Energiepreis-Protest > Erdgas Kempten-Oberallgäu

Erdgas Kempten-Oberallgäu

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RuRo:
@riedle

zu 1:
Euer Verbrauchspreis liegt bei 5,07 Ct/kWh netto.

Der durchschnittliche Grenzübergangspreis im Jahr 2006 lag bei 2,13 Ct/kWh. Da kommen dann noch Erdgassteuer und Konzessionsabgabe dazu, macht noch mal 0,77 Ct/kWh; ergibt 2,90 Ct/kWh. Weiß der Mann von was er spricht ? – ich bezweifle das

zu 2:
Schön – die Titanic sank auch, allerdings deutlich tiefer. Soll das eine Bauernweisheit werden wie "Nach Regen folgt Sonnenschein". Nicht auszuhalten, wenn, wie angekündigt von der Mutti EGS zum 01.05.07 die Preise nochmals gesenkt werden. Siehe hier: http://www.erdgas-schwaben.de/50/5011,1231,1231,0.php

Spaß beiseite, ich habe mal die Preisentwicklung von Mutti EGS den Importpreisen seit 1999 gegenübergestellt – irgendwie verlaufen die Kurven nicht parallel :wink: Die Kunden werden an der Nase herumgeführt, was aber keine neue Erkenntnis ist.

zu 3:
Ohne Worte

zu 4:
Die Entscheidung ist auf Juni 2007 verschoben. Siehe hier:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?p=25598#25598

Was soll da getrennt laufen - allerhöchstens die jeweilige Sichtweise der Dinge. Unbilligkeitseinwand = alles ist strittig, nichts ist fällig, berechtigte Forderungen gibt es schon gar keine, höchstens Wunschdenken

Im Übrigen hätte ich den GF gefragt, was der Richter wohl dazu sagt, dass die EKO nur eine Tochter-GmbH der EGS ist  :roll:

riedle:
Hallo RuRo,

danke, paßt mal wieder wie die Faust aufs Auge. Hast recht mit der Tochter, dadurch wird die Margensituation ja eigentlich noch deutlicher!

Der Grenzübergangspreis ist interessant, wie sieht es denn da mit der Qualität des Gas aus, meinst du das es sich da lohnt bei den "Betroffenen" mal diesen Punkt zu vergleichen, dadurch werden ja auch noch mal ...ein paar cent verdient!

Ich sende dir noch mein schreiben vom Freitag!

Grüss
riedle

PS: den löwen haben wir schön eins reingewürgt!  :P Grüsse an alle Augsburger Fans!  :D

Der Allgäuer!  8)

RuRo:
@riedle

Das wird vergebliche Liebesmüh\' sein - ich warte seit Monaten auf entsprechend angeforderte Protokolle zu den Brennwerten  :lol:

Die Statistik gibts übrigens hier:
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/publikationen,did=53736.html

und beinhaltet alle Importe aus sämtlichen Himmelsrichtungen.

pirx:
Hallo zusammen,

ich habe das besagte Schreiben auch bekommen. Ich denke, das Ganze ist nur zur Einschüchterung gedacht. (Warum sonst der Hinweis auf die Mahngebühren, die jeder rechtlichen Grundlage entbehren?)

Ich habe in meinem Antwortschreiben auch das Urteil vom LG Hannover angeführt (was ja recht verbraucherfreundlich
ausgefallen ist) und werde den Rest gelassen abwarten.

Dr. Who:
Hallo Mitstreiter,
endlich der KE/OAL-Thread.
Habe auch das  o.a. Schreiben erhalten.

Zum Thema Versorgungssperre musste ich doch antworten:


--- Zitat ---
Weiterhin heisst es in einer Pressemitteilung des Bundeskartellamtes:
Pressemeldung des Bundeskartellamtes vom 02.11.2006
Kartellbehörden von Bund und Ländern: Sperrandrohung und Änderungskündigungen von Energieunternehmen gegenüber Verbrauchern unzulässig
„Drohungen von Energieunternehmen gegenüber Verbrauchern, die unter Berufung auf § 315 BGB Preiserhöhungen nicht bezahlen, ihnen die Strom- oder Gaslieferung einzustellen, stellen einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung dar und sind kartellrechtlich unzulässig. Gleiches gilt für die um sich greifende Praxis mancher Energieunternehmen, in dieser Situation günstige Sonderverträge mit Verbrauchern zu kündigen und den Kunden in den teureren Grundversorgungstarif herabzustufen. Zu diesem Ergebnis kamen jüngst Bundeskartellamt und Landeskartellbehörden nach einer gemeinsamen Sitzung. Sollten Energieunternehmen sich in Zukunft kartellrechtswidrig verhalten, müssen sie – so der Beschluss des Bund-Länder-Gremiums vom Ende Oktober 2006 mit Verfahren durch die Kartellbehörden rechnen.

Bundeskartellamtspräsident Ulf Böge: „Die Berufung auf § 315 BGB ermöglicht den Verbrauchern, sich die Angemessenheit von ihnen auferlegten Energiepreiserhöhungen darlegen zu lassen. Durch Sperrandrohungen oder Änderungskündigungen als Reaktion auf entsprechende Preiswidersprüche verstoßen Energieversorgungsunternehmen, die in aller Regel in ihrem Versorgungsgebiet nach wie vor über faktische Monopolstellungen verfügen, gegen das kartellrechtliche Verbot ausbeutender Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen.“

Ein vom Bundeskartellamt im September eingeleitetes Verfahren gegen einen überregionalen Energieversorger (s. Pressemitteilung vom 25.9.2006) konnte inzwischen zum Abschluss gebracht werden, da der Versorger die technisch-organisatorischen Voraussetzungen verbessert hat, damit solche Drohungen in Zukunft unterbleiben. „

Trotz dieser klaren Aussagen kokettieren Sie in Ihrem Schreiben in bedenklicher Weise mit der Möglichkeit einer Versorgungssperre.
Ich bitte dringend darum dass, Sie auch „ die technisch-organisatorischen Voraussetzungen verbessern“, damit solche Drohungen in Zukunft unterbleiben“

Sollten Sie derartige Drohungen künftig nicht unterlassen, müsste ich den Vorgang, verbunden mit einer Beschwerde an die Landeskartellbehörde wenden
--- Ende Zitat ---


Nur nicht ins Bockshorn jagen lassen.

Ein Urteil wie das aus Hannover oder Kassel müsste doch auch in Kempten zu erwirken sein, wenn der BGH in der Revision über das Karlsruher Urteil wie erwartet urteilt.
Hat hier jemand Interesse an einer Klagegemeinschaft ("Sammelklage":shock:)?

Gruß

Dr. WHO

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