Energiepreis-Protest > Stadtwerke Rostock
Stadtwerke Rostock
RR-E-ft:
@Pelikan
Zunächst stellt sich die Frage, ob die Altverträge wirksam gekündigt wurden.
Ist dies nicht der Fall, braucht man sich nicht zu rühren, um sich später auf pacta sunt servanda zu berufen.
Denn allein durch ein Angebot kommt auch kein Vertrag zustande, sondern nur dann, wenn man wirksam die Annahme erklärt.
kamaraba:
@pelikan
Das "per Gesetz" steht ja nicht nur auf Verivox, sondern auch in der
Pressemitteilung der Stadtwerke Rostock.
Davon werden sich viele Kunden der Stadtwerke Rostock beeindrucken
lassen und unterschreiben. Allerdings ist nicht zu lesen, was die Stadtwerke
machen, wenn einer den Vertrag nicht unterschreibt....
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de
Cremer:
@Pelikan,
wenn schon, dann muss die Unterschrift original sein. "Maqn muss die Tinte fühlen", sonst ist die Kündigung nicht wirksam.
DieAdmin:
Zur Wirksamkeit der Kündigung:
Kündigung des Versorgers: Schnelle Reaktion des Kunden
Der Rizzi:
Zitat:
"Allerdings ist nicht zu lesen, was die Stadtwerke
machen, wenn einer den Vertrag nicht unterschreibt...."
Bei mir im Anschreiben steht sehr deutlich was dann passiert:
...Sollten Sie sich nicht für die günstigen Konditionen unseres Sondervertrages entscheiden, werden Sie von uns als Grundversorger im Rahmen der gesetzlichen Ersatzversorgung weiterhin beliefert. Die Ersatzversorgung erfolgt dann allerdings auf der Grundlage der Allgemeinen Bedingungen und Preise für die Versorgung mit Erdgas in Niederdruck. Die gesetzlich vorgeschriebene Ersatzversorgung endet automatisch mit Abschluss eines neuen Erdgasversorgungsvertrages oder spätestens nach Ablauf von 3 Monaten zum 30.06.2007...
Ich verstehe darunter:
Entweder ich entscheide mich für den neuen scheinbar günstigeren Vertrag (nach drei Einsprüchen ist dieser für mich natürlich teurer; die Einspruchsdifferenz wird hingenommen) oder ich werde ab dem 30.06.2007 nicht mehr beliefert.
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