Hallo,
ich habe schon mehrfach gegen Preiserhöhungen Widerspruch eingelegt, das letzte Mal gegen die Preisreduzierung zum 1.1.07. Die Mehrwertsteurerhöhung - so habe ich darin angekündigt - würde ich bei der Jahresabrechnung entsprechend berücksichtigen und bezahlen. Wie bei jedem Widerspruch stützte ich mich auf die Unbilligkeit und das Fehlen einer Preisänderungsklausel in den AGB.
Auf diesen letzten Widerspruch hin habe ich nun zum ersten Mal (warum nicht schon vorher?) eine Antwort auf das Argument der fehlenden Preisänderungsklausel erhalten:
"Individuelle Preisänderungsklauseln sind in AVBGasV bzw. GasGVV vorgesehen. Ein Versorgungsunternehmen kann danach seine Preise anpassen. Erdgasversorgungslieferverträge mit Haushaltskunden werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Versorger hat keine Möglichkeit, die Verträge zu kündigen. Daher muss er in der Lage sein, gestiegene Bezugskosten in Form von Preisanpassungen an die Kunden weiterzugeben.
Wir erwarten demnächst eine weitere Absenkung...."
Es kann doch nicht sein, dass die generelle Möglichkeit von Preisanpassungen laut einer Verordnung genügt und damit eine entsprechende konkrete Umsetzung in den AGB des jeweiligen Versorgers überflüssig ist ?
Zum ersten Mal auch der Hinweis, dass man an den neuen Preisen festhalten werde und bei Kürzung abmahnen, ggf. auch einklagen werde.
Wie soll ich auf eine solche Abmahnung in meiner Situation reagieren, wenn sie dann kommt?
Martin