Energiepreis-Protest > Stadtwerke Detmold
Zweiter neuer Wärmespeichervetrag
dani:
haben heute folgende Kündigung erhalten:
hiermit kündigen wir den bestehenden Sondervertrag über die Lieferung von elektrischer Energie für Elektrowärmespeicher zum 31.05.2007.
Leider haben Sie bis heute mit uns noch keinen neuen Sondervetrag auf basis des neuen Energiewirtschaftsgesetzes und der neuen Gundversorgungs - und Netzanschlussverordnung abgeschlossen.
Am 08.05.2007 treten die neuen Verordnungen über allgemeine Bedingungen für Elektrizitätsversorgung für Tarifkunden nach einer 6-monatigen Übergangsfrist als Vertragsgrundlage des bisherigen Liefervertrages außer Kraft. Wesentliche vertragliche Bedingungen sind dadurch nicht geregelt. Unter wirtschaftlichen Aspekten ist uns eine Fortsetzung des vertrages nicht möglich.
Nach Ablauf des Vertrages werden Sie automatisch nach den Bedingungen und Preisen der Ersatzversorgung beliefert, es sei denn, Sie haben einen neuen Sondervertrag mit unserem Hause oder einen anderen Lieferanten abgeschlossen.
Meine Fragen:
Kündigung widersprechen, auf welcher Grundlage .....
Bedeutet dies wir rutschen in die Grundversorgung und können dagegen nach wie vor Widerspruch einlegen
??????????
danke dani
dani:
Hallo
kann mir bitte jemand helfen, wie wir uns nun verhalten sollten ???????????
Danke
dani
Cremer:
@dani,
Ich setze voraus, Sie hatten Widerspruch nach § 315 eingelegt
Der Vertrag wurde einseitig gekündigt.
Es kommt genau drauf an, was im jetzigen Vertrag steht.
Z.B. bei mir steht drin "Änderungen und Ergänzung bedürfen der schriftlichen Anerkenntnis beider Vertragspartner"
Wurde auch bei Gas-Sondervertrag gekündigt und in die Grundversorgung genommen. Dem habe ich - entgegen der Meinung von Rechtsanwalt H. Fricke - widersprochen. Ganz passiv wollte ich mich nicht verhalten.
Wenn Sie in die Grundversorgfung kommen, können Sie mit § 315 BGB widersprechen.
Wichtig ist, dass Sie die Abschläge kürzen, um eine Überzahlung zu vermeiden und am Ende eine eigene Jahresrechnung erstellen.
Jetzt zu diesem Fall:
Die GasGVV und StromGVV gelten nur für Haushaltskunden in der Haustarif- und Grundversorgung.
Sie waren/sind im Sondertarif.
Da gelten weiterhin die AVBGasV bzw. AVBELtV !!!
Was der Versoger Ihnen da auftischt, ist nonsens.
Der will Sie aus dem Vertragsverhältnis deswegen haben, damit mit dem neuen Vertrag der § 315 nicht mehr gelten soll.
Also kein Blutdruck und stillhalten.
fortunato:
@Cremer, @Superhaase
Also wenn ich es richtig verstanden habe: sollte mir tatsächlich ein Sondervertrag für Wärmestrom gekündigt werden, käme ich automatisch in die Ersatzversorgung/Grundversorgung. Würde ich in so einem Fall einen neuen Vertrag erhalten ? Kann ich mich dann immer noch definitiv auf §315 berufen und die Abschläge kürzen (bzw. eigene Jahresabrechnung erstellen) ? Oder wird in so einem neuen Grundversorgungsvertrag die §315-Option ausser Kraft gesetzt ?
Vielen Dank nochmals für die ausführlichen Ratschläge und Ihre kompetente Hilfe.
dani:
danke erstmal
Werde meinen Versorgen in einem Schreiben daraufhinweisen, das für uns die AVBELtV gelten und dann werden wir mal weiter schauen.
Neuer Vertrag wird definitiv nicht unterschrieben, wenden seit 2004
§ 315 an und übweisen monatlich.
So richtig wie ich das denke.
dani
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