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Falsche Jahresabrechnung - was tun?

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Martinus11:
Kommando zurück.
Habe gerade angerufen und es hat sich herausgestellt, dass mit den zwei überzähligen Buchungen zwei fehlende ausgeglichen wurden, die das EDV-System zu verantworten hat. Wegen der Umstellung der Abrechnungsperiode beim letzten Mal ist mir das nicht aufgefallen.
Sorry und trotzdem danke für eure Kommentare.

Jetzt komme ich also tatsächlich nach meiner Berechnung auf eine Überzahlung von 100 Euro, die ich sicherlich nicht zurück bekommen werde.
Kann ich also nur zum Verrechnen von zukünftigen Nachzahlungen verwenden.

Und was mache ich mit dem Abschlag, den könnte ich jetzt reduzieren um 8 Euro.  Würdet ihr das machen oder beibehalten?

Martin

Monaco:
@Martinus11

Wie haben Sie denn bezahlt? Per Überweisung oder im Lastschriftverfahren? Bei Letzterem wäre eventuell noch etwas zu machen ... Sonst war es vermutlich Lehrgeld. Aber trösten Sie sich: Andere bezahlen noch mehr und lernen dabei nicht einmal etwas ...

Bei der neuen Abschlagsermittlung sollten Sie nicht nur Ihren letztjährigen Verbrauch im Auge haben, sondern auch den milden Winter. Wir haben in diesen Wintermonaten z.B. ca. 20% weniger verbraucht, als letztes Jahr. Ein Minderverbrauch von ca. 10% auf Jahressicht ist daher vorprogrammiert.

Möglicherweise ist dieser Winter in Ihrer Abrechnung jedoch bereits größtenteils enthalten. Dann brauchen Sie nur Ihren selbst ermittelten Rechnungsbetrag durch 12 teilen. Bei 100,- € Überzahlung wären da in der Tat 8,- € abzuziehen. Für den zuvor genannten Fall könnten es auch 12 oder 15 sein.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Schwalmtaler:
Moi Martinus11,

kürzen Sie die Abschläge um 15€ (vorher Mitteilung an Versorger Grund milder Winter).

Wenn die Abschläge per Lastschrift eingezogen werden, können Sie evtl. deen vorletzten und letzten zurückbuchen lassen, um die 100€-Überzahlung/Lehrgeld noch zu reduzieren.

Wichtig ist sich regelmäßig eine eigene Verbrauchshochrechnung und damit Rechnungs-HR zu erstellen, um künftig Überzahlungen zu vermeiden!!!

Martinus11:
Aus dem Lastschriftverfahren bin ich seit dem ersten Widerspruch raus. Also ist da nichts mehr zu holen.
Das ist blöd gelaufen und war kaum vorherzusehen, denn mein Verbrauch ist konstant geblieben und meine Abschläge auch, aber durch die Umstellung der Abrechnungsperiode und der Tatsache, dass mein alter von mir bezahlter Preis damals - als er eingeführt wurde - nur einen Teil des Jahres galt (vorher billiger) ist es jetzt dazu gekommen, dass ich trotz konstantem Verbrauch und gleichen Abschlägen zu viel bezahlt habe.

Aber ich kann es mir wieder holen, indem ich eben die Abschläge kürze! Da der milde Winter bereits größtenteils drin ist in der Jahresabrechnung (Mitte Februar bis Mitte Februar), kommen aber wohl nur 8 Euro in Frage. Eigentlich könnte man es auch so sehen: Weil der milde Winter sich wohl nicht wiederholen wird und bereits in der jetzigen Abrechnung drin ist, könnte man die Abschläge beibehalten. Aber so hole ich mir meine 100 Euro wohl wider.
Man holt sich bis zu einer endgültigen Rechtsklärung sowieso wieder alles, weil das EVU - jedenfalls bei mir - eigens errechnete Nachzahlungen nicht annimmt und wieder zurückzahlt. Offenbar will man wohl eine implizite Akzeptierung der eigenen Sichtweise zum billigen Preis damit vermeiden.

Martin

Monaco:
@Martinus11

Das müssen Sie uns noch genauer erklären. Weil Sie nicht den vollen geforderten Betrag nachzahlen gibt Ihnen Ihr Versorger den von Ihnen vorbehaltlich akzeptierten (geringeren) Betrag wieder zurück?
Oder habe ich das nur falsch verstanden?

Darüber hinaus schreiben Sie, dass Sie die überzahlen Beträge der letzten Periode mit den aktuellen Abschlägen "verrechnen" wollen.
Das ist problemlos nämlich nicht möglich. Wenn eine Periode abgeschlossen ist, dann ist Sie abgeschlossen. Wenn Sie für diese Periode Geld bezaht haben, können Sie sich dieses nicht "nachträglich" zurückholen.

Sie müssen strikt zwischen Abschlägen und der Jahresrechnung trennen. Abschläge sind nur eine Vorauszahlung auf die voraussichtliche Jahresschuld. Erst die Schlussrechnung gibt die (mehr oder weniger) verbindlichen Berechnungsgrößen und den Endbetrag wieder.

Von letzterem werden die Abschläge abgezogen und es verbleibt ein Restbetrag oder eine Erstattung. Danach ist das Thema abgeschlossen. Sowohl Versorger wie auch Kunde müssen sich zuviel/zuwenig gezahlte/erhaltene Beträge ggf. vor Gericht zurück/erstreiten. Mit allen Risiken und auch damit verbundenen Kosten ...

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

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