Hallo HH-Marga
Von einer Bestätigung der Gaspreiserhöhung durch Entscheidung des Bundeskartellamts kann erst einmal keine Rede sein. Das Bundeskartellamt hat lediglich wegen der aktuellen Gaspreiserhöhung kein förmliches Missbrauchsverfahren gegen eon-hanse eingeleitet. Dies geschah nur nach Zugeständnissen durch eon-hanse in einem informellen Vorverfahren. An deiner Stelle würde ich mir mal die Zugeständnisse von eon-hanse schriftlich mitteilen lassen und solange den Widerspruch aufrechterhalten. Laut Bundeskartellamt haben die (4) betreffenden Unternehmen zum Teil angekündigt, beabsichtigte Preiserhöhungen zu reduzieren bzw. keine weiteren Erhöhungen in der laufenden Heizperiode - und teilweise auch darüber hinaus - durchzuführen sowie Rückerstattungen an die Gaskunden vorzunehmen, falls die Erlöse aus den Preiserhöhungen die Erhöhungen der Bezugskosten übersteigen. Ferner hat das Bundeskartellamt berücksichtigt, das die vier Gasversorger nicht zu den teuersten Anbietern zählen.
Soweit ich informiert bin, bestimmt übrigens ausschließlich ein ordentliches Gericht die Billigkeit der Gaspreise nach § 315 BGB. Das Budeskartellamt kann lediglich Unregelmäßigkeiten der Gaspreiserhöhungen im Vergleich zu anderen Gasversorgern feststellen. Wenn aber alle mit überteuerten Preisen arbeiten, wird das Bundeskartellamt möglicherweise keinen Verstoß feststellen, was aber keine Auswirkung auf die Unbilligkeit der Preise hat unhd somit auch keine Bedeutung beim Widerspruch nach § 315 BGB hat.
Also nicht einschüchtern lassen und kraftvoll ins neue Jahr starten
Grüsse vom Bodensee