Nach den Urteilen des BGH vom 30.04.2003 - VIII ZR 278/02 und VIII ZR 279/02 schließt § 30 AVBV den Einwand der Unbilligkeit gem. § 315 BGB gerade nicht aus. Das Urteil findet sich auszugsweise auf der Seite.
Vielleicht hat sich das bis in die Hauptstadt bloß noch nicht rumgesprochen, obwohl diese Entscheidungen Berlin betrafen.
Auch zu neueren Berliner Instanzentscheidungen gibt es schon Beiträge hier im Forum.
Vgl. außerdem auf der Seite \"Fragen und Antworten rund um § 315 BGB\".
In vielen anderen Beiträgen hier finden sich bereits die Antworten auf Ihre Fragen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt