Den von E.on Hanse zu Unrecht abgebuchten Betrag lassen Sie einfach zurückbuchen.
Mahnkosten, Rücklastspesen etc. pp. dürfen nicht verlangt werden.
Das Kundenkonto muss bereichtigt werden.
Kündigen Sie die Einzugsermächtigung auch gegenüber der Bank, damit E.on Hanse zukünftig Ihr Konto nicht mehr unbefugt belasten kann.
Die bisherigen Erfahrungen sind die, dass das Unternehmen schlicht überfordert ist.
Das entsprechende Backoffice schickt, wo möglich nur noch \"Zwischenmitteilungen\" per E-Mail.
Allein bis zu dieser Zwischenmitteilung dauert es oft zwei Wochen.
Die Kunden werden auf die Zukunft vetröstet, erhalten jedoch keine weitere Nachricht.
Offensichtlich kommt man nicht mehr nach, die Änderungen in der EDV der Debitorenbuchhaltung zu vermerken.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt