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Kündigung Sondervertrag

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nachod:
Hallo,

also ich würde gegen die Sperrandrohung überhaupt nichts unternehmen. Für gewöhnlich hat man den Hausanschlußkasten sowie Zähler für Tag und Nachtstrom im Haus. Reinlassen braucht man keinen. Wenn die auf die Idee kommen vorm Grundstück zu buddeln und Verbindung kappen sofort einstweilige Verfügung zur Widerherstellung des Stromes beantragen. Sie haben 2 Zähler und 2 Verträge. Der EV kann nur alle beide oder gar nichts sperren. Den Normaltarif darf der EV gar nicht sperren. Also wenn Sie keinen reinlassen sperrt auch keiner.

Ich glaube nicht das bei Ihnen der Strom gekappt wird, solange Sie pünktlich zahlen. (Erhöhungen natürlich nicht)

Nachod

RR-E-ft:
@nachod

Glauben und Hoffen sind nicht unbedingt unsere Kategorien in diesem Forum.

Es gab schon Sperrungen mit dem Bagger und es dauerte bis zur gerichtlichen Klärung über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung dann mehr als zehn Tage, die nur mit einem teuren Notstrom-Aggregat überbrückt werden konnten.

Gewiss hatten auch dort die Kunden gehofft, man werde sich an Recht und Gesetz halten. Vielleicht hatten sie es sogar geglaubt.

Möglicherweise glaubte der Versorger auch, im Recht zu sein oder hoffte dies zumindest.

Wem diese Phase im Fall der Fälle nichts ausmacht, wer so etwas locker wegsteckt, der braucht nichts weiter unternehmen als zu hoffen und auf die Festigkeit in seinem Glauben vertrauen. :roll:

nachod:
Hallo, O.K. man darf natürlich keine schwachen Nerven haben. Bei mir liegt mitten auf meinem Grundstück eine Muffe, wo der Nachbar mit dranhängt. Sollten die außerhalb meines Grundstückes totlegen, hat mein Nachbar ebenfalls Stromsperre. Eventuell eine bessere Ausgangslage. Letztlich muß das jeder für sich entscheiden. Meine Meinung ist jedenfalls, das der EV nur Droht, wie immer.

Nachod

RR-E-ft:
@nachod

Es war im geschilderten Fall keinerlei Frage der Nervenstärke der Kunden.

zimpel:

--- Zitat von: \"nachod\" ---also ich würde gegen die Sperrandrohung überhaupt nichts unternehmen.
--- Ende Zitat ---
Aus meiner Sicht: Was kann passieren, als dass ich im schlimmsten Fall keine EV erwirke? Solange der Widerspruch nicht ausgeräumt ist, wird der Versorger (zumindest glaube ich das) den Sondervertrag nicht ohne wichtigen Grund kündigen, weil das missbräuchlich wäre. Somit gelange ich in der Angelegenheit wenigstens zu einem neuen Status und kann Anwalt + Gericht schon mal \'testen\'. Außerdem sieht der Versorger, dass er mich ernst nehmen sollte.

@RR-E-ft
Vor mir liegt das Buch "§315 BGB: Streit um Versorgerpreise" von Zenke/Wollschläger. Man muss sich auch mit der Gedankenwelt der Gegenseite auseinandersetzen, meine ich. Danke, dass sie dieses (Mach-)werk hier im Forum erwähnt haben.
--
Gruß

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