Energiepreis-Protest > Erdgas Kempten-Oberallgäu
Erdgas Kempten-Oberallgäu
riedle:
Hallo Freilich67,
auch ich bin vom selben Schreiben betroffen und wir sollten uns mal alle absprechen. Es sind mehrere im Versorgungsbereich der EKO aktiv. Ich kann direkt mit dir Kontakt aufnehmen wenn du mir deine email sendest. Ich bin auch vertreten im Forum.
riedle
PS. eine stellungnahme werde ich auch noch schreiben.
riedle:
Hallo Rebellen,
wie freilich67 und RuRo bin auch ich gegen EKO vorgegangen und habe rückwirkend (dank eurer Hilfe und Vorlagen) einen anderen Preis gegenüber dem EKO vertreten und allen Erhöhungen seit Ende 2004 widersprochen mit Schreiben vom Dezember 2006, Einzug widersprochen, eine eigene Abrechnung erstellt und auch eigene,angemessene Abschläge gezahlt.
Jetzt wird gegen uns mit einer Strategie vorgegangen wie bei freilich67. Wir haben eine Frist gesetzt bekommen bis 21.03.2007. Der in dem Schreiben der EKO angesprochene "BESCHLUSS" ist nicht bindend, da es kein Urteil darstellt und nur die gestiegenen Bezugskosten in den Vordergrund stellt aber in keinster Weise wird die Billigkeit der vom EKO verlangten Preise nachgewiesen. Indirekt wird "angedeutet", das dieser BESCHLUSS dem Versorger ein Recht zur Einstellung der Versorgung gewährt, wenn der Nachweis der Billigkeit geführt wurde.
Wie seht Ihr die Sache - vor allem - welche Reaktion ist sinnvoll, da:
1. auf den vollen Ausgleich der Restforderung bestanden wird
2. unter Androhung von Mahngebühren und Verzugszinsen
3.Fristsetzung 21.3.07
Bitte doch dringend um HILFE der Rechtsspezialisten in dem Forum, sende auch gerne das Original direkt per Mail.
Cremer:
@riedle,
ich habe eine Frist zur Zahlung bis zum 19.3.07 gesetzt bekommen, anderenfalls erfolgt die Einleitung der Sperre :evil:
Mal sehen was passieren wird!! 8)
Ist das eine neue bundesweite Strategie der Versorger ??????? :idea:
RuRo:
@riedle
Ich habe das Schreiben der EKO gelesen. Ich hoffe nicht, dass diese zitierte Passage euren Unbilligkeitseinwand widergibt:
... gegen unsere vorgenommenen Gaspreiserhöhungen eingelegt ...
Unterstellt, dass sich der Einwand gegen die Gesamthöhe des Verbrauchspreises und die Servicepauschale richtet, kann Folgendes festgestellt werden:
zu 1:
Es gibt keine Forderung, die einen Anspruch auf Begleichung begründen würde. Der Preis insgesamt ist strittig, nichts ist fällig.
Das Schreiben ist das übliche Säbelrasseln des Versorgers – ein netter Versuch ohne jegliche Substanz.
(Anmerkung: Es wird mal wieder auf ein Gutachten eines Wirtschaftsprüfers verwiesen, der sich ausschließlich mit der Preiserhöhung befasst hat und dabei auch nur das bewerten kann, was vom Versorger zur Verfügung gestellt wurde.)
zu 2:
Mangels Fälligkeit gibt es keinen Verzug und keine Grundlage für die Erhebung von Mahngebühren bzw. Verzugszinsen.
zu 3:
Termin verstreichen lassen, entspannt zurücklehnen, abwarten und Tee trinken
Anmerkung:
Wir werden von der Mutti der EKO versorgt, also Erdgas Schwaben direkt. Interessant, dass die EKO-Verbrauchspreise um 0,07 ct/kWh höher liegen, als bei EGS :roll:
Freilich67:
:shock: OOPS !!! :shock:
Ich habe gerade noch mal nachgeschaut und festgestellt:
Bei mir stimmt die Formulierung! :oops:
Ich habe seinerzeit ein Musterschreiben verwendet bei dem die Erhöhungen, nicht aber die Preise für unbillig erklärt werden.
Kann man da noch was dran drehen?
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