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Autor Thema: Hilfe erbeten! Flüssiggas ist totales Neuland für mich  (Gelesen 6034 mal)

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Offline Hilde

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Hilfe erbeten! Flüssiggas ist totales Neuland für mich
« am: 18. Oktober 2006, 13:37:06 »
Hallo Leute,
ich brauche dringend Eure Erfahrungen und Euer Wissen.
Ich wohne zur Miete, der Tank gehört dem Vermieter. Ich bin also frei im Anbieter-aussuchen. (Flüssiggas, Tank überirdisch).
Ich lese nun schon seit Tagen im Netz rum, aber alles was ich davon habe ist der Eindruck, dass es sich hier um schon fast Mafia-ähnlliche Strukturen handelt. (Vor allem, weil die Anbieter ja wohl sogar dieses Forum abchecken: gehts noch??)
Es ist so schwer rauszufinden, welche Anbieter es überhaupt gibt und wo die sitzen (Anfahrt wird doch sicher extra bezahlt?). Und dann lese ich so übles Zeug über Anbieter - Also, wie gehe ich nun am besten vor? Wen gibts überhaupt im Süden (Gebiet Friedrichshafen), und wie bekomme ich sowas wie ne Preisübersicht? Muß ich zuerst Mitglied werden beim Bund der Energieverbraucher? Auch diese Infos waren ein bisschen mager: 40 Euro für Mitgliedschaft, die dann aber der Lieferant wieder erstattet: HÄ? Interesseiert das dann irgendwelche Anbieter, wenn ich von denen Geld will? Preisvergleich auch gegen Kohle: Ist der dann aktuell? Pro Region?

Kurz: Ich steige überhaupt gar nicht durch. KÖNNT IHR MIR BITTE HELFEN?? Ich freue mich sehr über Antworten, hier oder PM.

DANKE!
Grüße von Eurer
Hilde

Offline Watzl

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Hilfe erbeten! Flüssiggas ist totales Neuland für mich
« Antwort #1 am: 18. Oktober 2006, 21:00:12 »
Ich wohne zur Miete, der Tank gehört dem Vermieter. Ich bin also frei im Anbieter-aussuchen.

Zuerst muss einmal geklär werden, ob der Tank wirklich Eigentum des Vermieters ist oder nicht. Denn dann kann man wirklich auf dem freien Markt einkaufen. Der Tankeigentümer ist im Besitz des sog. Tankprüfbuches. Das sind u.U. nur ein paar Seiten (Kopien) mit den Hertstellerangaben. Evtl. liegt auch noch eine Rechnung über den Kauf vor.
Oft wurde nur ein sog. Mietkauf gemacht, der lediglich das Recht einräumt, den Tank zu nutzen. Ein freier Händler kann aber in einen solchen Tank nicht Tanken.

Bitte klären sie also zunächst einmal die Eigentumsverhältnisse dann kann man mehr sagen.

H. Watzl

Offline Hilde

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Hilfe erbeten! Flüssiggas ist totales Neuland für mich
« Antwort #2 am: 21. Oktober 2006, 11:11:13 »
Hallo,
danke erstmal für die Antwort.

Also: der Vermieter sagt, es sei sein Tank. Nach den Unterlagen müsste er kramen. Soll er das tun? Vermutlich brauche ich ja diese Angaben im Tankprüfbuch.
Dann ist da noch was: Diese interne Prüfung, dafür wärs ja gut, wenn der Tank leer ist, absaugen kostet ja wieder Kohle (klar). Er wusste nun nicht mehr, in welchem Abstand das geschieht, 5 oder 10 Jahre. Das nur nebenbei, es tät mich interesseieren.

Liebe Grüße und schönes Wochenende,
Hilde

Offline Watzl

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Hilfe erbeten! Flüssiggas ist totales Neuland für mich
« Antwort #3 am: 22. Oktober 2006, 10:00:38 »
Die Aussage "der Tank sei seiner" ist etwas wenig. Viel hatten schon geglaubt, der Tank sei ihr Eigentum, aber sie waren nur nutzungsberechtigt.

Also ohne eine sichere Aufklärung der Eigentumsverhältnisse können sie nichts tun. Vom freien Händler werden sie kein Gas bekommen, weil er nicht sicher sein kann, ob der Tank wirklich ohne vertragliche Bindung ist. Wenn der Tank unter Vertrag ist, dann müssen sie wissen, welche Firma. Denn nur diese Firma wird ihnen Gas liefern.

Prüfung des Tanks:
alle 2 Jahre erfolgt eine sog. Sichtprüfung. Das erledigen die freien Händler in der Regel bei der Befüllung des Tanks und für sehr wenig bis gar keine Euros.
Alle 1o Jahre erfolgt die sog. große Prüfung. Hier wird der Tank von einem TÜV-Gutachter inspziert. Erdtanks müssen dazu in der Regel noch leer sein (also evtl. abgesaugt werden). Bei oberirdischen Tanks kann die Prüfung auch bei befülltem Tank stattfinden. Die vorbereitenden Arbeiten erledigt eine dazu autorisierte Firma, die in der Regel auch die Absprache mit dem TÜV macht.
Ob das Absaugen wiklich Mehrkosten verursacht, hängt von der beauftragten Firma ab. Es gibt Firmen, wo das Absaugen keine Extrakosten verursacht. Im übrigen genügt es nicht, zu sagen, der Tank sei leer und er könne also so einfach geöffnet werden.

Jeder Tank hat eine Art Nummernschild. Dort sind auf einer Metalltafel diverse Daten eingraviert. So auch das Herstellungsdatum. Also kann man nachvollziehen, wann die 2 jährigen, bzw. die 10 jährigen Prüfungen stattfinden sollten. In der Verschlussschraube des Sicherheitsvetiles ist seitlich eine Jahreszahl eingraviert. Dieses Ventil sollte alle 10 Jahre gewechsellt werden.

Also machen sie ihrem Vermieter Dampf. Wovür kassiert er denn seine Miete. Letztlich ist er, sollte er wirklich Eigentümer sein, auch für den Tank verantwortlich. Wenn nicht, dann ist es eben eine Vertragsfirma. Ganz so lax sollte man im Umgang mit seiner Haustechnik nicht sein.

H. Watzl

 

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