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Autor Thema: E.ON Hans neustes Schreiben 03. 01. 2005  (Gelesen 6388 mal)

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Offline HH-Marga

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E.ON Hans neustes Schreiben 03. 01. 2005
« am: 03. Januar 2005, 16:46:09 »
Neueste Nachrichten aus dem Hause e.on Hanse

29.12.2004

Ihr Widerspruch zur Gaspreiserhöhung

Sicherlich haben Sie die Gaspreisdiskussion weiterhin verfolgt. Jetzt hat es
Eine Klärung gegeben, die hoffentlich auch auf Ihrer Seite wieder das Ver-
Trauen in E.on Hanse stärkt;

Das Bundeskartellamt hat mit der Entscheidung vom 17. Dezember 2004
Die Gaspreiserhöhung von E.ON Hanse zum 01. Oktober 2004 als an-
gemessen bestätigt.

Wir sehen Ihren Widerspruch bzw. den Vorbehalt zu Ihren Zahlungen somit als gegenstandslos an und teilen Ihnen mit, dass unsere Forderungen weiterhin Bestand haben.

Diese Mitteilung hat keine Auswirkung auf die Höhe Ihrer jetzigen monatlichen
Abschlagszahlungen. Eventuelle Nachzahlungen werden daher erst bei der
nächste Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt.

Anpassungen Ihrer Abschlagszahlungen oder eine Einzugsermächtigung nimmt
Unser Service Center gern unter der Telefonnummer 0180-140 44 44 rund um
Die Uhr entgegen

Freundliche Grüße

E.ON  Hanse AG

Offline Martin G.

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E.ON Hans neustes Schreiben 03. 01. 2005
« Antwort #1 am: 03. Januar 2005, 20:38:50 »
Hallo HH-Marga
Von einer Bestätigung der Gaspreiserhöhung durch Entscheidung des Bundeskartellamts kann erst einmal keine Rede sein. Das Bundeskartellamt hat lediglich wegen der aktuellen Gaspreiserhöhung kein förmliches Missbrauchsverfahren gegen eon-hanse eingeleitet. Dies geschah nur nach Zugeständnissen durch eon-hanse in einem informellen Vorverfahren. An deiner Stelle würde ich mir mal die Zugeständnisse von eon-hanse schriftlich mitteilen lassen und solange den Widerspruch aufrechterhalten. Laut Bundeskartellamt haben die (4) betreffenden Unternehmen zum Teil angekündigt, beabsichtigte Preiserhöhungen zu reduzieren bzw. keine weiteren Erhöhungen in der laufenden Heizperiode - und teilweise auch darüber hinaus - durchzuführen sowie Rückerstattungen an die Gaskunden vorzunehmen, falls die Erlöse aus den Preiserhöhungen die Erhöhungen der Bezugskosten übersteigen. Ferner hat das Bundeskartellamt berücksichtigt, das die vier Gasversorger nicht zu den teuersten Anbietern zählen.
Soweit ich informiert bin, bestimmt übrigens ausschließlich ein ordentliches Gericht die Billigkeit der Gaspreise nach § 315 BGB. Das Budeskartellamt kann lediglich Unregelmäßigkeiten der Gaspreiserhöhungen im Vergleich zu anderen Gasversorgern feststellen. Wenn aber alle mit  überteuerten Preisen arbeiten, wird das Bundeskartellamt möglicherweise keinen Verstoß feststellen, was aber keine Auswirkung auf die Unbilligkeit der Preise hat unhd somit auch keine Bedeutung beim Widerspruch nach § 315 BGB hat.
Also nicht einschüchtern lassen und kraftvoll ins neue Jahr starten
Grüsse vom Bodensee

Offline Cremer

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E.ON Hans neustes Schreiben 03. 01. 2005
« Antwort #2 am: 03. Januar 2005, 23:14:00 »
Ich kann der Argumentation von Martin G. nur beipflichten.
Herzlichen Dank für die gute \"Beweisführung\"
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
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gerd@cremer-kreuznach.de

Offline WalterH

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E.ON Hans neustes Schreiben 03. 01. 2005
« Antwort #3 am: 04. Januar 2005, 21:33:03 »
Prima Beitrag! Ich habe ihn schon in meine Antwort an eon-hanse \"eingebaut\":

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Gegensatz zu Ihrer Annahme sehe ich meinen Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhung zum 01.Oktober 2004 nicht als gegenstandslos an und halte meinen Widerspruch weiterhin aufrecht.
Ausschließlich ein ordentliches Gericht bestimmt über die Billigkeit der Gaspreise nach § 315 BGB. Das Bundeskartellamt kann lediglich Unregelmäßigkeiten der Gaspreiserhöhungen im Vergleich zu anderen Gasversorgern feststellen. Wenn aber alle mit überteuerten Preisen arbeiten, wird das Bundeskartellamt möglicherweise keinen Verstoß feststellen, was aber keine Auswirkung auf die Unbilligkeit der Preise hat und somit auch keine Bedeutung bei meinem Widerspruch nach § 315 BGB hat.
Von einer Bestätigung der Gaspreiserhöhung durch Entscheidung des Bundeskartellamts kann außerdem keine Rede sein. Das Bundeskartellamt hat lediglich wegen der aktuellen Gaspreiserhöhung auf ein förmliches Missbrauchsverfahren gegen eon-hanse verzichtet.
Warum das geschah, ist mir völlig unbekannt. Möglicherweise hat das Bundeskartellamt aufgrund der bekannten beschränkten personellen Kapazitäten eine Prioritätenabwägung vorgenommen und ein Missbrauchsverfahren gegen die seiner ersten Einschätzung nach gravierensten Fälle eingeleitet. Dies bedeutet nicht, dass im Einzelfall meine Rechte nach § 315 BGB gegenüber eon-hanse gewahrt sind.
Ich fordere Sie somit weiterhin auf, mir die Erforderlichkeit und die Angemessenheit der Preiserhöhung durch nachvollziehbare und prüffähige vollständige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlagen nachzuweisen.
Des weiteren verweise ich auf meinen Widerspruch und verbleibe mit freundlichem Gruß

Offline energienetz

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E.ON Hans neustes Schreiben 03. 01. 2005
« Antwort #4 am: 04. Januar 2005, 23:31:50 »
Schaut doch mal unter http://www.energieverbraucher.de/seite1400.html
da haben wir das kommentiert....ein Blick auf diese Seite lohnt sich immer.

Offline terminator3

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E.ON Hans neustes Schreiben 03. 01. 2005
« Antwort #5 am: 08. Januar 2005, 21:57:31 »
Hi Marga aus HH !

Dieses Schreiben ging tatsächlich raus und ist, wie bereist aus der Presse bekannt - ein FAKE !!

E.O.N. Hanse hat sich beim Bundeskartellamt bereits dafür entschuldigt....***LOL***

Was kommt danach ??

VG T3

 

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