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Erdgas Kempten-Oberallgäu

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Freilich67:
Da ich in diesem Forum bis jetzt noch keine Beiträge über "meinen" Gasversorger gefunden habe, fange ich hier mal ein neues Thema an.
Mich würde Interessieren ob es im Bereich Kempten & Oberallgäu mehr als einen Gaspreisrebellen ( nämlich mich   :mrgreen: ) gibt. Vor allem interessieren mich die bisherigen Erfahrungen meiner eventuell vorhandenen Mitstreiter.

Ich für meinen Teil habe bei der riesigen Preiserhöhung im Jahr 2006 mit dem Musterbrief zu §315 BGB die Preise der EKO für Unbillig erklärt.
Die Reaktion darauf bestand zunächst einmal in einem 3-Seitigen Schreiben darüber wie toll doch die Koppelung des Gas- an den Ölpreis ist.
Nachdem ich darauf antwortete, dass dieses wohl nicht zur Klärung der Billigkeit beiträgt erhielt ich den Vorschlag auf eine grundsätzliche, gerichtliche Klärung der Angelegenheit zu warten.
Darauf habe ich mich zunächst stillschweigend eingelassen.
Heute nun erhielt ich ein Schreiben der EKO worin auf das Urteil des LG München vom 9-6-2006 verwiesen wird. Beigefügt war ein Auszug aus einem Gutachten der RHKP Treuhand, in dem angeblich nachgewiesen wird, dass die Preisanhebung nur eine Weitergabe der gestiegenen Bezugskosten sei.



Ich Denke dass dieses Gutachten gegenstandslos ist, da ich nicht nachvollziehen kann wer die Vorlieferanten sind & inwieweit mein Gasversorger mit diesen verbunden ist.

Außerdem geben die Leute von EKO mir bis zum 19.03. 07 Zeit die von mir ein behaltenen Nachforderungen zu bezahlen. Ich denke das werde ich nicht tun?

Frage: Sollte ich vorsorglich ein Hausverbot aussprechen, da mein Versorger "durch die Blume", unter Berufung auf das Urteil, mit Sperre droht?

Grüße

Reiner.

Schwalmtaler:
Moin freilich67,

ist nur ein Zahlungsziel 19.03.07 angegeben oder wird auch schon von einer Sperre gesprochen?

Wenn eine Sperre schon angedeutet wird, sofort wie hier beschrieben reagieren, ansonsten abwarten!

Cremer:
@Freilich67,

weisen Sie im Antwortschreiben ebenfalls auf die neuesten Urteile des LG Köln vom 11.1.07 und LG Hannover hin.

Freilich67:
Hallo,

Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort und die Unterstützung.

Zur Frage der Sperrandrohung:

Nein, es wird nicht Konkret mit Sperrung gedroht. Der genaue Wortlaut ist:
--- Zitat ---In der aktuellen Rechtsprechung zum §315 BGB zeichnet sich eine starke Tendenz dahingehend ab, dass das Gasversorgungsunternehmen seine Nachweispflicht dann erfüllt hat, wenn der Nachweis geführt wird, dass nur die gestiegenen Bezugskosten weitergegeben worden sind. Als Beisiel: Beschluss Landgericht München vom 09.06.2006 Au: 30 T 9871/06.  Dieser Beschluss gestattet dem Gasversorgungsunternehmen sogar die Einstellung der Versorgung, wenn der Nachweis der Billigkeit geführt wurde.
--- Ende Zitat ---


Des Weiteren wird auf das von einem Wirtschaftsprüfer erstellte Gutachten, welches mir als Kurzzusammenfassung übersandt wurde verwiesen, und behauptet damit sei der Nachweis der Billigkeit erbracht.

Diese Behauptung halte ich schlichtweg für falsch.

Zum Schluss folgt dann noch die Drohung mit Mahngebühren:


--- Zitat --- Somit müssen wir auf einen vollständigen Ausgleich der Restforderung bestehen. Wir dürfen Sie daher bitten, den Betrag in höhen von ... € bis zum 19. März 2007 auf unser Konto ... zu begleichen.
Bei Bezahlung bis zum vorgenannten Termin verzichten wir auf Mahngebühren und Verzugszinsen.
--- Ende Zitat ---


Nun, soweit ich weis, sind Mahngebühren & Verzugszinsen ohnehin nur bei nicht strittigen Forderungen statthaft.  Da Ich aber nach wie vor die Forderung für nicht rechtmäßig halte, glaube ich auch nicht dass die EKO mit Zinsen & Gebühren weit kommen wird.

Ich werde denen jetzt jedenfalls mit verweis auf die in Euren Antworten genannten Urteile antworten, dass ich weiterhin nur meinen alten Abschlag bezahlen werde, und die Erhöhungen nicht anerkenne.

Gruß

Reiner

Schwalmtaler:
Moin Freilich67,

wenn ich mich nicht irre, ist bei dem angeführten Beschluss vom LG München v. 09.06.06 auch nur der Preiserhöhung widersprochen worden und nicht dem Gesamtpreis! Von daher kann in diesem speziellen Fall eine Sperre auch rechtlich i.O. sein.

Deshalb muss auch immer dem Gesamtpreis Widersprochen werden!!!

meines Erachtens handelt es sich bei den hier gezeigten Textbausteinen nicht um eine Sperrandrohung.

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