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Falsche Jahresabrechnung - was tun?

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Cremer:
@Monaco,

ich kenne aber noch einen anderen Fall.

Ein Mitglied unser BI hatte eine Nachzahlung auf die JR 2005, ausgestellt 31.12.2005.

Die Nachzahlung laut Stadtwerke in Höhe von c.a 350 € tätigte er nicht, es wurde auch nur normal gemahnt. (Widerspruch hatte er bereits im Januar 2005 eingelegt.)

Die Jahresrechnung 2006 zeigte ebenfalls eine Nachzahlung an.

Er erstellte jetzt im Januar 2007 seine eigene Jahresrechnung für 2005 und 2006 und zahlte nur die (geringere) Differenz für beide Jahre nach.

Martinus11:
@Monaco:
Ja, das haben Sie richtig verstanden. Die letzte Jahresabrechnung ergab nach MEINER Berechnung eine erforderliche geringe Nachzahlung von ein paar Euro. Nach Berechnung des EVU mit den erhöhten Preisen kam eine Nachzahlung von 120 Euro raus. Als ich den von mir errechneten Betrag überwies, wurde er zurücküberwiesen. Die 120 Euro fordern sie ein und werden mich demnächst deswegen "anmahnen und ggf. weitere Schritte unternehmen".
Was soll ich denn machen? Ich kann das EVU doch nicht zwingen, das Geld anzunehmen. Aber aus dem schon genannten Grund wundert mich diese Strategie eigentlich nicht: Das EVU verhält sich konsequent nach seiner eigenen Einschätzung des zu geltenden Preises - genau wie ich.

Durch den ab demnächst gekürzten Abschlag und den wohl nicht mehr so milden nächsten Winter wird sich eine Nachzahlung ergeben bei der nächsten Abrechnung. Diese wird das EVU wieder nicht annehmen - und dadurch habe ich das zu viel Gezahlte quasi wieder hereingeholt. Das geht  aber nur ein Mal, denn die neuerlichen Abschläge muss ich dann nach oben anpassen.

Wenn überhaupt, dann würde ich nur die Jahresabrechnungen untereinander "verrechnen". Bei der jetzigen Jahresabrechnung wollte ich das eigentlich zu Gunsten des EVU machen: die geringe (wieder zurück überwiesene) Nachzahlung aus dem Vorjahr von der jetzt entstandenen Überzahlung abziehen. Da das ohnehin nur Theorie bleibt und ich weder von mir geforderte überzahlte 100 Euro, noch die somit reduzierten 92 oder 93 Euro zurück bekomme, ist das doch egal, oder? Spricht etwas dagegen, zu Gunsten des EVU und konsequent nach meiner Preisermittlung "nur" eine Überzahlung von 92 Euro (also mit Berücksichtigung der Vorjahresabrechnung) zurückzufordern vom EVU?

Martin

Martinus11:

--- Zitat von: \"Cremer\" ---@Monaco,

ich kenne aber noch einen anderen Fall.

Ein Mitglied unser BI hatte eine Nachzahlung auf die JR 2005, ausgestellt 31.12.2005.

Die Nachzahlung laut Stadtwerke in Höhe von c.a 350 € tätigte er nicht, es wurde auch nur normal gemahnt. (Widerspruch hatte er bereits im Januar 2005 eingelegt.)

Die Jahresrechnung 2006 zeigte ebenfalls eine Nachzahlung an.

Er erstellte jetzt im Januar 2007 seine eigene Jahresrechnung für 2005 und 2006 und zahlte nur die (geringere) Differenz für beide Jahre nach.
--- Ende Zitat ---


Das EVU hat also die Nachzahlung nach seiner eigenen Berechnung akzeptiert und angenommen? Das bedeutet doch so viel wie die gekürzte Preisvorstellung des Kunden und seine Einschätzung zur Billigkeit zu akzeptieren. Das würde ich anstelle des EVU nicht machen und wundert mich. Ich glaube, da sitzen bei meinem EVU die besseren Juristen.

Martin

Cremer:
@Martinu11,

der Geschäftführer der Stadtwerke hatte in der Live-Fernsehdiskusion am 22.11.2005 seinerzeit mir gegenüber öfentlich erklärt:
- sperren wird er bei Widersprüchler nicht.
- klagen wenn 600 € Höhe überschritten werden, weil man dann in Revision gehen kann.

Letztes Jahr erklärte er, er wird mal abewarten und erst klagen, wenn Verjährungsfristen drohen abzulaufen.

Nun, nach "Lesart" der SW sind bei mir zwischenzeitlich bei zwei Liegenschaften insgesamt aus 2005 und 2006 ein Betrag von  4000 € aufgelaufen.

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