbrauchspreises- ohne weiteres Zutun nichts ändern. Weitere Informationen finden Sie auch unter der Rubrk "Grundsatzfragen".
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@Tagmond,
informieren Sie sich über alle möglichen Tarife des Versorgers.
Meistens werden Kleinabnehmertarife angeboten, die möglicherweise keine Grundgebühr haben
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@Tagmond
Sie sollten vielleicht etwas Verständnis für Ihren Versorger aufbringen.
Die Grundgebühr beinhaltet Fixkosten, die unabhängig von der Gasmenge
zu sehen sind, hier da sind z. B. Zählerkosten, Kosten für den Austausch
des Zählers, Ablesekosten, Erstellen der Abrechnung, Porto, Lohnkosten
usw. und je geringer der Gasverbrauch um so höher (prozentual) die
Grundgebühr.
Beim Telefon bezahlen Sie z. B. ja auch eine Grundgebühr...
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de