Energiepreis-Protest > Stadtwerke Detmold
Zweiter neuer Wärmespeichervetrag
dani:
Erhielten gestern einen neuen Wärmespeichervetrag, da der vorherige von uns (vom 15.8.06) nicht bestätigt wurde und unterschrieben wurde.
Text:
Mittlerweile haben sich neue gesetzl. Neuerungen ergeben für die Belieferung mit elektrischer Energie ergeben. Seit dem 08.11.06 sind die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und die Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV) sowie die Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und dier Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Strom GW) in Kraft. Bei diesen Bedingungen handelt es sich um Verordnungen, die von der Bundesregierung erlassen wurden und die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) ersetzen. Die hierdurch bewirkte Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen hat auch Einfluss auf das zwischen Ihnen und uns bestehende Vertragsverhältnis und macht den Abschluss eines neuen Vertrages erforderlich.
Der Gestzgeber hat in dieser Verordnung die Rechte des Kunden an vielen Stellen wesentlich verbessert ........ (Aufführung der Veränderungen gegenüber Kunden)
In dem beiliegenden Vertrag Vertrag und den Allgemeinenen Lieferbedingungen haben wir diese Vorteile aufgenommen.
Klingt alles toll, aber damit aktzeptiere ich automatisch das neue Preisblatt, Preis ab 01.01.07 12,469 Cent ....... usw...... usw......
Habe ja nicht ohne Grund des letzten Vertrag nicht unterschrieben.
Sollte ich jetzt auf den nochmaligen Vertrag antworten und mit welcher Begründung, das ich an meinem alten Vertrag aus 2004 festhalte.
Haben die Änderungen nach NAV überhaupt unmittelbaren Einfluss auf einen Neuabschluss des Vertrages, benötigt der Versorger wirklich einen neuen Vertrag ....... ?
danke
dani
RR-E-ft:
@dani
Sollte der alte Vertrag bisher nicht wirksam gekündigt worden sein, stellen sich die Fragen gar nicht.
dani:
Der alte Vertrag ist aus dem Jahr 2004, besser gesagt wir sind damals eingezogen und haben es den EV mitgeteilt und dieser hat eine Bestätigung des Versorgungsvertrages/Mitteilung über Abschlagszahlung
an uns übersendet.
"Gerne bestätigen wir Ihnen den Abschluss des Versorgungsvertrages zum 11.05.2004 über Strom + Gas. " ..........
Aber es gibt keine Verträge wo 2 Vertragspartner unterzeichnet haben, es liegt uns dazu auch keiner vor, weder Wärmespeicher,Strom oder Gas.
Wo ich auch bei dem Thema bin, der EV kann mir meinen Vertrag nur kündigen, wenn er mir einen anderen nennt, der Nachtstrom liefert --
diesen gibt es ja aber nicht. (Richtig??)
dani
RR-E-ft:
@dani
Sie haben diesen nichtschriftlichen Vetrag, dessen Abschluss vom Versorger bestätigt wurde, schon länger und dieser Vertrag wurde bisher nicht ordnungsgemäß gekündigt, so dass dieser weiter fortbesteht.
Dann braucht man keinen neuen Vertrag, weil man schon einen hat.
superhaase:
@dani:
nicht irre machen lassen, keinen neuen Vertrag unterschreiben.
Selbst wenn eine schriftliche Kündigung kommt, muss diese noch lange nicht wirksam sein bzw. hingenommen werden.
Und falls doch, dann fällt man in die Tarifkundenversorgung und kann weiter die Unbilligkeit einwenden und wenig bezahlen. Also kein Problem in Sicht.
Aber wenn Du unterschreibst, dann akzeptierst Du den neuen Preis, wie Du richtig erkannt hast. Finger weg!
ciao,
sh
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