Energiepreis-Protest > Stadtwerke Rostock
Stadtwerke Rostock
L938:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@L938
Wenn man wüsste, warum die an dem Verfahren beteiligten Verbraucher überhaupt meinen, dass § 315 BGB zur Anwendung kommt, falls es in dem Vertrag schon gar keinen wirksamen Preisänderungsvorbehalt gibt. Schließlich hatte das Landgericht Rostock entsprechende Klauseln für unwirksam erklärt..... Der weite Spielraum der Billigkeit genügt nach der BGH- Rechtsprechung dabei auch nicht.
Hatten die Verbraucher die gestiegenen Bezugskosten bestritten?
Hatten die Verbraucher mit Nichtwissen bestritten, dass etwaig gestiegene Bezugskosten nicht durch Kostensenkungen an anderer Stelle vollständig ausgeglichen wurden?
Darauf, wie sich die beteiligten Verbraucher in einem Prozess aufstellen, hat man selbst keinen Einfluss. Deshalb schafft auch ein negatives Urteil keine Bindungswirkung für andere Verbraucher....
Man darf sich nicht darauf verlassen, dass andere Verbraucher statt einem selbst einen Prozess vortrefflich führen.
--- Ende Zitat ---
Das sind die Texte für die man einen Anwalt braucht um sie lesen zu können. ;)
Ich kann bis \"Wenn man wüsste\" folgen.
Könntest Du das bitte nochmal für den Normalbürger übersetzen?
Sorry nicht böse sein. =)
RR-E-ft:
@L938
Das Landgericht hatte festgestellt, dass Preisanpassungsklauseln in den AGB der Stadtwerke unwirksam sind. Dies zu Grunde gelegt, ist das Unternehmen in diesen Fällen überhaupt nicht berechtigt, die Preise einseitig anzupassen, auch nicht nach billigem Ermessen. Eine Billigkeitskontrolle findet deshalb nicht statt.
Wenn Verbraucher in Verkennung der Rechtslage meinten, der Versorger sei zur einseitigen Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen berechtigt, und nur diese Leistungsbestimmung vor Gericht als unbillig gerügt haben und dann noch den Fehler gemacht haben, die gestiegenen Beschaffungskosten nicht zu bestreiten und zudem nicht mit Nichtwissen zu bestreiten, dass etwaig gestiegene Beschaffungskosten durch Kostensenkungen an anderer Stelle vollständig ausgeglichen wurden, dann kann man dem Gericht später nicht zum Vorwurf machen, dass es- ebsno wie im Heilbronner Fall - nur eine eingeschränkte Überprüfung gibt.
Ein darauf ergehendes Urteil hindert einen selbst nicht, sich im eigenen Prozess vollkommen anders aufzustellen. Es ist deshalb für andere Verbraucher nicht bindend. Mag also sein, dass in dem Verfahren, über welches in der Presse berichtet wurde, die Verbraucher den Prozess vor dem Landgericht verlieren. Das liegt dann aber möglicherweise an ihrem eigenen Prozessverhalten, weil sie die vollkommen falschen Fragen zur gerichtlichen Entscheidung gestellt haben.
Wenn es zum eigenen Prozess kommt, können ganz andere Fragen eine Rolle spielen, nämlich dann, wenn man schon das Recht zu einseitigen Preisänderungen bestreitet.
Bei weiteren Verständnisschwierigkeiten bitte ggf. einen Dolmetscher Jura- Deutsch konsultieren. ;)
L938:
@RR-E-ft
Besten Dank für die schnelle Aufklärung bzw Erklärung. Ich werd mal ein Auge draufhaben was da demnächst rauskommt.
Das die Stadtwerke mit Ihren Einnahmen nicht mehr Gewinn machen halte ich für ein nicht unbedingt löbliches outing. Schließlich dachte jeder die scheffeln damit unendlich viel Gewinn ab und keiner darf es wissen. Man bekommt fast Mitleid. Genauso blöd finde ich, daß Sie Ihre Preise jetzt offenlegen statt noch ein wenig an der Preisschraube zu drehen und den paar Rebellierern das zu geben was sie wollen. **************.
Gruß P.
RR-E-ft:
@L938
Jedwede Auseinadersetzung sollte immer sachlich bleiben.
Ihr Beitrag wird dem nicht gerecht.
Ob etwa der in die Preise einkalkulierte Gewinn schon zu hoch war, hatte wohl das LG Rostock auch nicht zu prüfen.... Die Stadtwerke sollen nur die Änderungen ihrer Bezugskosten offen gelegt haben, nicht aber ihre Preiskalkulation....
L938:
Ich spiegele hier nur meine persönliche Meinung wieder. Das soll für niemanden ein Anlass zur Auseinandersetzung sein. Wenn man aus seinen Einnahmen nicht viel Gewinn zieht, sollte man das ändern oder für sich behalten. Ich gehe mal davon aus das wir nun irgendwann nachzahlen dürfen aber sportlich gesehen sind wir die Sieger.
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