Ok, aber wenn der Widerspruch keiner Frist unterliegt, bedeutet das nicht auch, dass man jetzt noch den Preisen bis zum Vertragsabschluß zurück widersprechen könnte ? Ok, dass dies nur Sinn macht bis max. zur letzten bezahlten Jahresabrechnung , da man ansonsten ja bezahltes Geld rückfordern müßte, was ja scheinbar nur schwer möglich, ist mir klar. Aber dann könnte ich mir es sparen, wenn z.B. innerhalb eines Jahres mehrfach der Preis verändert wird, jedes mal zu widersprechen (da ich das per \'Einschreiben mit Rückantwort\' mache, kostest das außer zeit auch noch Geld). Dann könnte ich ja einfach so vorgehen, dass ich ca. 1 Monat vor der nächsten Jahresabrechnung dem Preis (und damit evtl. mehreren Preisänderungsmitteilungen) widerspreche.
Geht das ?