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Falsche Jahresabrechnung - was tun?

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Martinus11:
Hallo,
seit 2 Jahren zahle ich keine Preiserhöhungen mehr und der Abschlag ist wegen des konstanten Verbrauchs ebenfalls gleich geblieben.

Die kürzlich erhaltene Jahresabrechnung enthält nun einen Fehler. Damit meine ich nicht, dass das EVU die Preissteigerungen trotz meiner Widersprüche zu Grunde legt. Nein, es wurden zu meinen Gunsten zwei Abschläge zu viel berücksichtigt. Nach MEINER Abrechnung mit dem alten Preis würde ich nun etwas rausbekommen, also mit dem Fehler (ohne nicht).  Aber das kriege ich ja eh nicht. Nach Abrechnung des EVU muss ich nachzahlen, mit und ohne Fehler (was die ebenfalls nicht kriegen).

Soll ich den Fehler melden?
Da weder ich noch das EVU der Abrechnung des jeweils anderen folgen wird und keine Nachzahlung erfolgen wird, ist es fast egal...
Wenn ich die falsche Abrechnung akzeptiere, könnte ich - aus meiner Sicht - sogar die Abschläge kürzen, aber beim nächsten Mal gehen sie dann halt wieder rauf.

Normalerweise würde ich es melden, aber in der Widerspruchssituation und dem Wissen darum, dass einem das EVU mit den Preissteigerungen über den Tisch zieht, ist halt die Überlegung, ob mir das irgendwie nutzen kann.

Was meint ihr?

Martin

Monaco:
@Martinus11

Das ist wohl eher eine Gewissensfrage.

Natürlich ist es zunächst einmal verlockend, den gebotenen "Vorteil" auch auf Grund einer nicht gerade überschwänglichen Freundschaft mit dem eigenen Versorger mitzunehmen.

Andererseits gibt es aber auch Gründe, auf diese Art von "Geschenken" vielleicht zu verzichten.

So könnte das Abrechnungssystem Ihres Versorgers den Fehler noch feststellen und das Ganze würde noch korrigiert. Sie müssten sich dann nicht nur vorhalten lassen, die Preise unverschämt zu kürzen, sondern auch noch Fehler, die Sie selbst bemerkt haben, zu Lasten des Versorgers zum eigenen Vorteil auszunutzen.

Wenn Sie den Fehler melden, demonstrieren Sie eine Art "Fairness", was Ihren Preisprotest auf eine nützliche Weise befördern könnte. Schließlich machen Sie damit deutlich, dass es Ihnen um eine faire Klärung des Problems geht und Sie sich gerade nicht unangemessen bereichern wollen.

Es liegt bei Ihnen, es so oder so zu machen. Die Entscheidung kann Ihnen keiner abnehmen. Allerdings kann man - und das war mein Ziel - Denkanstöße geben.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Schwalmtaler:
Moin zusammen,

sehe das genauso.

Teilen Sie dem Versorger den Fehler bei der Übermittlung Ihrer Gegenrechnung mit.

Kann nur nützlich sein!

Gruß
Schwalmtaler

Pelikan:
moin moin,

wenn in der Rechnung zuviele Abschläge angerechnet wurden, wo kommen die den her? Bestimmt nicht als "Spende" vom EVU.
Somit hat die Rechnung einen offensichtlichen Fehler.

Bei meiner letzen Abrechnung fehlten 2 Abschläge ( Zufälle gibts;-)  ) und so habe ich die Abrechnung als falsch zurückgewiesen. Weiterhin habe ich dem EVU mitgeteilt, Geld gibts erst mit vorliegen einer korrigierten Abrechnung.
Das war Sommer 2006.

Mit Gruß vom
Pelikan

Monaco:
@Pelikan

Aus meiner Sicht macht es einen entscheidenden Unterschied, ob sich der Versorger zu gunsten oder ungunsten des Verbrauchers verrechnet hat. Genauso wie wir die Korrektur einer Rechnung die zu unseren ungunsten ausgefertigt ist monieren, sollten wir dies auch im anderen Falle tun, auch wenn dies sicher nicht allzu oft vorkommt. Möglicherweise beugt man damit schlicht auch möglichen Nachfolgeproblemen vor.

Genau wie Sie es richtig bemerken, dass vermutlich niemend für uns Abschläge übernimmt, wird sich dieser "Fehler" schon irgendwann bemerkbar machen. Möglicherweise auch darin, dass für die neue Abrechnungsperiode dann 2 Abschläge fehlen.

Ich gebe Ihnen allerdings Recht, dass solange keine korrekte Rechnung vorliegt, diese auch nicht fällig ist. Auch unser Versorger weigert sich beharrlich, die nachweislich erbrachten Abschläge auf der Rechnung zu korrigieren. Keine korrekte Rechnung = keine Fälligkeit = keine Zahlung.

In diesem Fall müssen wir auch kein schlechtes Gewissen haben. Wir könnten uns lediglich Fragen, ob nicht der Klügere nachgeben sollte ...


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

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