Energiepreis-Protest > Thüringer Energie AG

Ablasshandel um E.ON- Gaspreise

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Monaco:
@RR-E-ft

Nun, der Verlierer der "Gaspreisverhandlungen" war wohl die Verbraucherzentrale Thüringen. Gegen diese war meine Kritik gerichtet. E-on hat mit dem "faulen" Kompromiss wohl wieder etwas Zeit gewonnen, um mit überhöhten Preisen weiterhin gewähren zu können.

Es bleibt zu hoffen, dass einzelne E-on Kunden bei der Preisauseinandersetzung etwas hartnäckiger sind und sich vielleicht nicht - mit was oder wieviel auch immer - überzeugen lassen.

Möglicherweise fehlt ja E-on aber auch noch die eine oder andere Milliarde für den Endessa-Deal. Da belastet man doch lieber die Kunden als den Aktienkurs durch eine Kapitalerhöhung.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

DieAdmin:
http://www.freies-wort.de/nachrichten/archiv/resyart.phtm?id=1085335
12.02.2007

RR-E-ft:
@Evitel2004

Danke für den Link.

Viele Versorger senken ihre Preise derzeit ebenso oder stärker.

Vielerorts gab es keine weiteren Preiserhöhungen im Novemeber 2006 wie bei E.ON Thüringen.

Beispielsweise Mitgas hatte die Preise in 2006 nicht weiter erhöht, senkt nun jedoch, teilweise deutlich stärker als E.ON Thüringen:

http://www.mitgas.de/presseservice/pressemeldungen.php?id=108

Mitgas senkt die Preise um 0,378 ct/ kWh (netto).

E.ON wurden nicht nur die Netzentgelte um über neun Prozent zusammengestrichen. Auch dort konnte man die sinkenden Bezugspreise bereits im November 2006 deutlich absehen, erhöhte aber gleichwohl die Preise zum 01.11.2006 nochmals um "nur" (!) ca. 9 Prozent:

http://www.eon-thueringerenergie.com/Presse/Presseinformationen.htm?id=107485

Das Unternehmen räumte dabei ein, bei den Erdgaspreisen einen Spielraum zu haben, den es (immer zu Lasten der Kunden?) voll ausgeschöpft habe.

Diese Preiserhöhung wird nun noch nicht einmal vollständig zurückgenommen:

http://www.eon-thueringerenergie.com/Presse/Presseinformationen.htm?id=145983


Allerdings ist nicht auszuschließen, dass auch Mitgas mit der Preissenkung auf eine von der Verbraucherzentrale  Sachsen- Anhalt koordinierte Sammelklage reagiert, die der Mitgas vom Landgericht Halle zugestellt wurde.

Sollte die Preissenkung bei Mitgas allein mit einer Ölpreisbindung zu tun haben, stünde fest, dass die E.ON Preise zu wenig abgesenkt wurden.

Sollte die Mitgas- Preissenkung hingegen auch mit der Sammelklage im Zusammenhang stehen, stünde fest, dass es bundesweit mehr solcher Klagen bedarf, um die Versorger zu Preissenkungen zu bewegen.


Stadtwerke können die Preise sogar stärker senken:

http://www.sw-express.de/swex/news/detail.php?nr=10166&kategorie=news

http://anbieterwechsel.strom-magazin.de/news/hertener-stadtwerke-senken-gaspreis-um-04-cent_19170.html

http://www.rheinenergie.com/lang/de/presse/pressemeldungen_detail.php?ID=242&PM=J

Dazu fehlt jedenfalls von E.ON jedwede nachvollziehbare Erklärung.

Oder nimmt es das Unternehmen mit der Wahrheit nicht so genau, wenn es behauptet und herausstellt, es könne den Brennstoff Erdgas jederzeit aufgrund seiner Konzernzugehörigkeit zu den weltweit besten Konditionen beziehen und beschaffen?

E.ON Energie: Gute Konditionen beim Brennstoffeinkauf (Kinderfragen)

Wenn E.ON das kann, warum wird es dann für die Kunden nicht gemacht ?!!!


Typisch für E.ON- Regionalversorger: "Alle Argumente ausgetauscht.":

http://www.abendblatt.de/daten/2007/01/20/673057.html

Für Kunden mit weiterem Gesprächsbedarf:

http://telecom30.de/eon-thueringer-energie/info.html

DieAdmin:
@Herr Fricke, gern geschehen :)



--- Zitat ---Doch die Verbraucherzentrale positioniert sich weiterhin ganz klar zu allen Möglichkeiten, gegen die Gasversorger vorzugehen. „Wir haben jetzt einen Schnitt und damit eine neue Situation. Für die Zukunft haben wir weiterhin alle Optionen“, versichert Gumprecht. Die fangen beim Widerspruch an und enden notfalls auch wieder mit der Drohung einer Sammelklage.
--- Ende Zitat ---


Na hoffentlich finden sich nochmal klagewillige Verbraucher gesammelt unter der VZ bereit , sich erneut zum Spielball zu machen. Die Kläger hatten schließlich da schon kein Mitspracherecht. Ich bin da skeptisch. Und womit will er dann drohen?

RR-E-ft:
@Evitel2004

Ganz entscheidend ist doch, dass die Verbraucher, die der Empfehlung der VZ seit 2004 gefolgt sind und ihre Abschläge und Rechnungsbeträge entsprechend gekürzt haben, auf Zahlung verklagt werden müssten und das Unternehmen dabei sein Recht zur einseitigen Leistungsbestimmung wie auch die Angemessenheit der jeweils erhöhten Preise in einem Zahlungsprozess nachzuweisen hat, was bisher nicht geschehen ist.

In diesem Sinne sind die Verbraucher auf dem richtigen Weg, die der Empfehlung der VZ seit 2004 gefolgt sind.

Viele Verbraucher sind dem gefolgt und haben deshalb keine Nachteile aus den umstrittenen Preiserhöhungen.

Alles weitere müssen entsprechende Verfahren erbringen, wenn die Verbraucher verklagt werden sollten.

Wer seine Abschläge und  Rechnungsbeträge nicht entsprechend gekürzt hatte, dem war es möglicherweise sowieso egal.

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