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Stadtwerke Rostock

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RR-E-ft:
@L938

Das Schreiben ist tatsächlich sehr verwirrend und erscheint rechtlich wenig fundiert. Womöglich verfügen die Stadtwerke nicht über eine energierechtlich gut besetzte Rechtsabteilung.

Die Bestimmungen der GasGVV finden ausweislich § 1 GasGVV auf Sonderverträge keine Anwendung, so dass sich auch nicht aus § 20 GasGVV ergeben kann, dass bisherige Sonderverträge zu kündigen sind.

Es ist davon auszugehen, dass bisher ein Sondervertrag bestand, in dem Vereinbart war, dass die Bestimmungen der AVBGasV als AGB auf diesen Anwendung finden, so dass auch die Schriftform für Kündigungen gem. § 32 Abs. 7 AVBGasV vertraglich vereinbart war.

Fraglich, ob die Kündigung des Sondervertrages deshalb dieser vertraglich vereinbarten Schriftsform entspricht.

Zugleich wurde ein neuer Sondervertrag angeboten, den man durch entsprechende Erklärung annehmen kann, nicht muss.

Wenn der bisherige Sondervertrag wirksam gekündigt sein sollte, und man das Angebot zum Abschluss eines neuen Sondervertrages nicht annimmt, geht es ab dem 01.04.2007 als Haushaltskunde in der Grundversorgung weiter.

Die Grundversorgungstarife lassen sich vorsorglich als unbillig rügen gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB.

Für die Unbilligkeit spricht dabei schon, dass der Versorger für den selben Abnahmefall selbst günstigere Preise mit dem Sondervertrag anbietet.

Einen ähnlichen Fall im Strombereich verhandelt der BGH am 28.02.2007:

Billigkeitskontrolle von Strompreisen (Stand)

In jedem Falle werden die Stadtwerke Rostock also Haushaltskunden über den 01.04.2007 hinaus mit Erdgas beliefern.

Die Kunden haben es mit dem Unbilligkeitseinwand gem. § 315 Abs. 3 BGB dabei selbst in der Hand, dass sie jedenfalls nicht zur Zahlung unbillig überhöhter Erdgaspreise herangezogen werden können.

Pelikan:
moin moin


--- Zitat ---Wenn ich mich recht entsinne, habe ich mit dem Geschäftsführer der Stadtwerke Rostock schon gemeinsam zu Mittag gegessen
--- Ende Zitat ---


...nun ist endlich klar, warum der Gaspreis in Rostock gestiegen ist;-))
---------------------------------
Warum die bestehenden Verträge gekündigt werden sollen gibt GasGVV §20(1) nicht her. Allein der Verweis darauf zeigt doch, es hat nie irgendwelche Sonderverträge gegeben.

Nach "GasGVV § 1 Anwendungsbereich,"
"Sie gilt für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Versorgungsverträge,"
Und für früher abgeschlossene Verträge dann wohl nicht.

Eine Umstellung der Abrechnungseinteilungen erfordert auch keine neuen Verträge.

Für mich ein (untauglicher) Versuch, den Gasrebellen einen neuen, schlechteren Vertrag unterzuschieben.
Mit mir nicht.

Mit Gruß vom
Pelikan

RR-E-ft:
@Pelikan

Das Essen hatte jeder selbst bezahlt.  :wink:

Vielleicht ist es so, dass die Stadtwerke es selbst schlicht gar nicht besser wissen.

Wer gut informiert ist, sich gut informiert, ist jedenfalls wohl davor gefeit, zur Zahlung unbillig überhöhter Erdgaspreise herangezogen zu werden.

Die Verbraucher gut zu informieren, ist Aufgabe der Leute vor Ort.

taxman:

--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Die Verbraucher gut zu informieren, ist Aufgabe der Leute vor Ort.
--- Ende Zitat ---


Dies auch beim gemeinsamen Essen!  :D  :D  :D  :D

L938:
@RR-E-ft
Danke für Deine auführliche und fundierte Einschätzung der Angelegenheit. Mit Deinem Einverständnis werde ich Deine Hinweise noch in mein Schreiben einbauen um auf der sicheren Seite zu sein. Selbstverständlich kann jeder hier auch meinen Wiederspruch für seine Angelegenheit nutzen.
Tatsächlich ist es so das die Stadtwerke von einem meiner Einschätzung nach aufgeblasenem selbstüberschätzten Wasserkopf geführt werden. Kann sich das heutzutage wirklich jemand leisten all seinen Gaskunden die Verträge zu kündigen und zu hoffen das alle zu Ihm zurück rudern? Hätte ich nun nicht diese Wiederspruchsgeschichte mit so viel Mühe bis hierhin durchgezogen hätte ich jetzt den Lieferanten gewechselt.
Gruß L

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