Energiebezug > Vertragliches

Umgang mit Gasanbietern

<< < (2/15) > >>

Watzl:
Es ist nicht seriös, angesichts der aktuellen Rechtslage (Es tankt kein anderer in einen Vertragstank außer die Vertragsfirma selbst) und mit keinem Argument in der Hand außer "ich kann es" irgend jemanden auf diesem Planeten zu einem Vertragstank zu raten.
Fakt ist: die Vertragsfirmen haben auf ihren Tank das Tankmonopol und auch das Preismonopol. Sie sagen also, das Gas kostet z.B. 43 Cent je Liter netto und das war´s dann auch schon. Kein freier Händler wird, wenn er seinen Verstand gebraucht, ein Preisangebot machen, weil er letztlich seinen Tankrüssel in den Vertragstank nicht halten darf.
Was gibt es da noch zu verhandeln?
"Ich tanke nicht, ich tanke später" Auch das wird nicht funktionieren, weil man letztlich nicht von der Vertragsfirma und ihren Preisen weg kann und der nächste Winter bestimmt kommt.

Also sind des Onkel´s Argumente für einen Vertrag und für einen Miettank doch recht blass. Wenn er einen Außendienstler hat, der ihm immer einen guten Preis macht, dann kann man das n i c h t  einfach verallgemeinern. Es liegt auch nicht am Verhandlungsgeschick von Onkel Willi. Es liegt allein daran, dass dieser Außendienstler vielleicht dem Onke Willi das Gefühl geben will, dass er der Größte ist und ihn damit nicht als Kunden verliert. Was er dem Onkel "schenkt", das müssen andere drauflegen.
Diese Außendienstler arbeiten auf Provisionsbasis und haben die Möglichkeit, innerhalb einer gewissen Spanne dem Kunden eine Preis zu machen.

Es sagt sich halt so leicht mit des Onkels Worten "man muss es nur richtig anstellen". Was unter diesem "richtig" zu verstehen ist, den Tipp also, der es anderen auch ermöglicht, einen Verhandlungserfolg zu erzielen, den lässt er nicht raus.

Zum eigenen Tank gibt es keine Alternative! Für so machen Kunden, der in einem Vertrag steckt, ist es sogar mit solchen erheblichen Kosten verbunden auszusteigen, dass er zähneknirschend den Vertrag weiterhin hinnimmt.(s.o.).
Auch der Onkel wird, wenn die Gunst des Außendienstlers nachlässt, feststellen müssen, dass der Ausstieg dann doch eine teure Angelegenheit auch für ihn wird.
Nach seinen gründlichen Recherchen hier im Forum (neu und alt) wird er vielleicht auch festgestellt haben, dass er unter den zahlreichen leidgeprüften Vertragskunden der einzige ist, dem zum Thema Vertrag noch etwas positives einfällt.

Also lieber Onkel, wie lautet das Rezept, mit dem man diese Softies von Aussendienstlern um den Finger wickeln und ihnen einen guten Preis abluchsen kann?

H. Watzl

PS. Manchmal ist der Superpreis eines Vertragshändlers nur dazu da, dem  freien Händler in dieser Gegend das Wasser abzugraben. Ist der erst einmal erledigt, dann gib es das Gesetz der Konkurrenz bei den Gaspreisen überhaupt nicht mehr und die Preise werden davonmarschieren.

Onkel-Olli:
Hi Meister Watzl,

es wär nett, wenn Sie meinen Nickname Onkel-Olli verwenden würden, wenn Sie mich meinen,

wie bereits gesagt, musste ich die Öffnungsklausel bisher nicht nutzen, die Preise von meinem Anbieter waren nach meiner Auffassung - ok. Da ich hier bisher nicht mit günstigeren Preisen bombardiert wurde, gehe ich davon aus, dass auch andere meine Auffassung diesbezüglich teilen.

über das was und wie man einen Vertrag abschließt habe ich bereits jede Menge geschrieben, prinzipiell muss man über die regionalen Preise und seinen Verbrauch (wenn auch erst mal nur theoretisch anhand vergleichbarer Daten aus dem Forum) informiert sein, um damit dem Vertragshändler ein Angebot aus dem Kreuz zu leiern, dass einem Luft für mind. 20 Jahre lässt, selbst wenn die Gaspreisdifferenz 0,10 € betragen sollte. Wenn man ein solches Angebot nicht bekommt, kann man die Nummer gleich knicken.

In meiner Region ist wohl Tyczka der Monopolist, die haben sogar eine Zentralgasversorgung bei uns im Ort eingerichtet, mit der Option, dass mal vielleicht Erdgas kommt. Hier habe ich mich genau n i c h t anschließen lassen, weil schon die Anschlußkosten (damals 3.200,- DM) so hoch waren, dass eine Rentabilität nicht zu erwarten und damit die absolute Abhängigkeit automatisch eingebaut war. Für den gleichen Preis hatte ich damals meinen Miettank inklusive der ersten Befüllung (3.900 Liter) erhalten. Vielleicht auch gerade deshalb zu diesem Preis, um Tyczka auszukontern.

Ich möchte diese Ergebnisse auch nicht verallgemeinern aber genauso sollte man die negative Darstellung aller Verträge nicht verallgemeinern. Im übrigen habe ich hier im Forum doch schon einige Meinungen von Vertragskunden gelesen, dass die reine Erwähnung von www.flüssiggasboerse.de oder www.oelbestellung.de ein "Sonderangebot" der Vertragsfirma ausgelöst hat.

Es liegt in der Natur der Sache, dass sich in diesem Forum vor allem die sehr gebeutelten, ehemaligen Kunden von Vertragsfirmen (bzw. die die aus ihren Verträgen raus wollen) finden, weil die teilweise wirklich saumäßig abgezogen wurden. Was man da so liest, ist manchmal wirklich haarstreubend. Damit die Leute eben nicht in solche Verträge verklappst werden, die Ihnen von der Dauer und Preisbindung keine Luft lassen und zu sinnlosen Rechtsstreiten führen, sollte man sich in den Foren entsprechend, gegenseitig informieren. Weil: wenn ich Neukunde bin, habe ich oft keine Ahnung worauf ich achten und worüber ich verhandeln sollte. Für meine nächsten Vertragsverhandlungen werden sicher auch die Kosten für den Regler und ggf. eine bevorstehende Abholung des Mietbehälters eine Rolle spielen. Sollte es mir hier gelingen eine verbindliche Vereinbarung mit meinem Vertragshändler abzuschließen, werde ich sie alle diesbezüglich informieren.

Die Gasfirmen beobachten sich alle schön gegenseitig und auch die "Freien" richten sich nach den aktuellen Marktpreisen. Die mir bekannten "Freien- Händler" in meiner Region, wohnen nicht gerade in einer Mietskaserne und fahren auch keinen 15 Jahre alten Golf - sollen sie auch nicht, da sie ihre Firmen ja auch nicht aus reiner Nächstenliebe betreiben. Aber auch bei denen gibt es unterschiedliche Preise für unterschiedliche Kunden, je nach Verhandlungsgeschick.

Wenn ich eine Preisinfo haben möchte, bin ich auch nicht so dämlich und sage dem Anbieter, dass ich einen Miettank habe! Ich hör schon den Aufschrei - das ist Betrug - der linkt die Leute - Nein! ich möchte eine realistische Aussage, wenn auch erst mal telefonisch, damit ich weis wo ich stehe und worüber ich überhaupt verhandeln soll, bzw. was der Preis wert ist den mir mein Anbieter macht. Klar könnte sich mein Anbieter hinstellen und sagen 0,55 €, egal was Du wo ermittelt hast, aber da die Vertragsfirma mich dann als Kunden verlieren würde und die Kosten für den Miettank eigentlich nur über längeren Gasbezug wieder einspielen kann, wird sie dies wohl erst frühestens ab Abschreibungszeitpunkt des Tanks tun. Für die Abholung eines Tanks gibt es sicher bereits entsprechende Richtwerte aus vergangenen Rechtsstreiten (ich denke so in der Regel bei 500,- € nach allem was ich bisher so ermitteln konnte), so das man auch diese Kosten kalkulieren kann.

Wenn man all die Sachen bisher zusammenzählt, dürfte es nach 15 bis 20 Jahren spannend werden, ob der Vertragsanbieter überhaupt noch mit sich verhandeln lässt. Man sollte also seinen Vertrag von Anfang an entsprechend gestalten (wenn man das am Anfang verpasst hat, dann zumindest bei anstehenden Verlängerungen) und auch eigene Punkte mit in den Vertrag aufnehmen lassen. Ein Vertrag ist nämlich eine beiderseitige Willenserklärung! Aus Unwissenheit jedoch gerade in diesem Gewerbe dann aber häufig doch eine recht Einseitige. Sollte der Vertragshändler dazu nicht bereit sein - Finger weg! Sonst kommt das böse Erwachen fast zwangsläufig. Im übrigen kann mich keiner zwingen etwas zu unterschreiben, was ich nicht möchte! Sollte also kein Vertragshändler bereit sein, sich auf realistische Forderungen des Kunden einzulassen, dann bleibt mir immer noch der eigene Tank - bevor ich so blöd bin etwas zu unterschreiben, was ich selbst nicht will!!!

Also in diesem Sinne, Viel Erfolg und macht das Beste draus,

Grüße,
Onkel-Olli

Watzl:
:) wie bereits gesagt, musste ich die Öffnungsklausel bisher nicht nutzen, die Preise von meinem Anbieter waren nach meiner Auffassung - ok. Da ich hier bisher nicht mit günstigeren Preisen bombardiert wurde, gehe ich davon aus, dass auch andere meine Auffassung diesbezüglich teilen.  :)

Diese Öffnugsklausel nutzt dem Verbraucher nichts, da kein andere in den Vertragstank Gas einfüllen kann. Blendwerk!

 :( selbst wenn die Gaspreisdifferenz 0,10 € betragen  :(  

Die Differenz im Regelfall viel höher. Einsparungen bei einer einzigen Gasfüllung von mehreren Hundert Euro sind keine Seltenheit


 8) sollte man sich in den Foren entsprechend, gegenseitig informieren 8)
Eben, aber nicht versuchen aus einer einzigen Schwalbe einen Sommer herbeireden zu wollen. Es gibt keine 5 Beiträge in den aberhunderten von Beiträgen, die irgend etwas Positives an einer Vertragsbindung finden. Im Gegenteil: man stellt fest, dass man über Jahre hinweg das Gas hätte günstiger bekommen können; man will aussteigen, aber der knappe Geldbeutel verkraftet dann all die mit dem Ausstieg verbundenen Kosten nicht - man muss bleiben.

EINE GENIALE MASCHE DIESE VERTRÄGE

Zum Thema Vertragsgestaltung: sie wissen vielleicht so gut, wie andere auch, dass es für einen Nichtjuristen kaum möglich ist, einen Vertrag so auszuhandeln (sollte die Gegenseite überhaupt daszu bereit sein), dass er wirklich wasserdicht ist.

Es ist nicht vernüftig, sich auf diese Sache überhaupt einzulassen, wenn am Ende ein Rechtsstreit programmiert ist.

Als freier und unabhängiger Flüssiggaskunde wird es diese Probleme erst gar nicht geben. Weshalb sollte man so einen Vertrag denn eigentlich unterschreiben.

Was Onkel Willi dem Außendienstler abschwatz, das zahlt die alte Oma drei Strassen weiter zweifach!

Otto Normalgaskunde ist ebenn icht Onkel Willi und der wird daher bei einem Vertrag immmer verlieren.

H. Watzl

Onkel-Olli:
Hallo Meister Watzel,

offensichtlich sind Sie sehr gefestigt in Ihrer Grundeinstellung und lassen nicht einmal tatsächliche Fakten gelten sondern tun diese, nach Möglichkeit, als Märchen oder als absolute Ausnahme ab und "kontern" mit gängigen Allgemeinplätzen.

Zum eigenen Tank gibt es keine Alternative! Für so machen Kunden, der in einem Vertrag steckt, ist es sogar mit solchen erheblichen Kosten verbunden auszusteigen, dass er zähneknirschend den Vertrag weiterhin hinnimmt.

Das einzige Zugeständnis das Sie machen ist, dass Sie unterschwellig anklingen lassen, dass die von mir verhandelten Konditionen doch wohl nicht so schlecht waren/ sind.

Die Differenz im Regelfall viel höher. Einsparungen bei einer einzigen Gasfüllung von mehreren Hundert Euro sind keine Seltenheit

Ich möchte mit meinem Anbieter gar keinen Rechtsstreit haben, ich mache eine Rentabilitätsberechnung für meine Bedürfnisse und schaue womit ich günstiger komme. Dabei kalkuliere ich selbstverständlich auch die Kosten für eine nötige Abholung ein und ziehe auch gern einen eigenen Tank in Betracht. Durch die entsprechende Gestaltung der Zeiträume lasse ich mir Wechselmöglichkeiten offen und minimiere das Risiko bestmöglich. Bisher bin ich damit nicht schlecht gefahren.


Was ich nicht verstehe ist, dass "normale" Flüssiggaskunden wohl immer bei ihrem Anbieter Gas bestellen, ohne den Preis zu verhandeln. Macht doch beim Autokauf auch keiner, dass er den Listenpreis bezahlt und bei allen möglichen Sachen (Handwerkerleistungen etc.) wird verhandelt, um den besten Preis zu ermitteln. Meine Erfahrung ist, dass der ausgewiesene Tagespreis reine Makkulatur (Berechnungsgrundlage z.B. für Vermieter oder gegenüber der Steuer) und durchaus verhandelbar ist.

Ich glaub auch nicht, dass die Oma drei Häuser weiter beim freien Anbieter den gleichen Preis bekommt wie Meister Patzl!

Einen Vertrag schließt man unter anderem deshalb, weil man sich nicht um Vorschriften, Prüfungen, Wartung etc. kümmern möchte/ kann. Das man dafür etwas bezahlen muss dürfte klar sein, nur die Höhe und das Verhältnis dieser Zahlung sollten stimmen. Auch für Nichtjuristen dürfte es relativ einfach sein eindeutige Punkte, handschriftlich in den Vertrag aufzunehmen wie:

Die Erstbefüllung erfolgt zu ...
Die Zweitbefüllung erfolgt bis zum .... zu ....
Die monatliche Miete beträgt ...
Abweichend von Punkt ... ist der Regler zu einem Mehrpreis von ... monatlich, mit Bestandteil des Wartungs- / Reperaturumfangs
Die Kosten für Entleerung, Abholung und Entsorgung betragen ... frei, mit Straßen- LKW, erreichbarer Grundstückskante des Mieters.

Da kann dann nicht mehr viel kommen.

Ich hab hier gerade drei Kostenvoranschläge für eine Schaufensterscheibe auf dem Tisch. Für die gleiche Leistung differieren die Angebote von 385,31 € bis 627,58 € - wie das wohl kommt und welchen Auftrag ich wohl auslösen werde?

In dem Sinne,

MfG
Onkel-Olli

Watzl:
Gerne würde ich hier das Rezept des Onkel Willi kennen lernen.
Es wäre für alle Forumsleser sicherlich sehr interessant, zu erfahren, wie man denn nun mit den Vertragsanbietern verhandeln muss, damit sie die handschriftlich aufgesetzten Verträge auch akzeptieren.

Natürlich habe ich schon etlichen Vertragsleuten angeboten, einen Vertrag über 10 Jahre zu unterschreiben, wenn meine Bedingungen gelten. Eigentlich war es nur eine Bedingung: ich möchte das Gas immer zu den Bedingungen bekommen, wie sie auf dem freien Markt zu haben sind.
Kein einziger ist auf diese Sache eingestiegen!

Ihre Onkel_Willi_Konditionen mögen ja ganz gut sein, wenn wir sie denn auch einmal im Detail erfahren dürfen. Ihr Ratschlag, der da heißt, Verträge sind nicht immer schlecht, lässt sich aber allein aus statistischen Gründen nicht verallgemeinern. Ihr Supervertrag stellt eine absolute Insellösung dar und berechtigt in keinster Weise dazu, jemanden einen Vertrag schmackhaft machen zu wollen.

 :?: Ich möchte mit meinem Anbieter gar keinen Rechtsstreit haben, ich mache eine Rentabilitätsberechnung für meine Bedürfnisse und schaue womit ich günstiger komme. Dabei kalkuliere ich selbstverständlich auch die Kosten für eine nötige Abholung ein und ziehe auch gern einen eigenen Tank in Betracht. Durch die entsprechende Gestaltung der Zeiträume lasse ich mir Wechselmöglichkeiten offen und minimiere das Risiko bestmöglich. Bisher bin ich damit nicht schlecht gefahre :?:
Könnte man das mal bitte genauer haben?

Freie GAskunden bestellen nicht immer beim gleichen Händler. Der freie Markt lebt auch von der Konkurrenz aber eben auf einem viel niedrigeren Preis-Niveau! Der freie Kunde kann sich den Händler aussuchen und wirklich nach dem Preis entscheiden, der Vertragskunde kann n u r bei seinem Vertragshändler einkaufen und der diktiert den Preis.

Eine kleine Geschichte dazu: vor einigen Wochen hatte ich für eine Bekannte bei einem Vertragshändler angerufen und nach dem Preis gefragt. 41,15 Cent je Liter netto. Sie selbst hatte dann am nächsten Tag angerufen, um zu bestellen da war der Preis plötzlich bei 45 Cent (selbe Kundennummer!). Da die gute Frau dann etwas von den Socken war, hatte ich sofort noch einmal zurückgerufen. Mir wurde wieder der Preis von 41,15 Cent genannt. Den anderen Preis konnte man sich so ganz und gar nicht erklären! Ich meinte dann, dass man doch so nicht mit einem langjährigen Kunden umgehen könne und bat darum nun beim Preis etwas entgegen zu kommen. Keine Chance! De gute Frau hätte am selben Tag das Gas zu 35 Cent netto je Liter bei einem freien Händler haben können!
 
Da ist eben kein Verhandlungsspielraum. Welcher auch? Die andere Seite spielt hier mit den Kunden. Ein leichtes Spiel, weil die Konkurrenz ausgeschalten ist.

Soll man das wirklich und ernsthaft jemandem raten, der sich überlegt, mit Flüssiggas zu heizen?

Der Vertragskunde hat nur einmal eine Chance bei Verhandlungen. Beim Einstieg. Da kann er zwischen den Belzebuben wählen und auch den Erstbefüllungspreis drücken. Da lassen alle mit sich reden, weil sie genau wissen, dass man sich im laufe der nächsten Jahre das Geld von diesem Kunden wieder holen wird.

Welche Bedingungen hat der Onkel herausgehandelt, wenn er denn einst seine Ehe mit dieser Firma beenden will. Wer zahlt die Kosten für den Rückbau, Abtransport .....?

Es wäre schön, wenn der Onkel seinen Mustervertrag hier ins Forum stellen würde. Dann hätte jeder der will die Möglichkeit, damit bei seinem künftigen Vertragshändler vorstellig zu werden.

Ein Thema hier könnte dann lauten: "Meine Erfahrungen mit des Onkels Vertragsentwurf bei der Firma XYZ"

Dann kann dann nicht mehr viel kommen.


H. Watzl

PS: Jeder, der sich  mit dem Thema Flüssiggas und Vertrag eingehend beschäftigt wird sehr bald feststellen, dass zwischen dem Schaufensterscheibenmarkt und dem Vertragsmarkt bei Flüssiggas ein sehr großer Unterschied besteht.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln