Hallo Greylupo0,
danke für die Stellungname. Bitte nicht pers. nehmen, da stimmt etwas nicht, was mich noch eher verwirrt... Soweit ich das sehe, ist die Vorgehensweise von Claus Richter nicht in Koblenz verhandelt worden, auch nicht von einem anderen Gericht, es gibt also kein Urteil dazu!?
Im Koblenzer Verfahren ist jedoch auch die Süwag unterlegen, die Claus Richter ebenfalls beliefert. Deshalb wohl deren Einknicken.
Ich will eigentlich nichts zusätzlich komplizieren. Irgendwie bekomme ich aber nicht die Kurve beim Stronwiderspruch (normaler Haushaltstrom; im Gegensatzt zum Gas, wo alles bereits nach §315 läuft).
Der Hintergrund ist eben die Frage, ob ein Gericht es nicht merkwürdig finden wird (im Falle einer Verhandlung), daß ich zwar §307 einwende, aber die alten Preiserhöhungen "stillschweigend genehmigte". Immerhin ergibt sich ja erst seit kurzem eine neue Lage (die Preisanpassungsklauseln sind i.d.R. unwirksam), die Rechtsprechung schwenkt so langsam darauf ein.
Also müßte ich doch, um glaubwürdig zu sein, alle, zumindest nicht verjährten Überzahlungen zurückfordern (bzw. verrechnen).
Dem gegenüber steht wieder die Aussage von RR-E-ft, daß auch "Sonderverträge" bei Privatkunden eher nach §315 beanstandet werden müssen. :shock: Also eine ganz andere Vorgehensweise!
Hinzu kommt ja noch die Kleinigkeit, daß mein Versorger (ist hier bei uns der Grundversorger für Strom) meinen Vertrag gekündigt hat, um mir einen schlechteren anzubieten. Dazu steht ja in
http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1707&st_id=1707&content_news_detail=4823&back_cont_id=1707 wieder einiges, was zu unternehmen ist.
Mir scheint, daß wenn ich alles sauber abwickeln will, nicht um eine Rechtsvertretung herumkomme, da man als Unwissender im Sinne von RR-E-ft :wink: sich sonst schnell im §§-Dschungel verstrickt.
Denn: ich bin doch etwas verwirrt... Hilfe!!! :oops: